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Beschlussvorlage

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse der öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss

2024/0103 03.07.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder A. Becker und Kleta sind bei der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Verlagerung einer externen Ausgleichsfläche aus dem Erholungsgebiet in den Bereich des Heidebaches südlich des Baugebietes „Dingden Süd“.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie die Prüfung eines Gewässerrandstreifens am Heidebach, wobei die Verwaltung die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen an weiteren Gewässern im aktuellen Planungsverfahren nicht als gegeben ansah. Der Kreis Wesel begrüßte die Kombination der Ausgleichsflächen mit geplanten Retentionsräumen. Der Landesbetrieb Wald und Holz äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Verlagerung, knüpfte dies jedoch an die Bedingung, dass die Aufforstung nach der Umsetzung der wasserbautechnischen Maßnahmen bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss. Der LVR forderte eine Ergänzung des Umweltberichts bezüglich der Auswirkungen der Rücknahme der bisherigen Kompensationsfläche.

Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergwerksfelder hin, sah jedoch keine aktuellen bergbaulichen Einwirkungen. Die Westnetz GmbH verwies auf die Sicherung von Versorgungsleitungen im Planbereich. Zudem wurde der Hinweis auf einen möglichen Kampfmittelverdacht in den Entwurf aufgenommen, wobei die Verantwortung für die Überprüfung beim Vorhabenträger liegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat der Stadt, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse und Hinweise zu beachten.

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