Digitalisierung der Schulen in der Stadt Hamminkeln hier: Änderungsantrag Fördermittel Digitalpaket und Genehmigung einer außerplanmäßige Ausgabe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0151 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Verwendung von Restfördermitteln aus dem DigitalPakt NRW für die Digitalisierung der Schulen in Hamminkeln. Von den ursprünglich für die Stadt bereitgestellten Fördermitteln sind noch 87.259,07 Euro nicht abgerufen worden. Diese Mittel waren ursprünglich für den Neubau eines IT-Netzwerks an der Grundschule Brünen vorgesehen. Aufgrund von zuvor beschlossenen Sanierungs- und Anbaumaßnahmen an derselben Schule konnte die IT-Infrastrukturmaßnahme jedoch noch nicht umgesetzt werden.
Da der Bewilligungszeitraum in diesem Jahr endet, wurde mit der Bezirksregierung eine Ausnahmeregelung erzielt. Die Verwaltung soll einen Änderungsantrag stellen sowie den Investitionsplan und das technisch pädagogische Einsatzkonzept so anpassen, dass die Restsumme für die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, wie etwa iPads, genutzt werden kann. Dies dient auch dem Ersatzbedarf für Geräte aus dem Jahr 2019. Die Beschaffung unterliegt einer Deckelung von 25.000 Euro pro Schule, weshalb die Geräte auf vier Schulen aufgeteilt werden müssen.
Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 97.000 Euro beantragt, der ein Eigenanteil der Stadt von etwa 10 Prozent gegenübersteht. Die Deckung erfolgt durch die verbleibenden Fördermittel sowie durch Haushaltsmittel aus dem Sachkonto für EDV-Sachleistungen. Da die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Wertgrenze der Haushaltssatzung überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig