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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Stefanie Schulten-Borin für Hannelore Komnick sowie Ratsmitglied Oliver Duhr für Birgit MaibomZur Vorlage · 2024/0224 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2024/0224 der Fachdienste 10 informiert über die Neubesetzung von zwei Mandaten im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund sind die Niederlegungen der Ratsmandate durch zwei gewählte Mitglieder der Kommunalwahl 2020. Ein Ratsmitglied der CDU legte sein Mandat zum 31. August 2024 nieder, während ein Ratsmitglied der USD sein Mandat zum 30. September 2024 niederlegte.
Aufgrund dieser Vakanzen wurden Nachfolgefeststellungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Reservelisten vorgenommen. Für den Sitz der CDU-Fraktion wurde ein neues Ratsmitglied aus der entsprechenden Reserveliste nachrückend bestimmt, nachdem eine weitere Ersatzbewerberin auf ihre Anwartschaft verzichtet hatte. Für den Sitz der USD-Fraktion wurde ebenfalls ein Nachfolger aus der Reserveliste festgestellt. Beide nachrückenden Personen haben die Nachfolgefeststellung in den entsprechenden Erklärungen im September 2024 angenommen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die neuen Ratsmitglieder einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch die Bestätigung der Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung sowie der Gesetze und der Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Gemeinde.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung)
- 2.Fragestunde für Einwohner/innen
- 3.Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte, hier:Alternativen zur MassivbauweiseZur Vorlage · 2024/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Stellungnahme zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Hamminkeln vor. Damit wird der Beschluss vom 2. Mai 2024, der die Planung von Unterkünften in Massivbauweise vorsah, überprüft. Hintergrund sind Anregungen aus den Ausschüssen sowie eine durch einen externen Berater durchgeführte Vergleichsprüfung bezüglich der Wirtschaftlichkeit. Ziel der Maßnahmen ist es, die gesetzlichen Verpflichtungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu erfüllen, den Grundbedarf an Unterbringungsmöglichkeiten sicherzustellen und Kapazitäten in Schulen freizumachen.
Als Optionen werden die Erweiterung bestehender Anlagen sowie Neubauten auf neuen Grundstücken betrachtet. Eine Erweiterung der Unterkunft in der Kreutzstraße in Mehrhoog durch Holzrahmencontainer ist denkbar und könnte etwa 56 zusätzliche Plätze schaffen. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro zuzüglich Erschließungskosten. Bei Neubauten wird das Grundstück „Am Feldrain“ von der Verwaltung bevorzugt, wobei andere Standorte in Dingden oder Mehrhoog aufgrund von Immissionsschutz oder dem Ziel einer gleichmäßigen Verteilung als weniger geeignet eingestuft wurden.
Ein Vergleich zwischen Containerbauweise und Massivbauweise für 400 Plätze zeigt unterschiedliche finanzielle Auswirkungen. Die Investitionskosten für die Containerbauweise werden auf etwa 7,8 Millionen Euro geschätzt, während die Massivbauweise rund 17,8 Millionen Euro beanspruchen würde. Während die Containerbauweise kurzfristig geringere Zinsbelastungen verursacht, weist die Verwaltung auf eine kürzere Nutzungsdauer von etwa 15 Jahren hin. Die konventionelle Bauweise hat hingegen eine längere Nutzungsdauer von 80 Jahren, was sich anders auf die jährlichen Abschreibungen und den langfristigen Ergebnishaushalt auswirkt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) 12 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen 3) 10 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen 4) einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zu 1) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2) 6 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Zu 3) 4 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Zu 4) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) 12 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen 3) 10 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen 4) einstimmig - 4.Gründung Stadtwerke; hier: Antrag der Fraktion FWI vom 03.08.2024Zur Vorlage · 2024/0221-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0221-1 befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion vom 3. August 2024 zur Gründung von Stadtwerken. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die im Antrag enthaltenen Forderungen dem Ratsbeschluss vom 15. Februar 2024 widersprechen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der Fraktion abzulehnen.
Der Antrag der FWI-Fraktion sieht vor, die Verwaltung mit der Durchführung von Gesprächen mit der GELSENWASSER AG über ein modifiziertes Kooperationsmodell sowie ein alternatives Konzept im Bereich der Abwasserentsorgung zu beauftragen. Die vorgeschlagenen Rahmenbedingungen beinhalten die Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Stadt Hamminkeln oder einen Eigenbetrieb nach Fertigstellung, die Erstattung von Projektkosten inklusive eines Aufschlags sowie die Vereinbarung einer disquotalen Gewinnausschüttung bei Überschreiten eines Schwellenwertes. Zudem sollen eine Kaufoption für Kommanditanteile sowie eine Begrenzung der Vertragslaufzeit auf maximal zehn Jahre festgelegt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag die Erstellung eines Konzepts für den Abwasserbereich unter Beibehaltung der aktuellen Organisationsform, die Aussetzung der Gespräche zur Übernahme des Strom- und Gasnetzes sowie die weitere Verfolgung der Gründung einer Netz- und Infrastrukturgesellschaft. Zudem sollen Kooperationsmöglichkeiten mit dem Wasserversorgungsverband Wittenhorst, dem Zweckverband Hochwasserschutz Issel sowie der Stadt Bocholt geprüft und eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 2) 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 3) 14 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 4) 14 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 5) 15 Ja-Stimmen u
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 2) 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 3) 14 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 4) 14 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 5) 15 Ja-Stimmen u - 5.Gründung von StadtwerkenZur Vorlage · 2024/0211-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant ein Kooperationsprojekt für die Bereiche Abwasser, Gas und Strom gemeinsam mit den Partnern Gelsenwasser AG und Westenergie AG. Kern des Vorhabens ist die Gründung mehrerer Gesellschaften zur Verwaltung der entsprechenden Infrastrukturen. Die 100 % städtische Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH soll dabei als Holding fungieren, um die entstehenden Beteiligungen zu halten und zu verwalten.
Im Bereich Abwasser wird die Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG gegründet, an der die Stadt mit einem Anteil von 51 % beteiligt sein wird. Diese Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für das Abwassernetz sowie notwendige Investitionen. Für den Bereich Gas ist die Gründung der Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG vorgesehen. Über die Beteiligungsgesellschaft hält die Stadt hier einen Anteil von 51 %. Der Betrieb des Netzes erfolgt durch Pacht an die Gelsenwasser Energienetze GmbH.
Für die Stromversorgung wird die Stromnetzgesellschaft Hamminkeln mbH & Co. KG mit einer 51-prozentigen Beteiligung der Stadt vorbereitet, wobei eine Option auf weitere Anteile besteht. Das Netz wird der Westenergie AG zur Betriebsführung verpachtet. Die Verwaltung wurde bereits beauftragt, die rechtlichen Grundlagen und Verträge für diese Unternehmensgründungen vorzubereiten. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2024 Kosten in Höhe von etwa 45.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 31 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen 2) 31 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen 3) 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen 4) 19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen 5) 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthal
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 31 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen 2) 31 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen 3) 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen 4) 19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen 5) 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthal - 6.Wohnbedarf in Ringenberg, hier: Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2024/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0206 der Fachdienste 23 befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Die sich aus verschiedenen Vereinen bildende Interessengemeinschaft regt an, verschiedene Grundstücke in Ringenberg zu erwerben, um diese später als Bauland für die Wohnbebauung zu vermarkten und so die Wohnsituation sowie die Ortsentwicklung zu verbessern.
Im Fokus stehen dabei teilweise bebaute Grundstücke, die unter anderem die Objekte Hauptstraße 16 und Hauptstraße 18 umfassen. Die Immobilie in der Hauptstraße 16, die derzeit gewerblich als Fitnessstudio genutzt wird, steht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Verkauf. Die Verwaltung gibt an, dass die betreffenden Flächen größtenteils durch bestehende Bebauungspläne baulich nutzbar sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung der Interessengemeinschaft zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird empfohlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit den Eigentümern der in Betracht kommenden Grundstücke in Verhandlungen über einen möglichen Grunderwerb durch die Stadt Hamminkeln einzutreten. Da für die weitere Beratung gegebenenfalls schutzbedürftige Eigentümerinformationen vorgetragen werden müssen, wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat in nichtöffentlicher Form durchzuführen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret bezifferbar, da die erforderlichen Mittel für die Folgejahre erst noch bereitgestellt werden müssten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 7.Erweiterung des Sirenennetzes im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2024/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Erweiterung des Sirenennetzes zur Bevölkerungswarnung. Im Rahmen des Sirenenförderungsprogramms 2.0 des Landes Nordrhein-Westfalen stehen zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 27.760 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Mittel für den Bau von vier zusätzlichen Zivilschutzsirenen einzusetzen, um das bestehende Netz aus aktuell 22 stationären Anlagen zu ergänzen.
Die geplanten Standorte befinden sich in den Ortsteilen Brünen-Unterbauerschaft, Dingden-Lankern, Dingden-Nordbrock und Hamminkeln-Hülshorst. Die Inbetriebnahme der neuen Anlagen ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Damit die Bauausführung im geplanten Zeitraum erfolgen kann und die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen, soll die Vergabe des Auftrags noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 178.092,21 Euro. Der Feuerschutsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2025 bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 11.09.2024 · Feuerschutzausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 8.Einrichtung eines Jugendkreisrates - hier Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0182-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines Jugendkreisrates vorgelegt. Hintergrund ist die Erarbeitung einer Stellungnahme zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Nachdem der Ausschuss Soziales, Generationen, Bildung und Sport im September 2024 den Vorschlag zur Übermittlung an den Kreis Wesel abgelehnt hat, wurden die Unterlagen für die Beratung im Rat ergänzt.
Die Verwaltung verweist auf den bestehenden Beschluss aus dem Jahr 2023, der statt eines klassischen Jugendrates die Fortführung des Projekts OPEN in Zusammenarbeit mit dem Team Jugendarbeit vorsieht. Dieses Projekt, das durch die Unterstützung der Mercator Stiftung ermöglicht wird, dient der Förderung jugendspezifischer Interessenlagen und ist fester Bestandteil der kommunalen Partizipation.
In einer Stellungnahme des Fachdienstes 10 zur kommunalverfassungsrechtlichen Situation wird auf die Möglichkeiten der Gemeindeordnung hingewiesen, besondere Vertretungen zu bilden. Es wird erläutert, dass die Einrichtung von Gremien wie einem Kinder- und Jugendparlament durch den Rat erfolgen kann, wobei die Entscheidung über die Form der Partizipation den Kommunen überlassen bleibt. Die Verwaltung empfiehlt, die Form der Beteiligung im Gründungsprozess unter Einbeziehung von Jugendlichen festzulegen, um Herausforderungen wie die personelle Kontinuität zu begegnen. Parallel dazu arbeitet der Kreistag Wesel an einem Konzept zur Errichtung eines Jugendkreistages.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9.Leitziele für das Vorreiterkonzept Klimaschutz - Vorstellung der LeitzieleZur Vorlage · 2024/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln stellt die Leitziele für das Vorreiterkonzept Klimaschutz vor, welches seit Februar 2024 in Zusammenarbeit mit dem Büro Energielenker entwickelt wird. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022. Ein zentrales Ziel der Leitziele ist das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 durch einen festgelegten Reduktionspfad.
Die vorgeschlagenen Leitlinien umfassen verschiedene Handlungsfelder, darunter die regenerative Versorgung mit Strom und Wärme sowie die Steigerung der Energieeffizienz. Die Stadtverwaltung soll dabei als Vorbild fungieren, indem interne Prozesse, der Fuhrpark und die Liegenschaften auf einen klimaneutralen Betrieb umgestellt und energetisch saniert werden. Im Bereich der Stadtentwicklung sind zudem die Förderung klimafreundlicher Neubauvorhaben, der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie die Priorisierung des Umweltverbundes in der Straßenplanung vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Information der Bürgerschaft über Klimarisiken und die Stärkung der Klimabildung für Kinder und Jugendliche.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Leitziele zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung auszuarbeiten und dem Gremium regelmäßig Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-StimmeRatsmitglied Frau Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfes stellt Ausschussmitglied Herr Boland den Antrag den Tagesordnungspunkt in den Rat zu vertagen.Ausschussvorstitzender Herr Flaswinkel lässt über den Antrag abstimmen.Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegens
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-StimmeRatsmitglied Frau Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 10.Leitziele für das Fokuskonzept Mobilität - Vorstellung der LeitzieleZur Vorlage · 2024/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln stellt die Leitziele für das Fokuskonzept Mobilität vor, welches seit Februar 2024 in Zusammenarbeit mit dem Büro Energielenker entwickelt wird. Die Verwaltung erarbeitete die zugrunde liegenden Visionen in internen Workshops, welche anschließend im Rahmen einer öffentlichen Zwischenpräsentation durch die Stadtgesellschaft konkretisiert wurden.
Die vorgeschlagenen Leitziele sollen die nachhaltige Entwicklung der Mobilität begleiten und zur Erreichung der Treibhausgasreduktion bis zum Jahr 2040 beitragen. Zu den Kernzielen gehört die Sicherstellung eines barrierefreien Fußverkehrs sowie die Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 40 Prozent bei Wegen unter zehn Kilometern. Gleichzeitig soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs auf diesen Strecken auf 35 Prozent reduziert werden. Ein weiteres Ziel ist die Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs durch ein dichtes und verlässliches On-Demand-Netz.
Zur Umsetzung sollen Planungsprinzipien wie die Gestaltung von Straßen „von außen nach innen“ sowie das Prinzip „Vermeiden-Verlagern-Verbessern“ angewandt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Leitziele zu beschließen. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele auszuarbeiten und dem Gremium regelmäßig Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 EnthaltungRatsmitglied Frau Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 EnthaltungRatsmitglied Frau Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 11.Vorstellung der Plattform ClimateOS inkl. Personalaufstockung im Bereich Klimaschutz-/KlimafolgenanpassungZur Vorlage · 2024/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant die Einführung der webbasierten Anwendung ClimateOS zur Digitalisierung der kommunalen Klimaschutzplanung. Die Vorlage 2024/0184 beschreibt die Nutzung dieses digitalen Werkzeugs, das im Rahmen des H2-Klimaschutznetzwerks zur Verfügung steht. Die Anwendung ermöglicht die Erhebung von CO2-Monitoring-Daten, die Erstellung von Szenarienplanungen sowie die Kommunikation von Klimaschutzaktivitäten. Die Nutzungslizenzen für das System sind ab 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren kostenfrei verfügbar.
Um die Umsetzung der verschiedenen Klimaschutz- und Mobilitätskonzepte sowie das Monitoring mittels ClimateOS zu gewährleisten, wird die Schaffung einer neuen Stelle im Stellenplan 2025 beantragt. Die geplante Position im Bereich Klimafolgenanpassungsmanagement soll mit einem Umfang von 40 % für das Management und Controlling der Konzepte sowie mit 60 % für Aufgaben der Klimafolgenanpassung eingesetzt werden. Die Befristung der Stelle ist zunächst auf den Zeitraum der kostenfreien Nutzung von ClimateOS bis einschließlich 2029 ausgelegt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verwaltung zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu befähigen. Da bisher kein integriertes nachhaltiges Anpassungskonzept für das Stadtgebiet vorliegt, soll durch die personelle Aufstockung eine strategische Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Extremwetterereignisse geschaffen werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat behandelt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen und 1 Nein-StimmeDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Tekaat sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen und 1 Nein-StimmeDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Tekaat sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 12.Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg - Dingden - BocholtZur Vorlage · 2024/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2024/0197 geht es um die Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg-Dingden-Bocholt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung prüft, ob am Ratsbeschluss vom 8. Dezember 2022 festgehalten werden soll. Dieser Beschluss sieht ein Maßnahmenpaket vor, das von der Schließung von Bahnübergängen bis zur vollständigen technischen Sicherung reicht.
Die Vorlage thematisiert die Möglichkeit, die bisherige Entscheidung im Hinblick auf bundesweite Bestrebungen zur technischen Sicherung aller ungesicherten Bahnübergänge neu zu bewerten. Eine technische Sicherung würde die Verkehrssicherheit erhöhen und Eingriffe in das kommunale Straßennetz vermeiden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung aufgrund der Vielzahl notwendiger Maßnahmen im Bundesgebiet nicht in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist und sich nach dem Zeitplan der Deutschen Bahn richten muss.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Umsetzung des am 8. Dezember 2022 beschlossenen Maßnahmenpaketes beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Tekaat sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Tekaat sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 13.Städtebauförderung Stadt Hamminkeln - weiteres VorgehenZur Vorlage · 2024/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft das weitere Vorgehen im Rahmen der Städtebauförderung für die Gebiete Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Grundlage ist das integrierte kommunale Entwicklungskonzept „Zukunft Hamminkeln 2030+“, welches bereits 2018 beschlossen wurde. Bisher wurden im Rahmen dieses Programms primär konzeptionelle Arbeiten umgesetzt; bauliche Maßnahmen wie die Neugestaltung des Molkereiplatzes oder der Fläche Stockkamp/Thingstraße/Kirchplatz wurden bislang nicht realisiert.
Um den Förderstatus im Rahmen des Programms STEP 2025 zu sichern, müsste die Stadt bis zum 30. September 2024 einen Antrag auf Überleitung stellen. Dies wäre jedoch mit der Verpflichtung verbunden, bauliche Maßnahmen wie den Molkereiplatz oder die Marktstraße umzusetzen. Eine Alternative besteht darin, das ISEK-Verfahren zu beenden. In diesem Fall müssten bereits bewilligte Fördermittel in Höhe von 100.963,63 Euro zurückgezahlt werden.
Nach einer Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde die Beendigung des Programms und die Rückzahlung der Mittel vorgeschlagen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Maßnahme der Städtebauförderung zu beenden und die Rückzahlung der Fördermittel vorzunehmen. Die entsprechenden Mittel müssen im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung - 14.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich Einmündung „An der Windmühle/ Ringenberger Straße“ im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2024/0195 · Beschlussvorlage
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Ein Vorhabenträger hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Grundstück im Bereich der Einmündung „An der Windmühle/Ringenberger Straße“ beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Die Fläche ist aktuell im Bebauungsplan Nr. 9 „Kerschenkamp“ als öffentliche Grünfläche festgesetzt, was eine Änderung der Flächennutzung erforderlich macht.
Die Fachdienste 61 führen dazu aus, dass das Vorhaben Aspekte der Innenverdichtung sowie die Nutzung vorhandener Infrastrukturen umfasst, wodurch landwirtschaftliche Flächen im Randbereich geschont werden könnten. Zudem wird auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum verwiesen. Demgegenüber stehen mögliche Nachteile wie der Verlust von Erholungsflächen, Auswirkungen auf das Stadtklima und die Biodiversität sowie ein erhöhtes Überschwemmungsrisiko bei Starkregen. Zur Minimierung dieser Einflüsse sollen Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Regenwassermanagement oder der Erhalt von Bäumen geprüft werden. Zudem wird die städtebauliche Einfügung der viergeschossigen Bebauung in das Umfeld thematisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle / Ringenberger Straße“ zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen - 15.Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB für den Bereich Nordbrocker Straße Nr. 52, 54 und 56 im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0193 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0193 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für die Grundstücke Nordbrocker Straße 52, 54 und 56 im Ortsteil Dingden. Ziel des Antrags vom 6. August 2024 ist es, eine rechtliche Grundlage für die nachträgliche Genehmigung bestehender Carports sowie für den Bau einer Garage am Wohnhaus Nummer 54 zu schaffen.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die Voraussetzungen für eine solche Satzung nicht erfüllt sind. Zwar ermöglicht eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Genehmigungen für Wohnbauvorhaben und Nebengebäude, die sonst im Außenbereich nicht zulässig wären. Im vorliegenden Fall liegt jedoch keine Bebauung von gewissem Gewicht vor, da die drei betroffenen Wohnhäuser räumlich deutlich von der restlichen Bebauung getrennt sind. Es besteht keine erkennbare Zusammengehörigkeit oder Geschlossenheit der Gebäude, die eine planungsrechtliche Regelung rechtfertigen würde.
Zudem wird auf den Flächennutzungsplan verwiesen, der das Gebiet als Wald- bzw. Grünfläche ausweist. Eine Satzung würde den Schutz der Natur und das Landschaftsbild gefährden. Aufgrund der planerischen und rechtlichen Bedenken empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag auf Aufstellung der Außenbereichssatzung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen - 16.Bebauungsplan Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Antrag auf Änderung des BebauungsplanesZur Vorlage · 2024/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0192 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Neunutzung des derzeitigen Speditionsgeländes. Nachdem zuvor eine Einzelhandelsnutzung beantragt worden war, liegt nun ein Bebauungskonzept für eine Wohnbebauung vor.
Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 23 öffentlich geförderten Wohnungen entlang der Ringenberger Straße vor. Ergänzt werden soll dieses Projekt durch eine Reihenhausbebauung mit fünf Einheiten sowie sechs Doppelhaushälften im hinteren, östlichen Grundstücksbereich. Die Erschließung soll im Gegensatz zur bisherigen Planung über einen privaten Stichweg erfolgen, während die Errichtung eines öffentlichen Stichweges entfällt.
Die Verwaltung bewertet den Entwurf als vereinbar mit den städtebaulichen Planungszielen der Stadt. Der Standort wird als geeignet für Geschoßwohnungsbau eingestuft, wobei die Verwaltung einen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum sowie an Wohnungen unterschiedlicher Größe feststellt. Der Vorhabenträger regt an, vertragliche Regelungen primär auf das Mehrfamilienhaus, die Reihenhäuser und die Erschließung zu beziehen, während die Einfamilienhäuser den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung unterliegen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 17.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 23 für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach im Ortsteil Dingden wird zur Abwägung der Stellungnahmen von Behörden und Verbänden behandelt. Ziel des Verfahrens ist die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung sowie des Satzungsbeschlusses.
Die GELSENWASSER Energienwesen GmbH wies auf bestehende Gasleitungen hin und empfahl, den Hinweis auf ein technisches Merkblatt zur Anpflanzung in der Nähe von Versorgungsanlagen zu ergänzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diesen Vorschlag einstimmig unterstützt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH forderte die Sicherung ihrer Telekommunikationslinien ohne Verlegungsaufwand. Die Verwaltung stellte fest, dass die Leitungen entweder außerhalb des Planbereichs liegen oder durch die Planung nicht beeinträchtigt werden.
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, regte jedoch aufgrund der Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan einen Flächentausch an. Die Verwaltung sieht in diesem Punkt keinen Anlass, den Anregungen im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens zu folgen, da keine bestehenden Gewerbeflächen überplant werden. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ lehnte die Planung ab. Der Verband begründete dies mit erschwerten Unterhaltsarbeiten an den Gewässern Königsbach und eines namenloses Gewässers durch die geplanten Einfriedungen und Begrünungsmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 18.67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Dingden zielt auf die Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage ab. Im Zuge des Verfahrens wurden die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausgewertet.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte im Bereich der ländlichen Entwicklung einen Flächentausch an, um eine wirtschaftliche Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Flächen durch Artenschutzmaßnahmen zu verhindern. Die Verwaltung stellte fest, dass ein solcher Tausch derzeit nicht realisierbar ist, da keine Einigung mit den betroffenen Nachbarn besteht. Hinsichtlich des Denkmalschutzes wird auf die notwendige Beteiligung des zuständigen Amtes für Bodendenkmalpflege hingewiesen.
Aus dem Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gingen Hinweise ein, den Umweltbericht sowie die Begründung hinsichtlich der aktuellen Regionalplanung und technischer Aspekte bei der Anlage zu aktualisieren. Die Wasserwirtschaft empfahl zudem eine Erweiterung des Gewässerrandstreifens am Königsbach zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Aufnahme von Hochwasserrisikogebieten in den Plan. Die fachlichen Anregungen werden im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 19.Bauhofkonzept 2030+, hier:Vorstellung der bisherigen Ergebnisse und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung für das Bauhofkonzept 2030+ vor. Die Planung umfasst Anforderungen an Werkstätten, Fahrzeugflächen, Büro- und Sozialräume sowie eine energetisch optimierte Gebäudehülle. Ein zentraler Aspekt ist die geplante Einrichtung eines Wertstoffhofes für Grünschnitt und Bioabfall.
In einer Untersuchung durch eine Arbeitsgruppe und ein Ingenieurbüro wurden zwei Varianten geprüft: der Abriss mit Neubau sowie eine Teilkernsanierung inklusive Neubau. Die Kosten für beide Varianten werden auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt, wobei die Planungskosten von 1,2 Millionen Euro bereits berücksichtigt sind. Diese Kalkulation beinhaltet keine Kosten für den Erwerb von Grundstücken oder eine mögliche temporäre Unterbringung des Bauhofs. Es wurde festgestellt, dass bereits ohne die Implementierung eines Wertstoffhofes ein zusätzlicher Flächenbedarf besteht.
Die weitere Vorgehensweise sieht vor, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und geeignete Flächen zu finden, wobei der bestehende Standort aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bevorzugt wird. Nach der Bedarfsfeststellung soll die Objekt- und Fachplanung der Leistungsphasen 1 bis 4 durchgeführt werden, wofür Kosten von etwa 420.000 Euro erwartet werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Anpassung des Bedarfsprogramms sowie der Beschaffung geeigneter Grundstücke zu beauftragen und die Mittel für die Objekt- und Fachplanung im Haushalt 2025 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 20.4. Reinigungsstufe Zentralkläranlage hier: Machbarkeitsstudie und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0214 befasst sich mit der Implementierung einer vierten Reinigungsstufe in der Zentralkläranlage Hamminkeln. Ziel ist die Reduzierung von Mikroschadstoffen wie Arzneimittelrückständen, Pestiziden und Keimen sowie die Behandlung von Abwasserverfärbungen, um die Wasserqualität der Issel zu verbessern.
Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde die Technologie der Firma USONiQ getestet. Die wissenschaftliche Begleitung durch das Analyse Institut IUTA der Universität Duisburg-Essen sowie die anschließenden Untersuchungen zur Alltagstauglichkeit und zum Bromatbildungsrisiko lieferten positive Ergebnisse. Die Ergebnisse der Studie werden derzeit von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem LANUV technisch geprüft. Eine fertiggestellte Bedarfsplanung zur Integration einer Vollstrom-Behandlung sowie eine entsprechende Kostenschätzung liegen vor und werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Die Verwaltung plant, nach einer positiven Beschlussfassung und der Bestätigung durch die Bezirksregierung Fördergelder für die Umsetzung zu beantragen. Eine Fachplanung ist vorgesehen, wobei aufgrund bestehender Patente eine Vergabe als Generalunternehmer an den Patenthalter angestrebt wird. Ein Baubeginn wird für das Jahr 202<0xE2><0x80><0xAF>7 angestrebt. Für die Umsetzung sind Haushaltsmittel in den Jahren 2024, 2025 und 2026 vorgesehen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedarfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln sowie der weiteren Planung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Tenhumberg ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Tenhumberg ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 21.Spielplatz Haferkamp Mehrhoog hier: Schließung des StandortesZur Vorlage · 2024/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0171 des Vorstandsbereichs III sieht die Schließung des Spielplatzes Haferkamp in Mehrhoog vor. Die Fläche von rund 1.078 Quadratmetern befindet sich in einem Wohngebiet. Laut Verwaltung kommt es auf dem Gelände regelmäßig zu Vandalismus, wie etwa durch weggeworfene Zigarettenreste oder zerschlagene Flaschen, sowie zu Lärmbelästigungen durch Jugendliche. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, führt der städtische Bauhof im zweitägigen Rhythmus Reinigungsarbeiten durch.
Als Alternative wird die Umgestaltung des Spielplatzes Schwalbenweg vorgeschlagen. Dieser liegt in einer Gehdistanz von sechs bis acht Minuten zum Standort Haferkamp. Durch die Übernahme der Spielgeräte vom Haferkamp soll der Spielplatz Schwalbenweg aufgewertet werden. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit einer dauerhaften Kostenersparnis, da der Personalaufwand für die Reinigung und Überwachung des Standortes Haferkamp entfallen würde. Die Kosten für die Schließung und die Umgestaltung werden auf etwa 16.000 Euro brutto geschätzt, sofern die Mittel im Haushaltsplan 2025 genehmigt werden.
Die Fläche des Spielplatzes Haferkamp könnte künftig als Bauland genutzt werden; über die konkrete Folgenutzung des Grundstücks muss jedoch in separaten Gremien entschieden werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Standort Haferkamp aufzugeben und die Mittel für die Neugestaltung des Spielplatzes Schwalbenweg im Haushaltsjahr 2025 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen und 11 Nein-StimmenRatsmitglied Herr Tenhumberg ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen und 11 Nein-StimmenRatsmitglied Herr Tenhumberg ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 22.Folgenutzung der Grundschule Hamminkeln, hier: Nutzungskonzept HVV und Nutzungsänderung Kiga/WohnenZur Vorlage · 2024/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Debatte um die künftige Nutzung des alten Grundschulgebäudes an der Mehrhooger Straße liegt ein Nutzungskonzept des Hamminkelner Verkehrsvereins (HVV) vor. Der Entwurf sieht die Einrichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit einer Gaststätte, einem Versammlungsraum, einem Stadtarchiv sowie einem Spielraum vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Sanierung der Turnhalle für eine mögliche Nutzung durch einen Sportverein mit einem hohen Aufwand verbunden wäre. Für das Vorhaben sind zudem bauordnungsrechtliche Genehmigungen hinsichtlich Brandschutz und Barrierefreiheit sowie ein Nachweis über die Finanzierung von Umbau-, Betriebs- und Instandhaltungskosten erforderlich.
Parallel dazu besteht seitens eines Investors Interesse an der Nutzung des neueren Gebäudeteils aus den Jahren 1975 und 1996. Geplant ist dort die Errichtung einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss sowie die Schaffung von Wohneinheiten oder inklusiven Wohnformen im Obergeschoss. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage vorgelegt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Gespräche mit dem Interessenten zur Wohn- und Kitanutzung fortzuführen und den HVV aufzufordern, das vorliegende Konzept hinsichtlich der Finanzierung und der Trägerschaft zu konkretisieren.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme 2) 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme 2) 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung - 23.Erneuerung Kunstrasenplatz HSV, hier: rechtliche Bewertung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0210 befasst sich mit der rechtlichen Bewertung und der geplanten Erneuerung des Kunstrasenplatzes des Hamminkelner Sportvereins (HSV) auf dem Sportgelände am Mühlenrott. Der Verein hatte am 8. Juni 2024 die Erneuerung der Fläche beantragt. Da die 2010 in Betrieb genommene Fläche nach Einschätzung einer Fachfirma aufgrund fehlender Befestigung eine hohe Unfallgefahr aufweist und weitere Reparaturen abgelehnt wurden, ist die Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Hamminkeln nicht mehr gewährleistet.
Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei ergab, dass die Stadt als Vermieter im Rahmen des Nutzungsvertrages zur Instandsetzung verpflichtet ist. Da der Vertrag als Mietverhältnis einzustufen ist, obliegt die Pflicht zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands sowie die Erneuerung irreparabler Teile der Stadt. Eine Übertragung dieser Instandsetzungspflicht auf den Verein ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Diese Bewertung gilt aufgrund der einheitlichen Vertragsgestaltung auch für weitere Sportvereine und deren Spielflächen.
Die Kosten für die Erneuerung der Kunstrasenoberfläche werden auf circa 230.000 Euro geschätzt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Finanzmittel für den Haushalt 202
0 einzustellen und die Erneuerung des Kunstrasenplatzes als Vereinssportfläche und öffentliche Spielfläche umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen - 24.Überlegung zur Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln; hier Antrag der USD-Fraktion vom 28.07.2024Zur Vorlage · 2024/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0205 der Fachdienste 23 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Prüfung der Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln. Der Antrag sieht vor, ein altes Gebäude, das bislang als Geräteschuppen genutzt wurde, für die Beisetzung von Urnen umzugestalten. Das Gebäude wird derzeit bauordnungsrechtlich für kleinere Trauerfeiern genutzt, eine dauerhafte Nutzung als Trauerhalle ist jedoch nach der Fertigstellung der umgebauten städtischen Friedhofshalle nicht mehr vorgesehen.
Die Vorlage thematisiert zwei Kernfragen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Stadt über die bestehenden Urnenbestattungsformen hinaus Kolumbarien in Wand-, Stele- oder Gebäudeform anbieten möchte. Bisherige Diskussionen im Arbeitskreis Friedhofswesen kamen zu dem Ergebnis, dass aufgrund ausreichender Flächenkapazitäten keine unmittelbare Notwendigkeit für solche Anlagen bestand. Sollte eine Erweiterung des Angebots politisch beschlossen werden, soll zudem geprüft werden, ob das Gebäude auf der Brauereistraße durch den Einbau von Urnenkammern dauerhaft für diesen Zweck umgenutzt werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Bauwerk aus den 1930er Jahren keine Statik- oder Bauunterlagen vorliegen, was die langfristige bauliche Sicherheit infrage stellt. Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, bei einer grundsätzlichen Entscheidung für Kolumbarien eine Anlage auf der benachbarten Rasenfläche zu planen und das bestehende Gebäude stattdessen als Andachts- und Gedenkraum zu erhalten, sofern keine baurechtlichen Hindernisse bestehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 25.Erneuerung Heizungsanlage Schloss Ringenberg, hier: Bereitstellung außerplanmäßiger FinanzmittelZur Vorlage · 2024/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0213 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erneuerung der Heizungsanlage im Schloss Ringenberg. Im Rahmen von Wartungsarbeiten im August 2024 wurde festgestellt, dass der Wärmeerzeuger aufgrund von Korrosion an Teilen des Wärmetauschers beschädigt ist. Als unmittelbare Maßnahme zur Vermeidung von Folgeschäden an der Regelung, der Unterverteilung und den Pumpengruppen werden derzeit automatisierte Absperrvorrichtungen installiert.
Da eine Instandsetzung der bestehenden Anlage nicht möglich ist, schlägt die Verwaltung den Austausch des Kessels durch eine moderne Gas-Brennwerttherme in Kaskadenschaltung vor. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse im Heizungsraum wird diese Lösung als wirtschaftlichste und nachhaltigste Option bewertet. Die Kosten für dieses Vorhaben werden auf etwa 130.000 € geschätzt. Als Alternative wird die Miete einer mobilen Heizstation aufgeführt, die monatliche Bruttokosten von 5.300 € verursachen würde und zudem die Nutzung der Außenanlagen einschränken könnte. Der Einsatz regenerativer Energien wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der wirtschaftlichen Unwirtschaftlichkeit ohne eine energetische Gesamtsanierung als nicht umsetzbar eingestuft.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 130.000 € soll durch Einsparungen bei den Zinsaufwendungen erfolgen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bereitstellung der Finanzmittel zu genehmigen und die Verwaltung mit dem Austausch der Anlage zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme - 26.Beratung über die Fortführung/Beendigung der Ortsteilsammlung Bioabfall ab 2025Zur Vorlage · 2024/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0217 befasst sich mit der Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung der Bioabfallsammlung in den Hamminkelner Ortsteilen ab dem Jahr 2025. Seit dem 1. Januar 2023 werden in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum, Wertherbruch und Mehrhoog Bioabfall in Sammelcontainern im Bringsystem erfasst. Ziel dieses Systems ist es, die Sammelmengen zusätzlich zur stationären Annahmestelle an der Güterstraße zu erhöhen und den Bürgerservice zu verbessern.
Ein Vergleich der Daten für den Zeitraum von Januar bis Juli der Jahre 2023 und 2024 zeigt, dass die absolute Bioabfallmenge in diesem Zeitraum um etwa 61 Tonnen, was einem Zuwachs von rund 14 Prozent entspricht, gestiegen ist. Während die Mengen an der zentralen Annahmestelle um knapp 9 Tonnen zunahmen, verzeichneten die Ortsteile Brünen, Dingden und Mehrhoog ebenfalls Zunahmen. In Loikum ist ein leichter Anstieg und in Wertherbruch ein Rückgang der Mengen festzustellen.
Die jährlichen Kosten für die Bereitstellung der Container und den Transport belaufen sich auf etwa 40.000 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige System beizubehalten, jedoch mit der Modifikation, die Sammlung in den Ortsteilen Wertherbruch und Loikum abwechselnd im 14-Tage-Rhythmus durchzuführen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Sammlung in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Mehrhoog sowie im Wechsel zwischen Loikum und Wertherbruch fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen - 27.Erweiterung des Standortkonzeptes um die Standorte für die Altkleidersammlung unter Berücksichtigung der aktuellen RechtsprechungZur Vorlage · 2024/0218 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0218 sieht eine Erweiterung des Standortkonzeptes für die Altkleidersammlung in Hamminkeln vor. Ziel der Anpassung ist es, die Anzahl der Sammelcontainer auf öffentlichen Flächen festzulegen, um eine Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums sowie eine Beeinflussung des Orts- und Stadtbildes zu vermeiden.
Nach dem vorliegenden Konzept sollen im gesamten Stadtgebiet insgesamt 29 Glascontainerstandorte und 20 Altkleiderstandorte festgesetzt werden. Die Anzahl der Altkleiderstandorte umfasst dabei 18 Container im Eigentum der Stadt sowie drei Container, die sich derzeit in der Beschaffung befinden, sowie sieben durch Dritte betriebene Container. Für weitere Anträge auf straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen soll zukünftig keine Erlaubnis erteilt werden, sofern die festgelegte Obergrenze erreicht ist.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach ist die Vermeidung einer Verschandelung des Stadtbildes ein zulässiger straßenrechtlicher Grund zur Begrenzung von Standplätzen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzliche Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ab dem 1. Januar 2025 eine getrennte Erfassung von Alttextilien für private Haushalte vorzuhalten. Das Konzept wurde unter Berücksichtigung abfallfachlicher und städteplanerischer Belange sowie der Wettbewerbsneutralität erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 28.Prüfauftrag zur Kiessubstitution bei Bauprojekten auf Antrag der CDU vom 20.01.2024 hier: Ergebnis der Prüfung nach Beschluss des Rates vom 02.05.2024 (2024/0058)Zur Vorlage · 2024/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion aus dem Januar 2024 wurde die Verwendung von Recyclingmaterial bei Bauprojekten in Hamminkeln geprüft. Im Zentrum der Untersuchung stand die Frage, ob Pflastersteine aus Recyclingmaterial eingesetzt werden können und welche Güteklassen dabei einzuhalten sind.
Die Prüfung ergab, dass im Straßen- und Hochbau Recycling-Baustoffe unter Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen und technischen Lieferbedingungen verwendet werden können. Einige Hersteller bieten bereits Pflastersteine mit einem Anteil von bis zu 40 Prozent an Recycling-Granulat an. Zwar ist die Verfügbarkeit ausreichender Mengen an zugelassenem Material derzeit noch begrenzt, jedoch nutzt das Steinwerk „bvw“ in Hamminkeln bereits Produktionsreste im Herstellungsprozess. Eine Marktabfrage zeigte zudem, dass die Kosten für Pflastersteine mit Recyclinganteil nicht wesentlich von konventionellen Steinen abweichen.
Die Verwaltung sieht daher keine Hindernisse für den Einsatz von Betonsteinpflaster mit Recyclinganteilen. Während sich der aktuelle Prüfauftrag auf Pflastersteine beschränkt, wurde eine weitergehende Untersuchung zur Verwendung von Recyclingmaterial bei allen Baustoffen an den Klimabeirat verwiesen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung anzuweisen, bei konkreten Maßnahmen künftig die Möglichkeit für den Einsatz von Betonsteinpflaster mit Recyclingzusätzen zu prüfen und diese bei Eignung bevorzugt einzusetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen - 29.Prüfung von geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen "Minkelsches Feld" hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 15.07.2024Zur Vorlage · 2024/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Einführung weiterer Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich „Minkelsches Feld“ zu prüfen. Hintergrund sind Anliegerbeschwerden sowie Verkehrsmessungen, die auf überhöhte Geschwindigkeiten in dem bereits verkehrsberuhigten Gebiet zwischen der Mehrhooger Straße und dem Rickelsweg hinweisen. Der Antrag verweist dabei auf bauliche Veränderungen im Bereich „Via Salza Irpina“.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine vorübergehende Zunahme des Verkehrs durch eine Baumaßnahme an der L 602 bedingt war, welche eine Umleitung über das „Minkelsche Feld“ erforderte. Nach Abschluss dieser Arbeiten habe sich die Verkehrslage wieder stabilisiert. Ein Vergleich mit dem Bereich „Via Salza Irpina“ verdeutlicht laut Verwaltung, dass dort bauliche Anpassungen zu Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr sowie zu erhöhten Lärm- und Abgaswerten führten. Der Einsatz von Fahrbahnschwellen wird aufgrund möglicher Beeinträchtigungen für Rettungsdienste und Winterräumdienste nicht empfohlen. Eine Begehung des Gebiets ergab keine Flächen, die durch bauliche Veränderungen unter Einhaltung technischer Richtlinien, wie etwa der Sichtachsen, verbessert werden könnten.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag abzulehnen. Für die Durchsetzung der allgemeinen Verkehrsregeln ist die zuständige Polizeibehörde verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen - 30.Bürgerradweg Wertherbruch/Mussumer Straße hier: Genehmigung überplanmäßiger AusgabenZur Vorlage · 2024/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0209 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für den Bürgerradweg in Wertherbruch an der Mussumer Straße. Die Baumaßnahmen wurden in Kooperation mit StraßenNRW durchgeführt. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und StraßenNRW sind die Stadt für die Beauftragung der Maßnahmen verantwortlich, während die Kosten vollständig durch StraßenNRW erstattet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten liegt eine weitere Abrechnung des ausführenden Unternehmens vor, die durch die Stadt beglichen werden muss. Auf dem entsprechenden PSP-Element stehen derzeit nur 298.869,85 € zur Verfügung, während eine offene Rechnung in Höhe von 448.896,83 € vorliegt. Dies führt zu einem Fehlbetrag von 150.026,98 €. Die Verwaltung führt diesen Fehlbetrag auf interne Buchungsvorgänge zurück, bei denen Forderungen gegenüber StraßenNRW in höheren Volumina eingebucht wurden, als die tatsächlichen Zahlungen eingingen, um die Auftragsvergabe zu ermöglichen. Zudem führten nachträgliche Auftragsvergaben zu einem höheren Gesamtaufwand, der im Tiefbauamt nicht vorab eingeplant war.
Zur Deckung des Fehlbetrags wird vorgeschlagen, Mittel aus eingesparten Zinsaufwendungen zu verwenden. Die Maßnahme soll bis Ende 2024 schlussgerechnet werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 150.026,98 € durch die genannten Einsparungen zu decken.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 31.Erneuertes Veräußerungsangebot für das Schloss RingenbergZur Vorlage · 2024/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024/0226 ein erneuertes Veräußerungsangebot für das Schloss Ringenberg vorgelegt. Da die bisherigen Bemühungen um eine Veräußerung nicht zu einem Abschluss geführt haben und ein vorangegangenes Verwertungsmodell nicht umgesetzt werden konnte, wurde das ursprüngliche Exposé überarbeitet.
Die Verwaltung hat das Exposé um Kriterien und Vorgaben ergänzt, die in vorangegangenen politischen Diskussionen als Anforderungen für eine mögliche Übernahme definiert wurden. Das aktualisierte Dokument liegt der Vorlage als Anlage bei.
Mit dem Beschlussvorschlag wird beabsichtigt, das ergänzte Exposé erneut über die Internetseite der Stadt Hamminkeln auszuschreiben. Um den Kreis der potenziellen Interessenten zu erweitern, plant die Verwaltung zudem, einschlägige Verwertungsforen zu ermitteln und das Angebot dort zugänglich zu machen. Die Vorlage wurde von der Fachdiensteleitung und der Vorstandsbereichsleitung der Fachdienste 23 erstellt und ist für die Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 32.Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2024/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0164 legt die Verwaltung der Stadt Hamminkeln Grundsätze über die Art, den Umfang und die Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW fest. Eine solche Übertragung ermöglicht es, nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel in das darauffolgende Haushaltsjahr zu übertragen, was die entsprechenden Positionen im Folgehaushalt erhöht. Da der Rat durch einen Beschluss vom 2. Mai 2024 eine frühzeitigere Einbringung und Beratung des Haushalts beschlossen hat, ist die Anwendung dieses Instruments nun erforderlich geworden.
Die Regelungen sehen vor, dass nur absolut notwendige Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen übertragen werden, wobei die Genehmigung beim Kämmerer liegt. Anträge müssen eine Begründung sowie eine Zweckbestimmung enthalten. Bei konsumtiven Ermächtigungsübertragungen bleibt die Verfügbarkeit bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres bestehen. Für investive Ermächtigungen gilt eine Frist von höchstens zwei Jahren nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem die wesentlichen Teile eines Gegenstandes in Benutzung genommen werden können, sofern die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen wurde.
Die Ermittlung der benötigten Übertragungen erfolgt durch die Produktverantwortlichen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Die Beantragung erfolgt über den Dienstweg bei den Fachdiensten 20. Dem Rat wird eine Übersicht der Übertragungen inklusive der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgelegten Regelungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 33.Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (sog. Grundsteuer C)Zur Vorlage · 2024/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2024/0165 die Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke, der sogenannten Grundsteuer C, zum 1. Januar 2025 beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch eine höhere Besteuerung unbebauter, sofort bebaubarer Flächen die Verfügbarkeit von Bauland für Wohn- und Gewerbezwecke zu erhöhen und die Innenentwicklung zu stärken.
Nach aktuellen Planungen der Fachdienste umfasst die Umsetzung das gesamte Stadtgebiet. Die Identifizierung der betroffenen Flächen ergab bisher 109 Grundstücke zu Wohnzwecken sowie 16 Grundstücke zu Gewerbezwecken. Als Hebesatz für die Grundsteuer C wird das Fünffache des für 2025 noch festzulegenden Hebesatzes der Grundsteuer B vorgeschlagen. Durch diese Maßnahme könnten nach Schätzungen der Verwaltung Mehrerträge von mindestens knapp 150.000 Euro zur Haushaltskonsolidierung entstehen.
Die Vorlage weist jedoch auch auf mögliche Herausforderungen hin. Es wird mit einem hohen Prozessrisiko durch mögliche Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform gerechnet. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die steuerliche Behandlung aufgrund der komplexen Kriterien für die Bürger schwer nachvollziehbar sein könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat empfehlen, die Einführung der Grundsteuer C für das gesamte Stadtgebiet zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) einstimmig 3) 4 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1.) einstimmig2.) einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) einstimmig 3) 4 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen - 34.Maßnahmen zur HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 2024/0162-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0162-1 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2024. In diesem wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt Haushaltskonsolidierung als festen Bestandteil im Haupt- und Finanzausschuss zu etablieren, um gezielt Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung zu erarbeiten.
Im Rahmen dieses Prozesses wurden die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD aufgefordert, bereits diskutierte Maßnahmen innerhalb ihrer Fraktionen weiter zu thematisieren sowie zusätzliche Vorschläge zur Konsolidierung einzubringen. Die vorliegende Vorlage enthält neben einer Übersicht potenziell veräußerbarer Grundstücke, einer Prioritätenliste geplanter Investitionsmaßnahmen sowie einer Auflistung nicht zweckgebundener Liegenschaften auch die eingegangenen Anträge und Vorschläge der Fraktionen sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll im Rahmen der anstehenden Sitzungen über die Umsetzung konkreter Maßnahmen entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, bestimmte Investitionen aus der Prioritätenliste zu streichen, den Betrieb und die Veräußerung von Gebäuden sowie die Veräußerung von Grundstücken festzulegen und weitere Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die politische Entscheidung über die künftige Haushaltsführung und die Verwaltung des kommunalen Vermögens.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 21 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 2) 27 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen 3) 3 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen 4) 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1.) 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen2.) 11Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen3.) 2 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen4.) 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 EnthaltungenAusschussmitglied Freigang ist während der Abs
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 21 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 2) 27 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen 3) 3 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen 4) 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen - 35.Rücknahme eines Ratsbeschlusses, hier Gründung einer Stromvertriebsgesellschaft zum 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0185 wird die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2024 beantragt. Der ursprüngliche Beschluss hatte die Verwaltung beauftragt, Vertragsverhandlungen zur Gründung einer Stromvertriebsgesellschaft mit dem Ziel einer Gründung bis spätestens zum 31. Dezember 2025 aufzunehmen.
Grund für den vorliegenden Antrag ist die Entwicklung der Gespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG. Vertreter der Genossenschaft haben dargelegt, dass eine regionale Stromversorgung aus ihrer Sicht durch die Genossenschaft selbst, unter Einbindung eines externen Anbieters, realisiert werden sollte. Da die Leistungen des von der Genossenschaft angestrebten externen Anbieters kostenpflichtig sind, sieht die Verwaltung von einem kommunalen Angebot dieser Dienstleistung ab.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschluss zur Gründung einer eigenen Stromvertriebsgesellschaft aufzuheben und die Initiative für die regionale Stromversorgung der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG zu überlassen. Der Vorschlag sieht vor, die Beauftragung der Verwaltung zur Aufnahme der entsprechenden Vertragsverhandlungen aus der Vorlage 2024/0014 zu widerrufen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. September 2024 sowie im Rat am 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Adams ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Adams ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 36.Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Hünxe hier: Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Hilfe zur Pflege sowie des Pflegewohngeldes für SelbstzahlendeZur Vorlage · 2024/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant, zum 1. Januar 2025 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Hünxe zu schließen. Gegenstand der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit ist die Übernahme von Aufgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sowie des Pflegewohngeldes für Selbstzahlende durch die Stadt Hamminkeln. Zuvor wurden diese Aufgaben von der Stadt Voerde wahrgenommen, die die entsprechende Vereinbarung zum 31. Dezember 2024 gekündigt hat.
Der Personalbedarf für die Übernahme dieser Aufgaben wird auf eine Vollzeitstelle geschätzt. Die Kosten für die Zusammenarbeit sollen der Gemeinde Hünxe entsprechend dem tatsächlichen Stellenanteil berechnet werden. Basierend auf den aktuellen Kosten eines Arbeitsplatzes belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für eine Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9c TVöD inklusive Sach- und Gemeinkosten auf etwa 106.000 Euro.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Vereinbarung gemäß den gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit abzuschließen. Die abschließende Entscheidung über den vorliegenden Entwurf wird im Rat der Stadt Hamminkeln in der Sitzung am 10. Oktober 2024 getroffen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 3 Nein-StimmenDie Ratsmitglieder Adams und Coenen sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 22.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 3 Nein-StimmenDie Ratsmitglieder Adams und Coenen sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 37.1. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2024Zur Vorlage · 2024/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt eine Änderung des Stellenplans für das Jahr 2024. Grundlage hierfür ist der geplante Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Hünxe, nach der die Stadt Hamminkeln Aufgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege sowie des Pflegewohnens für Selbstzahlende übernehmen soll.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben ist die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9c im Produkt „Hilfen nach SGB XII“ vorgesehen. Aufgrund der Kündbarkeit der Vereinbarung ist eine Besetzung durch Beamte nicht möglich, weshalb die Stelle mit tariflich Beschäftigten besetzt werden soll. Die Ausschreibung und Besetzung der Position sollen bereits im Jahr 2024 erfolgen, um eine Einarbeitung vor dem Inkrafttreten der Vereinbarung zum 1. Januar 2025 zu gewährleisten.
Die Abstimmung mit der Finanz- und Kommunalaufsicht des Kreises Wesel ist erfolgt, sodass die Personalauswahl nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses beginnen kann. Der endgültige Abschluss eines Arbeitsvertrages bleibt jedoch vom Ratsbeschluss am 10. Oktober 2024 abhängig. Die Gleichstellungsstelle hat der Änderung bereits zugestimmt; eine Stellungnahme des Personalrates steht noch aus. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Stellenplans zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-StimmenRatsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 22.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-StimmenRatsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 38.Live-Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2024Zur Vorlage · 2024/0229 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 25. September 2024 einen Antrag gestellt, die Einführung eines Live-Streamings von öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen in Hamminkeln vorzubereiten. Das Verfahren soll die Übertragung der Sitzungen über ein geeignetes Portal, wie beispielsweise den YouTube-Kanal der Stadt, vorsehen. Die Aufzeichnungen sollen für einen Zeitraum von vier Wochen abrufbar sein, bevor sie gelöscht werden. Zur Information der Öffentlichkeit sollen Links zum Livestream in den Einladungen, auf der Internetseite der Stadt sowie in sozialen Medien veröffentlicht werden. Zudem wird eine Evaluierung des Verfahrens nach einem Jahr sowie die Ermittlung der anfallenden Kosten für den Haushalt 2025 beantragt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Änderungen in der Gemeindeordnung beeinflusst werden. Während digitale oder hybride Sitzungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind, ist das Streaming von Bild und Ton als technische Übertragung zu unterscheiden. Die rechtliche Grundlage für Bild- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen ergibt sich aus § 48 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW. Demnach sind Aufnahmen zulässig, sofern sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, die auf Ratsmitglieder sowie den Bürgermeister und Beigeordnete gerichtet sind, ist nach entsprechender Regelung in der Hauptsatzung möglich. Die technische Umsetzung hängt unter anderem von der Zulassung des Videokonferenzsystems durch die Gemeindeprüfungsanstalt ab.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen - 39.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 2024/0227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2024/0227 betrifft die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der dazugehörigen Anlagen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn anschließend dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Haushaltsentwurf nach einer Vorberatung in den Fraktionen zunächst in den Fachausschüssen sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird. Zielsetzung des Verfahrens ist es, dass die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 5. Dezember 2024 erfolgt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse und den Haupt- und Finanzausschuss weiterleitet. Die Fachdienste 20 sind für die Erstellung dieser Vorlage federführend verantwortlich. Eine Einbringung der Unterlagen zur Beratung im Rat ist für den Termin am 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Duhr sind bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Duhr sind bei der Abstimmung nicht anwesend. - 40.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2024/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit der Neufestsetzung der Steuerhebesätze der Stadt Hamminkeln im Zuge der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel der Reform auf Bundes- und Landesebene ist die Aufkommensneutralität, sodass sich das kommunale Steueraufkommen durch die Umstellung nicht verändern soll.
Basierend auf den aktualisierten Daten des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen werden für die Stadt Hamminkeln Anpassungen der Hebesätze vorgeschlagen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll von aktuell 340 auf 313 sinken. Für die Grundsteuer B ist eine Erhöhung von 650 auf 771 vorgesehen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 452 unverändert. Für die neu einzuführende Grundsteuer C wird, ausgehend von einem fünffachen Hebesatz der Grundsteuer B, ein Hebesatz von 3.855 Prozentpunkten festgelegt.
Durch die Einführung der Grundsteuer C wird ein Mehrertrag von rund 150.000 Euro erwartet. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu erlassen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Ratsmitglied Herr Duhr ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Ratsmitglied Herr Duhr ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 41.Vorlage des 2. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2024Zur Vorlage · 2024/0225 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2024/0225 den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Vorlage der Fachdienste 20 umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2024. Da der Haushalt 2024 erst im Juni in Kraft trat, wurde auf einen ersten Quartalsbericht verzichtet.
Die Gesamterträge beliefen sich im ersten Halbjahr auf rund 81,2 Millionen Euro, was 41 % des Planansatzes entspricht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 41 % der geplanten Erträge verbucht; während die Gewerbesteuer im Soll liegt, wird für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer ein Wert unter dem Planansatz erwartet. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten 42 % des Planwertes, wobei die Schlüsselzuweisungen und die Schulpauschale bereits in voller Höhe eingegangen sind. Für den Breitbandausbau im Außenbereich wird ein Abruf von etwa 9 Millionen Euro prognostiziert.
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte wurden 54 % der Planansätze realisiert. Die Finanzerträge übertrafen mit 414 % den Planwert deutlich, was auf nicht eingeplante Zinserträge von Kreditinstitkten zurückzuführen ist. Die Vorlage enthält zudem eine Analyse der Liquiditätsplanung, die aufgrund prognostizierter negativer Salden aus der laufenden Verwaltungstätigkeit eine zentrale Bedeutung einnimmt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung)
- 42.Einbringung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 dem Rat vorgelegt. Gemäß § 95 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Der Abschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang inklusive eines Lageberichts.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wurde durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung gemäß § 102 in Verbindung mit § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist vor dem endgültigen Feststellungsbeschluss des Rates erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Duhr ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Duhr ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 43.Beitritt der Stadt Hamminkeln zur „Sicherheitskooperation Ruhr“ (SiKo Ruhr)Zur Vorlage · 2024/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Beitritt zur Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr). Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 10 wird dem Rat vorgeschlagen, der Kooperation beizutreten. Die Sicherheitskooperation Ruhr wurde am 22. Juni 2020 als gemeinsames Projekt des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundespolizei, der Generalzolldirektion sowie der Städte Dortmund, Duisburg und Essen ins Leben gerufen.
Das primäre Ziel der Kooperation ist die Intensivierung der behördenübergreifenden Bekämpfung der Clankriminalität in der Metropolregion Ruhr. Hierbei sollen Synergieeffekte genutzt werden, um die Sicherheitslage und die Lebensqualität in der Region zu beeinflussen. Zu den Aufgaben der Kooperation gehören die Identifizierung interdisziplinärer Zusammenhänge, die Erarbeitung von Strategien und Standards zur Harmonisierung staatlicher Maßnahmen sowie die Etablierung eines institutionalisierten Informations- und Erfahrungsaustauschs. Zudem unterstützt die Struktur die Partner bei der Erstellung von Lagebildern für die Metropolregion.
Die Arbeitsstruktur der Kooperation umfasst eine Leitung, eine Geschäftsstelle und einen Lenkungskreis, wobei die ursprünglichen Kompetenzen und operativen Aufgaben der beteiligten Behörden unberührt bleiben. Es existieren sieben Facharbeitskreise zu Themen wie Aufenthaltsrecht, Prävention, Glücksspiel und Vermögensabschöpfung. Neben dem Kreis Wesel und weiteren Städten umfasst die Kooperation mit Stand Ende 2023 insgesamt 30 Partner. Ein Beitritt der Stadt Hamminkeln ist mit keinen Beiträgen verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 44.Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2024/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0153 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Gremien in Drittorganisationen infolge von Mandatsniederlegungen.
Nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds der CDU-Fraktion zum 31. August 2024 wurde eine Nachfolgerin aus der Reserveliste festgestellt, die ihr Mandat zum 09. September 2024 antrat. Da die Nachfolge im Rat nicht automatisch die Übernahme von Ausschusssitzen oder Mandaten in Drittorganisationen beinhaltet, liegen Vorschläge der CDU-Fraktion zur Neubesetzung vor. Dies betrifft unter anderem den Rechnungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie die Arbeitsgruppe Schule. Zudem sind Nachbesetzungen für das Euregiorat Rhein Waal und die Verbandsversammlung der VHS vorgesehen. Durch den Wechsel in das Ratmandat entfallen für die Nachfolgerin bestehende Sitze als sachkundige Bürgerin in verschiedenen Ausschüssen.
Ein weiteres Ratsmitglied der USD-Fraktion hat sein Mandat zum 30. September 2024 niedergelegt. Für die Nachfolge wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste der USD-Fraktion zum 01. Oktober 2024 festgestellt. Die USD-Fraktion schlägt entsprechende Neubesetzungen für den Wahlprüfungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Bauausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor. Auch die Vertretung in der Arbeitsgruppe Schule und im Rat der Tageseinrichtung Kita am Bach soll angepasst werden.
Der Rat ist aufgefordert, die vorgeschlagenen Nachbesetzungen in den Ausschüssen sowie die Wahlen für die Gremien der Drittorganisationen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig (BM hat kein Stimmrecht) 2) einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig (BM hat kein Stimmrecht) 2) einstimmig - 45.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 03.07.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 46.Mitteilungen und Anfragen
- 46.1Bericht zur großen Anfrage Nr.16 der AFD im Landtag
- 46.2Betuwe
- 46.3Glasfaser im Außenbereich
- 46.4Bauhofkonzept
- 46.5Straßenausbau "Am Büschersfeld"
- 46.6Behindertenparkplatz "An der Alten Molkerei"