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Beschlussvorlage

Live-Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2024

2024/0229 10.10.2024 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 25. September 2024 einen Antrag gestellt, die Einführung eines Live-Streamings von öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen in Hamminkeln vorzubereiten. Das Verfahren soll die Übertragung der Sitzungen über ein geeignetes Portal, wie beispielsweise den YouTube-Kanal der Stadt, vorsehen. Die Aufzeichnungen sollen für einen Zeitraum von vier Wochen abrufbar sein, bevor sie gelöscht werden. Zur Information der Öffentlichkeit sollen Links zum Livestream in den Einladungen, auf der Internetseite der Stadt sowie in sozialen Medien veröffentlicht werden. Zudem wird eine Evaluierung des Verfahrens nach einem Jahr sowie die Ermittlung der anfallenden Kosten für den Haushalt 2025 beantragt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Änderungen in der Gemeindeordnung beeinflusst werden. Während digitale oder hybride Sitzungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind, ist das Streaming von Bild und Ton als technische Übertragung zu unterscheiden. Die rechtliche Grundlage für Bild- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen ergibt sich aus § 48 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW. Demnach sind Aufnahmen zulässig, sofern sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, die auf Ratsmitglieder sowie den Bürgermeister und Beigeordnete gerichtet sind, ist nach entsprechender Regelung in der Hauptsatzung möglich. Die technische Umsetzung hängt unter anderem von der Zulassung des Videokonferenzsystems durch die Gemeindeprüfungsanstalt ab.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 10.10.2024
    Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen