Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit der Neufestsetzung der Steuerhebesätze der Stadt Hamminkeln im Zuge der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel der Reform auf Bundes- und Landesebene ist die Aufkommensneutralität, sodass sich das kommunale Steueraufkommen durch die Umstellung nicht verändern soll.
Basierend auf den aktualisierten Daten des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen werden für die Stadt Hamminkeln Anpassungen der Hebesätze vorgeschlagen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll von aktuell 340 auf 313 sinken. Für die Grundsteuer B ist eine Erhöhung von 650 auf 771 vorgesehen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 452 unverändert. Für die neu einzuführende Grundsteuer C wird, ausgehend von einem fünffachen Hebesatz der Grundsteuer B, ein Hebesatz von 3.855 Prozentpunkten festgelegt.
Durch die Einführung der Grundsteuer C wird ein Mehrertrag von rund 150.000 Euro erwartet. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu erlassen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024Ratsmitglied Herr Duhr ist während der Abstimmung nicht anwesend.