Die Beschlussvorlage 2024/0158 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einteilung des Stadtgebietes von Hamminkeln in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025 gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz. Ziel ist die Festlegung von 19 Wahlbezirken für die insgesamt 38 zu wählenden Vertretenden im Rat. Basierend auf dem Stand der Wahlberechtigten vom 30. April 2024 ergibt sich eine durchschnittliche Größe von 1.198 Wahlberechtigten pro Bezirk. Die zulässige Abweichung von der Durchschnittsgröße liegt bei maximal +/- 15 Prozent, wobei in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich ist.
Zur Wahrung der Wahlrechtsgleichheit sieht die Vorlage Anpassungen der Grenzen in den Ortsteilen Hamminkeln, Wertherbruch, Dingden und Mehrhoog vor. Um die Wahlbezirke in Hamminkeln und Mehrhoog auszugleichen und Unterschreitungen in den Bezirken 18.0 und 19.0 zu beheben, werden ortsteilübergreifende Zuordnungen vorgeschlagen. Hierbei sollen bestimmte Straßenteile, darunter der Rickelsweg, die Kesseldorfer Straße, die Kreutzstraße, die Bahnhofstraße, der Jansenkathweg, die Hoogefeldstraße, der Buchholtweg und die Brüner Straße, zwischen den Wahlbezirken verschoben werden.
Für die Kreiswahlbezirke wird die Beibehaltung der seit 1989 bestehenden Zuordnung vorgeschlagen, wodurch die Stadt Hamminkeln weiterhin zwei Kreiswahlbezirke mit einer durchschnittlichen Größe von 11.388 Personen umfasst. Der Beschluss sieht vor, dass der Wahlausschuss die Einteilung des Stadtgebietes gemäß der Verwaltungslösung beschließt und die Verwaltung beauftragt, dem Kreiswahlleiter die Einteilung der Kreiswahlbezirke vorzuschlagen. Die Bekanntgabe der Einteilung durch die Wahlleitung muss spätestens vier Wochen nach dem Beschluss erfolgen.