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Mitteilungsvorlage

Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses durch den Wahlleiter gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

2024/0222 09.10.2024 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 09.10.2024 · Wahlausschuss (1. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage 2024/0222 informiert die Verwaltung über die anstehende Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses. Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 9. Oktober 2024 soll der Bürgermeister in seiner Funktion als Wahlleiter und Vorsitzender die Beisitzer gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalwahlordnung verpflichten.

Die Verpflichtung umfasst die Zusage zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes sowie zur Verschwiegenheit über Tatsachen, die den Beisitzern im Zuge ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies schließt insbesondere Angelegenheiten ein, die dem Wahlgeheimnis unterliegen.

Der Wahlausschuss wurde in der Ratssitzung vom 15. Februar 2024 gebildet. Zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Gremiums gehören die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke, die Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Verpflichtung der Beisitzer findet zeitgleich mit der Beratung zur Wahlbezirkseinteilung für die anstehenden Kommunalwahlen statt. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 10.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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