Einbringung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 dem Rat vorgelegt. Gemäß § 95 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Der Abschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang inklusive eines Lageberichts.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wurde durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung gemäß § 102 in Verbindung mit § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist vor dem endgültigen Feststellungsbeschluss des Rates erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Duhr ist während der Abstimmung nicht anwesend.