Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0143 der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2020 bis 2023 sowie der Fortführung des Plans bis zum 31. Dezember 2027. Grundlage für die Erstellung eines solchen Plans ist das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Förderung von Frauen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel hat.
Der sechste Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung umfasst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose über künftige Stellenbesetzungen und Beförderungen. Er enthält Zielvorgaben, um den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen auf 50 Prozent zu erhöhen, und sieht Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor. Der Plan gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, mit Ausnahme von Wahlbeamten und Praktikanten.
Der Entwurf wurde bereits mit der Gleichstellungsbeauftragten erörtert und dem Personalrat zur Stellungnahme vorgelegt. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bericht über den Zeitraum 2020 bis 2023 zur Kenntnis zu nehmen und den neuen Gleichstellungsplan bis Ende 2027 in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Eine Überprüfung der Zielerreichung soll nach spätestens zwei Jahren durch die zuständige Fachabteilung unter Beteiligung der Gleichstellungsstelle erfolgen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.06.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig