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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.OPEN-Beteiligungsprojekt Jugendlich- hier DirtparkZur Vorlage · 2024/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0127 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem OPEN-Beteiligungsprojekt für Jugendliche zur Errichtung eines Dirtparks in Hamminkeln. Ausgangspunkt war ein Vorschlag von Jugendlichen aus der Sitzung im Januar 2024, eine Dirtbahn an einer geplanten Schulsportfläche zu errichten. Da der aktuelle Bebauungsplan eine solche Anlage dort aufgrund von Immissionsvorgaben durch angrenzende Wohnbebauung nicht zulässt, wurde die Verwaltung mit der Prüfung alternativer Flächen und Fördermöglichkeiten beauftragt.
Die Verwaltung schlägt als Alternative eine Fläche angrenzend an die HSV-Sportanlage vor, auf der eine Errichtung für Trendsportarten planungsrechtlich möglich ist. Nach einem Austausch zwischen Jugendlichen und dem Vorstand des HSV wurde signalisiert, dass der Nutzung der Fläche unter der Bedingung, dass die dortige Rigole und Obstbäume geschont werden und der Zugang außerhalb der Sportplatzfläche erfolgt, nicht entgegensteht. Eine Fläche von etwa 3.000 Quadratmetern ist dort realisierbar, wobei die Einbeziehung einer angrenzenden Brachfläche die räumliche Ausrichtung verbessern würde. Als Nachteil der Fläche wird die Abseitslage und die damit verbundene fehlende Aufsicht genannt.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 200.000 Euro. Für die Finanzierung wird eine Förderung über das Leaderprogramm in Höhe von 65 Prozent angestrebt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der weiteren Begleitung des Projekts zu beauftragen und entsprechende Mittel im Haushalt 2025 vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3.Bundesjugendspiele auf Sportanlage im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2024/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0129 befasst sich mit der künftigen Nutzung und Gestaltung von Außensportflächen für die Durchführung der Bundesjugendspiele im Stadtgebiet Hamminkeln. Aufgrund veränderter Vorgaben für die Bundesjugendspiele und des Zustands bestehender Flächen wird eine Neuausrichtung der Sportflächenkapazitäten angestrebt.
Bisherige Standorte wie die Fläche in Mehrhoog, die Grünfläche an der Hogenbuschhalle sowie Flächen in Dingden weisen Herausforderungen auf. In Mehrhoog wird eine Reduzierung der Laufbahn durch den örtlichen Sportverein angestrebt, da die Pflege der Fläche personelle und materielle Ressourcen bindet. In Dingden hat der Verein Blau-Weiß-Dingden den Rückbau der Leichtathletikfläche beantragt, um Platz für andere Sportarten zu gewinnen.
Die Außensportflächen der Gesamtschule befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Da die Schule Sport als Abiturfach anbietet und für die Abnahme von Prüfungsleistungen eine 400-Meter-Rundbahn sowie Rasenflächen benötigt, ist eine Erweiterung der Lauffläche geplant. Als Übergangslösung zur Sicherstellung des Sportunterrichts und der Bundesjugendspiele bietet die Bundeswehr am Standort Schill-Kaserne die kostenfreie Nutzung von Leichtathletikflächen an.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Außensportfläche an der Gesamtschule so auszubauen, dass sie als Leichtathletikfläche für alle Schulen im Stadtgebiet dienen kann. Damit soll auch der Transfer der Grundschulen zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesjugendspiele ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4.Grundschule Ringenberg hier: Reaktivierung des Grundschulstandortes gem. Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2024Zur Vorlage · 2024/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0150 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 14. Juni 2024 zur Reaktivierung des Grundschulstandortes in Ringenberg. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung einer Dependance-Lösung durch die Stadtverwaltung, die sich an den bestehenden Modellen der Grundschulen in Mehrhoog und Wertherbruch orientieren soll. Zudem sieht der Antrag vor, den aktuellen Mietvertrag mit dem derzeitigen Mieter des betreffenden Standortes zu kündigen.
Aufgrund der Zuständigkeitsordnung wird der Antrag zur Vorberatung an zwei verschiedene Gremien verwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport übernimmt dabei die Prüfung der schulischen Angelegenheiten, während der Bauausschuss die Grundsatzfragen des Gebäudemanagements behandelt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Tagesordnungspunkt in den nächsten Sitzungszyklus der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Antrag entsprechend der Zuständigkeiten zur Vorberatung in die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Bauausschusses verweist. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich III.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen - 5.Raumplanung Ludgerigrundchule auf der Grundlage des SchulkonzeptesZur Vorlage · 2024/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0128 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Raumbedarf der Grundschule Dingden und legt die Grundlagen für eine weiterführende Machbarkeitsstudie fest. Vorangegangene Untersuchungen durch externe Beratungsbüros haben einen Fehlbedarf an Nettofläche für Inklusion, Mehrzweckräume und den Ganztagsbereich sowie das Fehlen einer ausreichenden Aula und mangelnde Barrierefreiheit identifiziert. Während die Schülerzahlenentwicklung in den Neubaugebieten Ringstraße und Klausenhofstraße laut Prognosen eine stabile Dreizügigkeit nahelegt, weist die Auswertung der Geburtenzahlen für den Zeitraum 2018 bis 2019 für das Schuljahr 2025/2026 bereits vier Eingangsklassen aus.
Ein pädagogisches Team der Schule hat zudem ein Raumkonzept entwickelt, das multifunktionale Flächen, Fachräume für Musik und Naturwissenschaften sowie barrierefreie Sanitäranlagen vorsieht. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Anforderungen als Grundlage für die Machbarkeitsstudie des Büros Drees & Sommer zu nutzen. Dabei sollen verschiedene Szenarien für die Schulgröße – von einer dreizügigen Schule mit zwei Ergänzungsklassen bis hin zu einer vierzügigen Schule – sowie die Standorte Weberstraße und Kreuzschule inklusive einer Kostenschätzung untersucht werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, den bestehenden Ratsbeschluss von 2022 beizubehalten und die Schule als Standort für die Offene Ganztagsschule weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abgesetzt
- 19.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abgesetzt - 6.Digitalisierung der Schulen in der Stadt Hamminkeln hier: Änderungsantrag Fördermittel Digitalpaket und Genehmigung einer außerplanmäßige AusgabeZur Vorlage · 2024/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0151 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Verwendung von Restfördermitteln aus dem DigitalPakt NRW für die Digitalisierung der Schulen in Hamminkeln. Von den ursprünglich für die Stadt bereitgestellten Fördermitteln sind noch 87.259,07 Euro nicht abgerufen worden. Diese Mittel waren ursprünglich für den Neubau eines IT-Netzwerks an der Grundschule Brünen vorgesehen. Aufgrund von zuvor beschlossenen Sanierungs- und Anbaumaßnahmen an derselben Schule konnte die IT-Infrastrukturmaßnahme jedoch noch nicht umgesetzt werden.
Da der Bewilligungszeitraum in diesem Jahr endet, wurde mit der Bezirksregierung eine Ausnahmeregelung erzielt. Die Verwaltung soll einen Änderungsantrag stellen sowie den Investitionsplan und das technisch pädagogische Einsatzkonzept so anpassen, dass die Restsumme für die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, wie etwa iPads, genutzt werden kann. Dies dient auch dem Ersatzbedarf für Geräte aus dem Jahr 2019. Die Beschaffung unterliegt einer Deckelung von 25.000 Euro pro Schule, weshalb die Geräte auf vier Schulen aufgeteilt werden müssen.
Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 97.000 Euro beantragt, der ein Eigenanteil der Stadt von etwa 10 Prozent gegenübersteht. Die Deckung erfolgt durch die verbleibenden Fördermittel sowie durch Haushaltsmittel aus dem Sachkonto für EDV-Sachleistungen. Da die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Wertgrenze der Haushaltssatzung überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 7.Weiterführung des DeutschlandticketsZur Vorlage · 2024/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, das Deutschlandticket für das Schuljahr 2024/25 als Nachfolgemodell für das bisherige Schokoticket weiterzuführen. Dies betrifft sowohl Schülerinnen und Schüler, die nach der Schülerfahrkostenverordnung freifahrtberechtigt sind, als auch selbstzahlende Schülerinnen und Schüler, denen ein um 20 Euro reduzierter Preis ermöglicht werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern und eine dauerhafte Bindung an das Mobilitätsangebot zu erreichen.
Die Finanzierung der vergünstigten Tickets für Selbstzahlende erfolgt durch die bisherigen Aufwendungen der Schulträger, die Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler sowie durch zusätzliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Hamminkeln als Schulträger entstehen durch die Umstellung keine Mehrkosten für den Haushalt im kommenden Schuljahr. Die Kosten für ein Schülerschokoticket, die derzeit bei jährlich 735 Euro liegen, reduzieren sich im Rahmen des Deutschlandtickets auf 588 Euro. Diese Einsparungen werden jedoch nicht dem kommunalen Haushalt zugeführt, sondern an den Verkehrsverbund abgeführt, um die Preisreduktion für die Selbstzahlenden zu ermöglichen.
Die Verwaltung empfiehlt die Weiterführung des Modells, da die vertraglichen Grundlagen für den Schülerspezialverkehr bestehen bleiben und bei einer Änderung der Finanzierungsstruktur durch das Land eine Rückkehr zum Schokoticket möglich bleibt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln die Umsetzung des Beschlusses.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 8.Geplante Entwicklung eines KITA-Standortes im Bereich Hellefisch hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 20.06.2024Zur Vorlage · 2024/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0152 befasst sich mit der Anfrage der FWI-Fraktion zur aktuellen Bedarfsplanung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten im Bereich Hellefisch sowie zu möglichen Alternativstandorten. Die Verwaltung informiert hierzu auf Basis der Daten des zuständigen Jugendhilfeträgers, des Kreises Wesel.
Nach Angaben der Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel besteht für das kommende Kindergartenjahr eine gute Versorgung an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. In den Ortsteilen Brünen und Dingden sind derzeit noch Kapazitäten vorhanden, wobei in Brünen für das Jahr 2026 keine Weiterführung einer Containergruppe vorgesehen ist. In Mehrhoog ist die dauerhafte Erweiterung der Kindertageseinrichtung an der Bonhoefferstraße in der Planungsphase, wobei eine Fertigstellung für das Kindergartenjahr 2025/26 erwartet wird. Zudem werden in der Einrichtung „Am Feldrain“ ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zwölf zusätzliche Plätze angeboten.
Hinsichtlich des Standorts Hellefisch ist geplant, dass die evangelische Kindertageseinrichtung an der Mehrhooger Straße mit ihrer bestehenden Gruppenstruktur sowie der Containergruppe in eine neue, sechsgruppige Einrichtung umzieht. Der Kreis Wesel befürwortet diesen geplanten Standort. Für den Ortsteil Dingden wird eine Beobachtung der Wohnbauentwicklung vorgenommen, um bei Bedarf Interimslösungen zu schaffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Sachstand im nächsten Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport darzustellen und den Kreis Wesel zur entsprechenden Sitzung einzuladen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9.Erneuerung Kunstrasenplatz HSVZur Vorlage · 2024/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0130 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erneuerung des Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Hamminkelner Sportvereins (HSV). Der Verein hat einen Antrag auf Erneuerung der Fläche gestellt. Die Sportanlage am Mühlenrott wurde im Jahr 2010 in Betrieb genommen. Da die Haltbarkeit von Kunstrasenflächen nach fachlicher Einschätzung zwischen zehn und zwölf Jahren liegt, ist der aktuelle Belag nach langjährigen Reparaturen, unter anderem nach einem Sturmschaden im Jahr 2018, als aufgebraucht einzustufen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuelle Kunstrasenoberfläche aufgrund fehlender Befestigung ein Unfallrisiko darstellt und weitere Reparaturen von der zuständigen Fachfirma abgelehnt wurden. Während die Dämpfungsschicht aus EPDM-Belag erhalten bleiben kann, ist eine Sanierung der Oberflächenschicht im Jahr 2025 notwendig. Die Kosten für diese Erneuerung werden auf etwa 230.000 Euro geschätzt. Da die Fläche neben dem Vereinssport auch als öffentliche Spielfläche dient, besteht eine Verkehrssicherungspflicht.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse für Soziales, Generationen und Sport sowie der Bauausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln empfehlen, entsprechende Mittel für den Haushalt 2025 im investiven Bereich einzuplanen. Es besteht zudem die Möglichkeit für den Verein, Anträge auf Sportförderung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 26.06.2024 · Bauausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 19.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung - 10.Veräußerung Schloss Ringenberg hier: Vorstellung der alternativen Nutzungskonzepte (Heimatverein Ringenberg)Zur Vorlage · 2024/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0133 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Veräußerung des Schlosses Ringenberg und der Vorstellung alternativer Nutzungskonzepte. Im Rahmen eines Studierendenprojekts der Münsteraner Fachhochschule für Architektur wurden durch eine Initiative des Heimatvereins Ringenberg verschiedene Konzepte für die künftige Nutzung des Schlosses geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Bauausschuss präsentiert.
Der Sachverhalt wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen des Bauausschusses sowie des Rates thematisiert. Eine Vorlage aus dem November 2023 hatte die Empfehlung ausgesprochen, die bisherige Nutzung durch einen Bewerber weiterzuverfolgen und die Verwaltung in weitere Verhandlungen mit diesem Investor zu entsenden. Dabei wurde festgehalten, dass bestehende Nutzungen, wie das Standesamt oder der Dritter-Ort-Raum, nach aktueller Planung fortgeführt werden könnten.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, die Ergebnisse der architektonischen Prüfung im Bauausschuss zur Kenntnis zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die vorgestellten alternativen Konzepte der Studierenden zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig empfiehlt das Gremium dem Rat, die bereits im November 2023 vorgestellte Nutzung durch den Investor weiterzuverfolgen und die entsprechenden Verhandlungen fortzusetzen. Die abschließende Beratung über finanzielle und vertragliche Regelungen obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 EnthaltungenDie Ratsmitglieder Blümer und Coenen sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2024 · Bauausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 EnthaltungenDie Ratsmitglieder Blümer und Coenen sind bei der Abstimmung nicht anwesend. - 11.Informationsveranstaltung zur Krähenproblematik in Dingden hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 11.06.2024Zur Vorlage · 2024/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0146 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion vom 11. Juni 2024, eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger in Dingden zur Problematik der Saatkrähen durchzuführen.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln. Demnach obliegt dem Rat die Entscheidung über die Art der Unterrichtung der Einwohner bei allgemein bedeutsamen Angelegenheiten. Gleichzeitig gehört die laufende Information der Bevölkerung über Verwaltungsvorgänge von allgemeinem Interesse zur Aufgabe der Verwaltung.
Der Bürgermeister hat bereits auf eigene Veranlassung eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Saatkrähen für den 1. Juli 2024 im Ratssaal des Rathauses anberaumt. Bei diesem Termin werden Vertreter des Kreises Wesel sowie der Stadtverwaltung über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die weitere Vorgehensweise berichten. Aufgrund dieser bereits geplanten Maßnahme wird die Durchführung einer weiteren, durch den Antrag geforderten Veranstaltung als nicht erforderlich eingestuft. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Rat von der Durchführung einer zusätzlichen Informationsveranstaltung zur Krähenproblematik in Dingden absieht.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung)
- 12.Lärmaktionsplanung Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/0144 den erstmaligen, verpflichtenden Lärmaktionsplan zu verabschieden. Die Planung basiert auf der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie und konzentriert sich auf den Straßenverkehrslärm. Für den Bereich der Schienenwege ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig, weshalb dieser Teil nicht Bestandteil der vorliegenden Untersuchung ist. Zur gutachterlichen Begleitung der Planung wurde das Büro WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH beauftragt.
Die Grundlage der Planung bildet die Lärmkartierung des LANUV aus dem Jahr 2022, welche auf Verkehrsbelastungsdaten aus den Jahren 2015 bis 2019 basiert. Bei der Berechnung der Lärmkarten wurden einheitliche EU-Verfahren sowie angepasste Verkehrsmengen verwendet, um Einflüsse der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Ziel der Planung ist die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen sowie der Schutz ruhiger Gebiete. Die Priorisierung von Maßnahmen erfolgt unter Abwägung der betroffenen Gebiete, der Personenanzahl und der Lärmbelastung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 22. Mai 2024 bis zum 25. Juni 2024 statt. Die daraus resultierenden Anregungen wurden in den Plan eingearbeitet. Da die Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 beim LANUV einzureichen und anschließend an die EU-Kommission zu übermitteln sind, wird dem Rat der Stadt Hamminkeln in der Sitzung am 03. Juli 2024 die Beschlussfassung des Plans vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Ratsmitglieder Blümer, Coenen und Dr. Bergerforth sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Ratsmitglieder Blümer, Coenen und Dr. Bergerforth sind bei der Abstimmung nicht anwesend. - 13.Entwicklung eines KITA- Standortes in Verbindung mit einer Wohnbebauung im Bereich der Straße Hellefisch im Ortsteil Hamminkeln - Vorstellung Vorentwurf - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 "Am Hellefisch"Zur Vorlage · 2024/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Entwicklung eines neuen Kita-Standortes sowie einer damit verbundenen Wohnbebauung im Bereich der Straße Hellefisch im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Planung ist die aktuelle Kinderbedarfsplanung, die für die kommenden Jahre einen zusätzlichen Bedarf ausweist, der durch die Erweiterung bestehender Einrichtungen nicht gedeckt werden kann. Ein neuer Standort soll sowohl den lokalen Bedarf als auch etwaige Fehlbedarfe in anderen Ortsteilen abdecken.
Die Verwaltung hat für ein im Süden der Straße Hellefisch erworbenes Grundstück ein Bebauungskonzept erstellt. Dieses sieht eine Kombination aus Wohnbebauung und einer mindestens fünfgruppigen Kindertagesstätte vor. Die geplante Wohnbebauung soll unmittelbar östlich an die bestehende Bebauung anschließen und über einen Stichweg erschlossen werden. Der Kindergartenstandort soll sich L-förmig an die Wohnbebauung anschließen, wobei die Aufenthalts- und Freiflächen nach Südosten ausgerichtet sind.
Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbindung „Parkanlage“ ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Die Vorlage sieht daher den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 „Am Hellefisch“ vor. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung einen vollständigen Entwurf des Bebauungsplanes ausarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen und 3 Nein-StimmenDie Ratsmitglieder Blümer, Coenen und Dr. Bergerforth sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen und 3 Nein-StimmenDie Ratsmitglieder Blümer, Coenen und Dr. Bergerforth sind bei der Abstimmung nicht anwesend. - 14.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wertherbruch" im Ortsteil Wertherbruch - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wertherbruch“ im Ortsteil Wertherbruch. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2024/0119 wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung beantragt. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Wohnbebauung auf Flächen zu schaffen, die zuvor zu einer nicht mehr betriebenen Hofstelle und zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen gehörten. Diese Flächen wurden von der Stadt erworben.
Ein von der Verwaltung erarbeitetes Bebauungskonzept sieht vor, die Grundstücke beidseitig der Wiesenstraße mit insgesamt vier Einfamilienhäusern zu bebauen. Im Bereich der Provinzialstraße ist die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im Zuge dieser Neugestaltung soll die im bestehenden Bebauungsplan vorgesehene Fußwegverbindung von der Provinzialstraße zur Wiesenstraße entfallen, da diese teilweise über einen offenen Graben führt. Gleichzeitig soll ein Grundstücksstreifen auf der Nord-Ostseite als Zuwegung für landwirtschaftliche Flächen sowie als potenzielle Zufahrt für künftige Wohnbebauung freigehalten werden.
Die Änderung soll unter Beibehaltung der Nutzung als allgemeines Wohngebiet und der bestehenden Geschossigkeit erfolgen. Dabei sollen die Baugrenzen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst und die Verkehrsflächen modifiziert werden. Die Umsetzung der Änderung ist nach Planungsrecht im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Bergerforth ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Bergerforth ist bei der Abstimmung nicht anwesend. - 15.1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse der öffentlichen Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0103 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Verlagerung einer externen Ausgleichsfläche aus dem Erholungsgebiet in den Bereich des Heidebaches südlich des Baugebietes „Dingden Süd“.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie die Prüfung eines Gewässerrandstreifens am Heidebach, wobei die Verwaltung die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen an weiteren Gewässern im aktuellen Planungsverfahren nicht als gegeben ansah. Der Kreis Wesel begrüßte die Kombination der Ausgleichsflächen mit geplanten Retentionsräumen. Der Landesbetrieb Wald und Holz äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Verlagerung, knüpfte dies jedoch an die Bedingung, dass die Aufforstung nach der Umsetzung der wasserbautechnischen Maßnahmen bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss. Der LVR forderte eine Ergänzung des Umweltberichts bezüglich der Auswirkungen der Rücknahme der bisherigen Kompensationsfläche.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergwerksfelder hin, sah jedoch keine aktuellen bergbaulichen Einwirkungen. Die Westnetz GmbH verwies auf die Sicherung von Versorgungsleitungen im Planbereich. Zudem wurde der Hinweis auf einen möglichen Kampfmittelverdacht in den Entwurf aufgenommen, wobei die Verantwortung für die Überprüfung beim Vorhabenträger liegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat der Stadt, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse und Hinweise zu beachten.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder A. Becker und Kleta sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder A. Becker und Kleta sind bei der Abstimmung nicht anwesend. - 16.66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungen zur öffentlichen Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Baufläche, um die Ansiedlung eines Logistikcenters an der Isselburger Straße zu ermöglichen. Die Planung folgt damit den Vorgaben des Regionalplans des Regionalverbands Köln Bonn (RVR).
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies darauf hin, dass im Planbereich keine aktuellen oder absehbaren bergbaulichen Tätigkeiten dokumentiert sind. Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte eine redaktionelle Korrektur der Planzeichenlegende bezüglich der Risikogebiete des Rheins sowie Hinweise zum Artenschutz. Der Kreis Wesel regte eine wirksamer Eingrünung des Bereichs an, was die Verwaltung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorsieht.
Der LVR äußerte Bedenken hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch die Gebäude. Die Verwaltung wies diese Bedenken zurück, da keine geeigneten Alternativflächen zur Verfügung stehen und die Fläche bereits durch angrenzende gewerbliche Nutzungen und die Autobahn A3 vorprägt ist. Weitere Anregungen von Versorgungsunternehmen wie der Westnetz GmbH oder der Deutschen Telekom Technik GmbH sowie Hinweise der Autobahn GmbH und des Landesbetriebs Straßen NRW zur Erschließung und zum Schutz von Leitungen werden im Rahmen der späteren Bauleitplanung geprüft oder zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat empfohlen, die vorliegenden Hinweise und Anregungen entsprechend zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-StimmenRatsmitglied Kleta ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-StimmenRatsmitglied Kleta ist bei der Abstimmung nicht anwesend. - 17.Umbau altes Rathaus Hamminkeln hier: außerplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2024/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0132 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben für den Umbau des alten Rathauses in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Nutzung frei gewordener Büroräume, die durch die Auflösung der Kriminalpolizei im alten Rathaus entstanden sind. Ziel der Maßnahme ist es, den Raumbedarf der Stadtverwaltung zu decken und eine künftige Anmietung externer Flächen zu vermeiden, um den Ergebnishaushalt zu konsolidieren.
Nach einer Begehung durch den Verwaltungsvorstand und die Fachdienstleitungen des Hauptamtes sowie des Sozialamtes wurden notwendige Umbaumaßnahmen identifiziert. Diese umfassen die Erneuerung von Infrastruktur, Netzwerkarbeiten sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Mitarbeitenden und zur Verbesserung des Kundenverkehrs. Die geschätzten Kosten für die baulichen Investitionen belaufen sich auf etwa 60.000 Euro.
Zusätzlich werden überplanmäßige Ausgaben für Büromöbel in Höhe von rund 35.000 Euro veranschlagt, um den Umzug des Sozialamtes sowie die Einrichtung ergonomischer und flexibler Arbeitsplätze zu ermöglichen. Die Finanzierung der baulichen Maßnahmen soll über Mittel aus dem Produkt Abwasser erfolgen. Die Kosten für die Ausstattung sollen durch Personalkosteneinsparungen aus Stellenvakanzen im gewerblichen Bereich gedeckt werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
- 26.06.2024 · Bauausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung - 18.Straßenausbau „Am Rott / Feldblumenstraße“ und „Am Büscherhof“ hier: Beschluss des Bauprogramms „Am Büscherhof“ sowie weitere Vorgehensweise „Am Rott / Feldblumenstraße“Zur Vorlage · 2024/0139-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0139-1 befasst sich mit der Planung und Finanzierung von Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen in Hamminkeln. Der Endausbau der Straßen „Am Rott“ und „Feldblumenstraße“ wird vorerst zurückgestellt. Grund hierfür ist eine Anfrage zur Erstellung eines vorlagenbezogenen Bebauungsplans für ein großes Grundstück im Bereich „Am Rott“. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Nutzungsänderung die Kostenverteilung der Baumaßnahme nach dem Baugesetzbuch beeinflussen würde, weshalb die Klärung der Grundstücksnutzung abgewartet werden soll. In diesem Zusammenhang wird zudem empfohlen, den vorherigen Ratsbeschluss zur Umsetzung des Ausbaus zurückzunehmen.
Im Fokus der Vorlage steht das Bauprogramm für das Gebiet „Am Büscherhof“. Die Straße „Am Büscherhof“ soll zunächst als Baustraße in Asphaltbauweise befestigt und später als verkehrsberuhigter Bereich in Pflasterbauweise fertiggestellt werden. Geplant sind zudem die Erweiterung des Schmutzwasserkanals, eine Niederschlagsentwässerung über Mulden sowie die Installation einer LED-Straßenbeleuchtung. Die Kosten für die Baustraße werden auf 377.500 Euro geschätzt, während der spätere Endausbau mit 227.000 Euro kalkuliert wird.
Für den Bau des Abwasserkanals im Bereich „Am Büscherhof“ schlägt die Verwaltung die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 260.000 Euro vor. Zur Deckung dieser Kosten soll das Projekt „Erneuerung MW Kanal Nordbrockerstraße“ herangezogen werden. Ein Baubeginn ist bei einer zeitnahen Beschlussfassung für das vierte Quartal 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 26.06.2024 · Bauausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 19.Beratung über die Prioritätenliste der baulichen Investitionen hier: Aktualisierung des Sachstandes und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 2024/0134 eine aktualisierte Prioritätenliste für bauliche Investitionen vorgelegt. Diese Überarbeitung bezieht sich auf den Haushaltsplanentwurf 2024 und folgende Jahre und basiert auf den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss vom 22. Mai 2024. Grundlage der Aktualisierung ist die erfolgte Haushaltsgenehmigung durch den Kreis Wesel zum 10. Juni 2024 sowie die Auswirkungen der verlängerten vorläufigen Haushaltsführung und personeller Engpässe im technischen Bereich.
Die Liste umfasst zahlreiche Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehören Projekte zur Erneuerung von Schulgebäuden und Turnhallen, die Planung einer Sportanlage, der Ausbau von Bushaltestellen sowie verschiedene Straßenbauvorhaben und die Erneuerung von Wirtschaftswegen. Zudem sind Sanierungen an der Kanalisation, Arbeiten an der Zentralkläranlage sowie Maßnahmen zur Regenwasser-Rückhaltung und zum Klimaschutz aufgeführt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine zeitliche Verschiebung der Maßnahmen im betrachteten Zeitraum keine unmittelbaren Einsparungen bewirkt, da zudem eine jährliche Preissteigerungsrate von 3 % berücksichtigt werden muss. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach der dargestellten Rangfolge, wobei bei fehlenden Finanzmitteln oder Personalressourcen eine Priorisierung oder Zurückstellung stattfindet. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die aktualisierte Liste zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen, wobei die erforderlichen Mittel in den kommenden Haushaltsjahren anzumelden sind.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen
- 27.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen
- 26.06.2024 · Bauausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen - 20.Antrag der CDU-Fraktion zum Erwerb eines Fahrzeugs zur mobilen VerkehrsüberwachungZur Vorlage · 2024/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0147 der Fachdienste 32 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf die Prüfung einer interkommunalen Zusammenarbeit zum Erwerb und Betrieb eines Fahrzeugs für die mobile Verkehrsüberwachung. Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Neuerung durch den Städte- und Gemeindebund NRW, wonach Kommunen durch die Addition ihrer Einwohnerzahlen die für die Geschwindigkeitsüberwachung erforderliche Schwelle erreichen können. Zuvor war die Durchführung solcher Maßnahmen auf Städte mit einer Einwohnerzahl von mindestens 60.000 beschränkt.
Die Verwaltung verfolgt seit längerer Zeit das Ziel, ein solches Fahrzeug in Kooperation mit anderen Kommunen zu nutzen. Da eine alleinige Zusammenarbeit mit den Gemeinden Hünxe und Schermbeck die notwendige Einwohnerzahl nicht erreichen würde, wurden bereits Gespräche mit der Stadt Voerde geführt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem erfolgreichen Zusammenschluss mit Voerde eine Erweiterung der Kooperation auf weitere Kommunen perspektivisch möglich ist.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll beschließen, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit umliegenden Städten und Gemeinden in Kontakt zu treten, um die Möglichkeiten einer solchen Zusammenarbeit zu sondieren. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen dem Rat anschließend zur Kenntnis gebracht werden.
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- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen - 21.Grundsteuerreform 2025 hier: Sachstandsbericht und Ablehnung differenzierender HebesätzeZur Vorlage · 2024/0120 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0120 informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 in Hamminkeln. Die Verwaltung berichtet, dass von 13.183 übermittelten Grundsteuermessbescheinden bereits 13.069 erfolgreich verarbeitet wurden. Für 1.312 Liegenschaften stehen noch neue Bescheide aus, wobei die Verwaltung eine solide Datenbasis für die Veranlagung 2025 erwartet.
Das Landesministerium der Finanzen hat die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 mitgeteilt. Hierbei sinkt der Hebesatz für die Grundsteuer A von 340 auf 314, während der Hebesatz für die Grundsteuer B von 650 auf 765 steigt. Zudem bereitet die Verwaltung die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke vor, deren Vorlage zur Beschlussfassung für den Herbst geplant ist.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme zur Einführung differenzierender Hebesätze durch einen Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Entwurf sieht vor, die Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken durch unterschiedliche Hebesätze auszugleichen. Die Verwaltung lehnt diesen Entwurf ab, da die Verantwortung für Belastungsverschiebungen auf die Kommunen übertragen würde und ein hohes Prozessrisiko sowie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Der Rat wird angehalten, die Ausführungen zur Reform zur Kenntnis zu nehmen und die Einführung differenzierender Hebesätze vorbehaltlich eines Gesetzesbeschlusses abzulehnen, um die einheitlichen Hebesätze für die Grundsteuer A und B beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) 22 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) 22 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen - 22.Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2027Zur Vorlage · 2024/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0143 der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2020 bis 2023 sowie der Fortführung des Plans bis zum 31. Dezember 2027. Grundlage für die Erstellung eines solchen Plans ist das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Förderung von Frauen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel hat.
Der sechste Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung umfasst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose über künftige Stellenbesetzungen und Beförderungen. Er enthält Zielvorgaben, um den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen auf 50 Prozent zu erhöhen, und sieht Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor. Der Plan gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, mit Ausnahme von Wahlbeamten und Praktikanten.
Der Entwurf wurde bereits mit der Gleichstellungsbeauftragten erörtert und dem Personalrat zur Stellungnahme vorgelegt. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bericht über den Zeitraum 2020 bis 2023 zur Kenntnis zu nehmen und den neuen Gleichstellungsplan bis Ende 2027 in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Eine Überprüfung der Zielerreichung soll nach spätestens zwei Jahren durch die zuständige Fachabteilung unter Beteiligung der Gleichstellungsstelle erfolgen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 23.Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2025Zur Vorlage · 2024/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsplätze für das Jahr 2025 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Vor dem Hintergrund voraussichtlicher Personalabgänge von etwa 25 Kräften in den kommenden sechs Jahren sieht die Verwaltung eine Nachbesetzung von 24 Stellen vor. Diese soll durch Rückkehransprüche, bestehende sowie neue Ausbildungsverhältnisse und externe Bewerbungen erfolgen.
Für das Ausbildungsjahr 2025 werden die Einrichtung von sechs spezifischen Ausbildungsplätzen beantragt. Diese umfassen die Berufe Inspektoranwärter, Verwaltungsfachangestellte, Fachkraft für Abwassertechnik, Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie eine Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr bzw. eine praxisintegrierte Ausbildung. Parallel dazu sollen acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst angeboten werden, wobei ein Platz im Kindergarten am Bach und sieben Plätze in Schulen vorgesehen sind.
Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung wurden in der Vorlage beziffert. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der neuen Auszubildenden belaufen sich auf etwa 130.000 Euro, während für die Beschäftigung der Bundesfreiwilligendienstleistenden mit etwa 12.000 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage für die Sitzung am 27. Juni 2024 zur Beratung vorgelegt, die anschließende Entscheidung liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 24.Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2024/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0142 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Gremien in Drittorganisationen. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus der Vertretung der Stadt Hamminkeln zum 29.04.2024 aufgrund eines Wegzugs aus dem Wahlgebiet. Als Nachfolge wurde gemäß der Kommunalwahlordnung eine Ersatzbewerberin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festgestellt, welche das Mandat zum 30.04.2024 antrat.
Da die Nachfolge im Rat nicht automatisch die Übernahme von Mandaten in Ausschüssen oder Drittorganisationen beinhaltet, sind neue Nachfolgefeststellungen erforderlich. Dies betrifft unter anderem die Besetzung von Positionen im Feuerschutzausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Wahlprüfungsausschuss, im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Bauausschuss und im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Zudem steht die Benennung eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst an.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat hierfür Vorschläge zur Neubesetzung vorgelegt. Diese beinhalten die Benennung verschiedener Ratsmitglieder für die vakanten Funktionen. Ein besonderer Punkt der Vorlage ist der Hinweis, dass die neue Ratsmitgliederin durch den Erwerb des Mandats ihr bisheriges Mandat als sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung verliert, jedoch in ihrer neuen Funktion als Ratsmitglied erneut für diesen Ausschuss vorgeschlagen werden kann.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 25.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 02.05.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 26.Mitteilungen und Anfragen
- 26.1Betuwe
- 26.2Beleuchtung Bushaltestellen
- 26.3Baustelle Radweg Brüner Straße