Lärmaktionsplanung Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/0144 den erstmaligen, verpflichtenden Lärmaktionsplan zu verabschieden. Die Planung basiert auf der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie und konzentriert sich auf den Straßenverkehrslärm. Für den Bereich der Schienenwege ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig, weshalb dieser Teil nicht Bestandteil der vorliegenden Untersuchung ist. Zur gutachterlichen Begleitung der Planung wurde das Büro WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH beauftragt.
Die Grundlage der Planung bildet die Lärmkartierung des LANUV aus dem Jahr 2022, welche auf Verkehrsbelastungsdaten aus den Jahren 2015 bis 2019 basiert. Bei der Berechnung der Lärmkarten wurden einheitliche EU-Verfahren sowie angepasste Verkehrsmengen verwendet, um Einflüsse der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Ziel der Planung ist die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen sowie der Schutz ruhiger Gebiete. Die Priorisierung von Maßnahmen erfolgt unter Abwägung der betroffenen Gebiete, der Personenanzahl und der Lärmbelastung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 22. Mai 2024 bis zum 25. Juni 2024 statt. Die daraus resultierenden Anregungen wurden in den Plan eingearbeitet. Da die Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 beim LANUV einzureichen und anschließend an die EU-Kommission zu übermitteln sind, wird dem Rat der Stadt Hamminkeln in der Sitzung am 03. Juli 2024 die Beschlussfassung des Plans vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Ratsmitglieder Blümer, Coenen und Dr. Bergerforth sind bei der Abstimmung nicht anwesend.