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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss

2024/0186 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2024/0186 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach im Ortsteil Dingden. Im Rahmen der Behördenbeteiligung liegen unterschiedliche Stellungnahmen vor. Während die Deutsche Telekom Technik GmbH sowie die Untere Immissionsschutz- und die Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde keine Bedenken äußerten, wies die GELSENWASSER Energienetze GmbH auf Gasleitungen hin. Die Westnetz GmbH forderte die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu einer Mittelspannungsfreileitung. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ lehnte die Planung aufgrund erschwerter Gewässerunterhaltung ab. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer äußerte Bedenken hinsichtlich der Flächennutzungsänderung.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zu fassen. Dabei sollen die Mitteilungen der beteiligten Unternehmen zur Kenntnis genommen und die Freihaltung von Unterhaltungswegen sowie Sicherheitsvorschriften in einem Durchführungsvertrag verankert werden. Der geplante Flächentausch für ein Flurstück in Ringenberg soll abgelehnt werden.

Der Plan sieht die Festsetzung von 5 m breiten Gewässerrandstreifen sowie die Anlage von Landschaftshecken vor. Die Verwendung von PFAS-freien Solarmodulen ist vorgesehen. Für den Artenschutz müssen CEF-Maßnahmen auf den Flächen Römerrast und Dingdener Heide vor Baubeginn umgesetzt werden, wobei für die Fläche Dingdener Heide ein Monitoring erforderlich ist. Zudem müssen die Bauarbeiten außerhalb der Kiebitz-Brutzeit erfolgen. Die Einhaltung des Hochwasserschutzes und die Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind Bestandteil der Planung.

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