Grundsteuerreform 2025 hier: Sachstandsbericht und Ablehnung differenzierender Hebesätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0120 informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 in Hamminkeln. Die Verwaltung berichtet, dass von 13.183 übermittelten Grundsteuermessbescheinden bereits 13.069 erfolgreich verarbeitet wurden. Für 1.312 Liegenschaften stehen noch neue Bescheide aus, wobei die Verwaltung eine solide Datenbasis für die Veranlagung 2025 erwartet.
Das Landesministerium der Finanzen hat die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 mitgeteilt. Hierbei sinkt der Hebesatz für die Grundsteuer A von 340 auf 314, während der Hebesatz für die Grundsteuer B von 650 auf 765 steigt. Zudem bereitet die Verwaltung die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke vor, deren Vorlage zur Beschlussfassung für den Herbst geplant ist.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme zur Einführung differenzierender Hebesätze durch einen Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Entwurf sieht vor, die Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken durch unterschiedliche Hebesätze auszugleichen. Die Verwaltung lehnt diesen Entwurf ab, da die Verantwortung für Belastungsverschiebungen auf die Kommunen übertragen würde und ein hohes Prozessrisiko sowie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Der Rat wird angehalten, die Ausführungen zur Reform zur Kenntnis zu nehmen und die Einführung differenzierender Hebesätze vorbehaltlich eines Gesetzesbeschlusses abzulehnen, um die einheitlichen Hebesätze für die Grundsteuer A und B beizubehalten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) 22 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen