Kommunalwahlen 2025 hier: Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0158 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einteilung des Stadtgebietes von Hamminkeln in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025. Gemäß § 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) ist der Wahlausschuss verpflichtet, das Wahlgebiet in 19 Wahlbezirke aufzuteilen, um die 19 direkt zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt zu bestimmen.
Die Grundlage für die Einteilung bildet die Anzahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 30. April 2024, die laut Auswertung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein bei 22.765 Personen liegt. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Größe von 1.198 Wahlberechtigten pro Wahlbezirk. Gesetzlich ist eine Abweichung von maximal +/- 15 % zulässig, wobei in begründeten Ausnahmefällen zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder gewachsener Ortsstrukturen eine Toleranz von bis zu 25 % möglich ist.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Wahlbezirk 5.0 in Dingden mit einer Unterschreitung von 16,53 % die gesetzliche Grenze überschreitet. Auch in den Bezirken 4.0 und 18.0 liegen die Abweichungen nahe an der Toleranzgrenze. Um die Wahlrechtsgleichheit zu wahren, ist eine Anpassung der Grenzen in den Ortsteilen Hamminkeln, Wertherbruch, Dingden und Mehrhoog vorgesehen. Dabei sollen Straßenverschiebungen innerhalb der Ortsteile vorgenommen werden, um möglichst gleich große Wahlbezirke zu schaffen. In Brünen wird auf Grenzverschiebungen verzichtet, da künftige Baugebiete eine Angleichung der Zahlen erwarten lassen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2024Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme