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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2024/0118 20.06.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 20.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll einen erneuten Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln fassen. Das Vorhaben sieht die Errichtung von 18 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern westlich der Straße „Roßkomische Roßmühle“ vor.

Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit, das Planungsverfahren aufgrund rechtlicher Änderungen anzupassen. Ursprünglich war die Aufstellung nach dem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgesehen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 hat jedoch festgestellt, dass diese Regelung gegen europäisches Recht verstößt. In der Folge wurde das Verfahren auf die Grundlage des neuen § 215a BauGB umgestellt.

Durch diese rechtliche Neuerung sind nun eine Umweltprüfung in Form eines Umweltberichts sowie eine Ausgleichsermittlung im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Der Planentwurf des Vorhabenträgers bleibt in seinen wesentlichen Inhalten unverändert, wurde jedoch um Festsetzungen zum ökologischen Ausgleich ergänzt. Das Bauleitplanverfahren wird mit der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wieder aufgenommen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wege der Berichtigung.

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