3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wertherbruch" im Ortsteil Wertherbruch - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wertherbruch“ im Ortsteil Wertherbruch. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2024/0119 wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung beantragt. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Wohnbebauung auf Flächen zu schaffen, die zuvor zu einer nicht mehr betriebenen Hofstelle und zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen gehörten. Diese Flächen wurden von der Stadt erworben.
Ein von der Verwaltung erarbeitetes Bebauungskonzept sieht vor, die Grundstücke beidseitig der Wiesenstraße mit insgesamt vier Einfamilienhäusern zu bebauen. Im Bereich der Provinzialstraße ist die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im Zuge dieser Neugestaltung soll die im bestehenden Bebauungsplan vorgesehene Fußwegverbindung von der Provinzialstraße zur Wiesenstraße entfallen, da diese teilweise über einen offenen Graben führt. Gleichzeitig soll ein Grundstücksstreifen auf der Nord-Ostseite als Zuwegung für landwirtschaftliche Flächen sowie als potenzielle Zufahrt für künftige Wohnbebauung freigehalten werden.
Die Änderung soll unter Beibehaltung der Nutzung als allgemeines Wohngebiet und der bestehenden Geschossigkeit erfolgen. Dabei sollen die Baugrenzen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst und die Verkehrsflächen modifiziert werden. Die Umsetzung der Änderung ist nach Planungsrecht im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Dr. Bergerforth ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.06.2024Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)