Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Leitziele für das Vorreiterkonzept Klimaschutz - Vorstellung der LeitzieleZur Vorlage · 2024/0178 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln stellt die Leitziele für das Vorreiterkonzept Klimaschutz vor, welches seit Februar 2024 in Zusammenarbeit mit dem Büro Energielenker entwickelt wird. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022. Ein zentrales Ziel der Leitziele ist das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 durch einen festgelegten Reduktionspfad.
Die vorgeschlagenen Leitlinien umfassen verschiedene Handlungsfelder, darunter die regenerative Versorgung mit Strom und Wärme sowie die Steigerung der Energieeffizienz. Die Stadtverwaltung soll dabei als Vorbild fungieren, indem interne Prozesse, der Fuhrpark und die Liegenschaften auf einen klimaneutralen Betrieb umgestellt und energetisch saniert werden. Im Bereich der Stadtentwicklung sind zudem die Förderung klimafreundlicher Neubauvorhaben, der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie die Priorisierung des Umweltverbundes in der Straßenplanung vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Information der Bürgerschaft über Klimarisiken und die Stärkung der Klimabildung für Kinder und Jugendliche.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Leitziele zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung auszuarbeiten und dem Gremium regelmäßig Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-StimmeRatsmitglied Frau Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfes stellt Ausschussmitglied Herr Boland den Antrag den Tagesordnungspunkt in den Rat zu vertagen.Ausschussvorstitzender Herr Flaswinkel lässt über den Antrag abstimmen.Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegens
Ergebnis: Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfes stellt Ausschussmitglied Herr Boland den Antrag den Tagesordnungspunkt in den Rat zu vertagen.Ausschussvorstitzender Herr Flaswinkel lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegens - 3.Leitziele für das Fokuskonzept Mobilität - Vorstellung der LeitzieleZur Vorlage · 2024/0179 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln stellt die Leitziele für das Fokuskonzept Mobilität vor, welches seit Februar 2024 in Zusammenarbeit mit dem Büro Energielenker entwickelt wird. Die Verwaltung erarbeitete die zugrunde liegenden Visionen in internen Workshops, welche anschließend im Rahmen einer öffentlichen Zwischenpräsentation durch die Stadtgesellschaft konkretisiert wurden.
Die vorgeschlagenen Leitziele sollen die nachhaltige Entwicklung der Mobilität begleiten und zur Erreichung der Treibhausgasreduktion bis zum Jahr 2040 beitragen. Zu den Kernzielen gehört die Sicherstellung eines barrierefreien Fußverkehrs sowie die Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 40 Prozent bei Wegen unter zehn Kilometern. Gleichzeitig soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs auf diesen Strecken auf 35 Prozent reduziert werden. Ein weiteres Ziel ist die Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs durch ein dichtes und verlässliches On-Demand-Netz.
Zur Umsetzung sollen Planungsprinzipien wie die Gestaltung von Straßen „von außen nach innen“ sowie das Prinzip „Vermeiden-Verlagern-Verbessern“ angewandt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Leitziele zu beschließen. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele auszuarbeiten und dem Gremium regelmäßig Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 EnthaltungRatsmitglied Frau Dr. Bergerforth ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 4.Vorstellung der Plattform ClimateOS inkl. Personalaufstockung im Bereich Klimaschutz-/KlimafolgenanpassungZur Vorlage · 2024/0184 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant die Einführung der webbasierten Anwendung ClimateOS zur Digitalisierung der kommunalen Klimaschutzplanung. Die Vorlage 2024/0184 beschreibt die Nutzung dieses digitalen Werkzeugs, das im Rahmen des H2-Klimaschutznetzwerks zur Verfügung steht. Die Anwendung ermöglicht die Erhebung von CO2-Monitoring-Daten, die Erstellung von Szenarienplanungen sowie die Kommunikation von Klimaschutzaktivitäten. Die Nutzungslizenzen für das System sind ab 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren kostenfrei verfügbar.
Um die Umsetzung der verschiedenen Klimaschutz- und Mobilitätskonzepte sowie das Monitoring mittels ClimateOS zu gewährleisten, wird die Schaffung einer neuen Stelle im Stellenplan 2025 beantragt. Die geplante Position im Bereich Klimafolgenanpassungsmanagement soll mit einem Umfang von 40 % für das Management und Controlling der Konzepte sowie mit 60 % für Aufgaben der Klimafolgenanpassung eingesetzt werden. Die Befristung der Stelle ist zunächst auf den Zeitraum der kostenfreien Nutzung von ClimateOS bis einschließlich 2029 ausgelegt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verwaltung zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu befähigen. Da bisher kein integriertes nachhaltiges Anpassungskonzept für das Stadtgebiet vorliegt, soll durch die personelle Aufstockung eine strategische Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Extremwetterereignisse geschaffen werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat behandelt.
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- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen und 1 Nein-StimmeDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Tekaat sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg - Dingden - BocholtZur Vorlage · 2024/0197 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2024/0197 geht es um die Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg-Dingden-Bocholt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung prüft, ob am Ratsbeschluss vom 8. Dezember 2022 festgehalten werden soll. Dieser Beschluss sieht ein Maßnahmenpaket vor, das von der Schließung von Bahnübergängen bis zur vollständigen technischen Sicherung reicht.
Die Vorlage thematisiert die Möglichkeit, die bisherige Entscheidung im Hinblick auf bundesweite Bestrebungen zur technischen Sicherung aller ungesicherten Bahnübergänge neu zu bewerten. Eine technische Sicherung würde die Verkehrssicherheit erhöhen und Eingriffe in das kommunale Straßennetz vermeiden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung aufgrund der Vielzahl notwendiger Maßnahmen im Bundesgebiet nicht in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist und sich nach dem Zeitplan der Deutschen Bahn richten muss.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Umsetzung des am 8. Dezember 2022 beschlossenen Maßnahmenpaketes beizubehalten.
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- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Dr. Bergerforth und Herr Tekaat sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.Standortkonzept Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln - Beschluss über das vorliegende KonzeptZur Vorlage · 2024/0174 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0174 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Verabschiedung eines Standortkonzepts für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln. Ziel des Konzepts ist es, den Ausbau großflächiger Solaranlagen durch einen strukturierten Ansatz voranzutreiben und die räumliche Verortung von Flächenbedarfen zu steuern.
Das Konzept orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dabei empfiehlt die Verwaltung, sich auf Flächen zu konzentrieren, die baurechtlich privilegiert sind. Dies betrifft insbesondere Flächen in einem Abstand von maximal 200 Metern zum äußeren Fahrbahnrand von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes. Durch diese Konzentration auf den Privilegierungskorridor sollen Planungssicherheit geschaffen und der bauleitplanerische Aufwand reduziert werden. Zudem soll eine unkontrollierte Ausweisung von Flächen vermieden werden, um den Schutz von Landwirtschaft und Naturschutz zu gewährleisten.
Nach Schätzungen der Verwaltung umfasst das identifizierte Flächenpotenzial 368,9 Hektar. Bei einer Realisierungsquote von 25 Prozent könnte damit eine Stromproduktion von rund 65 Gigawattstunden pro Jahr erreicht werden, was mehr als die Hälfte des aktuellen Stromverbrauchs der Stadt Hamminkeln abdecken könnte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das Konzept als Grundlage für den künftigen Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu beschließen.
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- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 7.Städtebauförderung Stadt Hamminkeln - weiteres VorgehenZur Vorlage · 2024/0173 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln prüft das weitere Vorgehen im Rahmen der Städtebauförderung für die Gebiete Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Grundlage ist das integrierte kommunale Entwicklungskonzept „Zukunft Hamminkeln 2030+“, welches bereits 2018 beschlossen wurde. Bisher wurden im Rahmen dieses Programms primär konzeptionelle Arbeiten umgesetzt; bauliche Maßnahmen wie die Neugestaltung des Molkereiplatzes oder der Fläche Stockkamp/Thingstraße/Kirchplatz wurden bislang nicht realisiert.
Um den Förderstatus im Rahmen des Programms STEP 2025 zu sichern, müsste die Stadt bis zum 30. September 2024 einen Antrag auf Überleitung stellen. Dies wäre jedoch mit der Verpflichtung verbunden, bauliche Maßnahmen wie den Molkereiplatz oder die Marktstraße umzusetzen. Eine Alternative besteht darin, das ISEK-Verfahren zu beenden. In diesem Fall müssten bereits bewilligte Fördermittel in Höhe von 100.963,63 Euro zurückgezahlt werden.
Nach einer Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde die Beendigung des Programms und die Rückzahlung der Mittel vorgeschlagen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Maßnahme der Städtebauförderung zu beenden und die Rückzahlung der Fördermittel vorzunehmen. Die entsprechenden Mittel müssen im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.
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- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0194 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für einen Bereich an der Mehrhooger Straße im Ortsrandbereich von Hamminkeln. Ziel des Antrags ist es, durch eine Satzung einzelne Flächen im Außenbereich so umzuwidmen, dass dort eine Bebauung im Rahmen des § 3komma34 BauGB möglich wird. Hintergrund des Vorhabens ist der Wunsch eines privaten Bauherrn, auf einer Parzelle im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Wohnhaus zu errichten, was nach der aktuellen Rechtslage im Außenbereich nicht zulässig ist.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass eine Aufstellung eines Bebauungsplans für das betreffende Gebiet aufgrund mangelnder Mitwirkungsbereitschaft einiger Eigentümer nicht in Betracht gezogen wurde. Aus städtebaulicher Sicht wird die Notwendigkeit einer Einbeziehungssatzung abgelehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Stadt keine Entwicklungsabsichten bestehen und die räumliche Prägung durch die angrenzende Bebauung aufgrund einer dominanten Gehölzstruktur nicht hinreichend gegeben sei. Die bestehende Vegetation wirke als räumliche Zäsur zwischen der Wohnbebauung am Klafter- und Scheffelweg und den Gebäuden an der Mehrhooger Straße. Die Verwaltung bewertet die Satzung als eine Maßnahme zugunsten eines privaten Belangs, die aufgrund einer möglichen Präzedenzfallwirkung nicht zu empfehlen sei. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 9.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich Einmündung „An der Windmühle/ Ringenberger Straße“ im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2024/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Vorhabenträger hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Grundstück im Bereich der Einmündung „An der Windmühle/Ringenberger Straße“ beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Die Fläche ist aktuell im Bebauungsplan Nr. 9 „Kerschenkamp“ als öffentliche Grünfläche festgesetzt, was eine Änderung der Flächennutzung erforderlich macht.
Die Fachdienste 61 führen dazu aus, dass das Vorhaben Aspekte der Innenverdichtung sowie die Nutzung vorhandener Infrastrukturen umfasst, wodurch landwirtschaftliche Flächen im Randbereich geschont werden könnten. Zudem wird auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum verwiesen. Demgegenüber stehen mögliche Nachteile wie der Verlust von Erholungsflächen, Auswirkungen auf das Stadtklima und die Biodiversität sowie ein erhöhtes Überschwemmungsrisiko bei Starkregen. Zur Minimierung dieser Einflüsse sollen Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Regenwassermanagement oder der Erhalt von Bäumen geprüft werden. Zudem wird die städtebauliche Einfügung der viergeschossigen Bebauung in das Umfeld thematisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle / Ringenberger Straße“ zu fassen.
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- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am RathausZur Vorlage · 2024/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0196 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor, der die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters im Bereich neben dem Rathaus vorsieht. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein eingeschossiges Verkaufsgebäude mit einem flachgeneigten Pultdach und einer maximalen Verkaufsfläche von 1.400 Quadratmetern. Für Kunden und Personal sind etwa 97 Stellplätze vorgesehen. Die Zufahrt zum Standort soll über die Blumenkamper Straße sowie über die Brüner Straße, östlich des Pastorates, erfolgen. Die Rückseite des Gebäudes wird entlang der Straße Hellefisch platziert.
Da für das betreffende Areal derzeit die erforderliche Rechtsgrundlage fehlt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ansiedlung den Entwicklungszielen der Stadt entspricht und das bestehende Einzelhandelskonzept bereits dahingehend angepasst wurde, den zentralen Versorgungsbereich an diesem Standort zu vergrößern. Bestehende Auswirkungsanalysen zur Einzelhandelsverträglichkeit und zum Verkehrsaufkommen müssen im Zuge des Verfahrens auf den aktuellen Antrag angepasst werden.
Die Fachdienste 61 empfehlen dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Lebensmitteleinzelhandel Blumenkamper Straße“ vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: vertagt - 11.Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB für den Bereich Nordbrocker Straße Nr. 52, 54 und 56 im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0193 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0193 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für die Grundstücke Nordbrocker Straße 52, 54 und 56 im Ortsteil Dingden. Ziel des Antrags vom 6. August 2024 ist es, eine rechtliche Grundlage für die nachträgliche Genehmigung bestehender Carports sowie für den Bau einer Garage am Wohnhaus Nummer 54 zu schaffen.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass die Voraussetzungen für eine solche Satzung nicht erfüllt sind. Zwar ermöglicht eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Genehmigungen für Wohnbauvorhaben und Nebengebäude, die sonst im Außenbereich nicht zulässig wären. Im vorliegenden Fall liegt jedoch keine Bebauung von gewissem Gewicht vor, da die drei betroffenen Wohnhäuser räumlich deutlich von der restlichen Bebauung getrennt sind. Es besteht keine erkennbare Zusammengehörigkeit oder Geschlossenheit der Gebäude, die eine planungsrechtliche Regelung rechtfertigen würde.
Zudem wird auf den Flächennutzungsplan verwiesen, der das Gebiet als Wald- bzw. Grünfläche ausweist. Eine Satzung würde den Schutz der Natur und das Landschaftsbild gefährden. Aufgrund der planerischen und rechtlichen Bedenken empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag auf Aufstellung der Außenbereichssatzung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 12.Bebauungsplan Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Antrag auf Änderung des BebauungsplanesZur Vorlage · 2024/0192 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2024/0192 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Neunutzung des derzeitigen Speditionsgeländes. Nachdem zuvor eine Einzelhandelsnutzung beantragt worden war, liegt nun ein Bebauungskonzept für eine Wohnbebauung vor.
Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 23 öffentlich geförderten Wohnungen entlang der Ringenberger Straße vor. Ergänzt werden soll dieses Projekt durch eine Reihenhausbebauung mit fünf Einheiten sowie sechs Doppelhaushälften im hinteren, östlichen Grundstücksbereich. Die Erschließung soll im Gegensatz zur bisherigen Planung über einen privaten Stichweg erfolgen, während die Errichtung eines öffentlichen Stichweges entfällt.
Die Verwaltung bewertet den Entwurf als vereinbar mit den städtebaulichen Planungszielen der Stadt. Der Standort wird als geeignet für Geschoßwohnungsbau eingestuft, wobei die Verwaltung einen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum sowie an Wohnungen unterschiedlicher Größe feststellt. Der Vorhabenträger regt an, vertragliche Regelungen primär auf das Mehrfamilienhaus, die Reihenhäuser und die Erschließung zu beziehen, während die Einfamilienhäuser den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung unterliegen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 23 für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach im Ortsteil Dingden wird zur Abwägung der Stellungnahmen von Behörden und Verbänden behandelt. Ziel des Verfahrens ist die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung sowie des Satzungsbeschlusses.
Die GELSENWASSER Energienwesen GmbH wies auf bestehende Gasleitungen hin und empfahl, den Hinweis auf ein technisches Merkblatt zur Anpflanzung in der Nähe von Versorgungsanlagen zu ergänzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diesen Vorschlag einstimmig unterstützt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH forderte die Sicherung ihrer Telekommunikationslinien ohne Verlegungsaufwand. Die Verwaltung stellte fest, dass die Leitungen entweder außerhalb des Planbereichs liegen oder durch die Planung nicht beeinträchtigt werden.
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, regte jedoch aufgrund der Nutzung von Flächen im Flächennutzungsplan einen Flächentausch an. Die Verwaltung sieht in diesem Punkt keinen Anlass, den Anregungen im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens zu folgen, da keine bestehenden Gewerbeflächen überplant werden. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ lehnte die Planung ab. Der Verband begründete dies mit erschwerten Unterhaltsarbeiten an den Gewässern Königsbach und eines namenloses Gewässers durch die geplanten Einfriedungen und Begrünungsmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 14.67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0187 · Beschlussvorlage
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Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Dingden zielt auf die Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage ab. Im Zuge des Verfahrens wurden die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausgewertet.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte im Bereich der ländlichen Entwicklung einen Flächentausch an, um eine wirtschaftliche Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Flächen durch Artenschutzmaßnahmen zu verhindern. Die Verwaltung stellte fest, dass ein solcher Tausch derzeit nicht realisierbar ist, da keine Einigung mit den betroffenen Nachbarn besteht. Hinsichtlich des Denkmalschutzes wird auf die notwendige Beteiligung des zuständigen Amtes für Bodendenkmalpflege hingewiesen.
Aus dem Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gingen Hinweise ein, den Umweltbericht sowie die Begründung hinsichtlich der aktuellen Regionalplanung und technischer Aspekte bei der Anlage zu aktualisieren. Die Wasserwirtschaft empfahl zudem eine Erweiterung des Gewässerrandstreifens am Königsbach zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Aufnahme von Hochwasserrisikogebieten in den Plan. Die fachlichen Anregungen werden im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt.
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- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 15.64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - SachstandsberichtZur Vorlage · 2024/0188 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2024/0188 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines ansässigen Elektrobetriebs, einschließlich des Neubaus einer Lager- und Logistikhalle, sowie die planerische Steuerung der Ortslage Brünen-Unterbauernschaft. Die geplante Änderung umfasst etwa 9,1 Hektar, wobei eine 6,9 Hektar große gewerbliche Baufläche und eine 1,8 Hektar große gemischte Baufläche vorgesehen sind.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Anpassung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung nicht bestätigt. Grund hierfür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2024, welches Teile der Festlegungen zur Ansiedlung von Vorhaben im planerischen Freiraum für unwirksam erklärt hat. Da die vorliegende Planung auf diesen nun unwirksamen Festlegungen basiert, kann das Planverfahren derzeit nicht weitergeführt werden.
Als Optionen zur Schaffung einer neuen Planungsgrundlage werden die 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes durch das Land Nordrhein-Westfalen oder eine Anpassung des Regionalplans durch die Regionalplanungsbehörde angeführt. Während eine Änderung des Landesentwicklungsplans auf einen Entwurf im Herbst 2024 hoffen lässt, ist bei einer Änderung durch den Regionalverband Ruhr aufgrund der Vielzahl an laufenden Verfahren mit keiner zeitnahen Bearbeitung zu rechnen. Der Regionalverband hat jedoch grundsätzliche Handlungsbereitschaft signalisiert.
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- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 16.68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2024/0190 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2024/0190 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine gewerbliche Nutzung, die Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Hotel mit Restaurant und Veranstaltungsräumen umfasst. Hierbei soll eine etwa 1,9 Hektar große Fläche, die derzeit als Sondergebiet für Hotel und Restaurant sowie als Grünfläche ausgewiesen ist, überwiegend in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Das Planverfahren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weitergeführt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mitgeteilt, dass raumordnungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches Teile der Festlegungen im Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt hat. Da die vorliegende Planung auf diesen nun weggefallenen Ausnahmetatbeständen basiert, kann die Anpassung an die Ziele der Raumordnung durch den Regionalverband nicht bestätigt werden.
Als Optionen zur Schaffung einer neuen Planungsgrundlage werden die dritte Änderung des Landesentwicklungsplanes durch das Land Nordrhein-Westfalen oder eine Anpassung des Regionalplans durch die Regionalplanungsbehörde angeführt. Eine zeitnahe Bearbeitung durch den Regionalverband ist aufgrund einer hohen Anzahl ähnlicher Fälle im Verbandsgebiet derzeit nicht zu erwarten, wenngleich eine grundsätzliche Handlungsbereitschaft signalisiert wurde.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 17.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2024/0191 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2024/0191 informiert die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung über den aktuellen Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Die geplante öffentliche Auslegung des Planentwurfes konnte bislang nicht durchgeführt werden, da zwei wesentliche Punkte noch nicht final geklärt sind.
Im ersten Punkt geht es um die Regenentwässerung. Da kein Anschluss an das Regen- oder Mischwasserkanalnetz besteht und die Kapazitäten der Kläranlage begrenzt sind, ist eine vollständige Versickerung erforderlich. Die Trinkwasserschutzgebietsverordnung Wittenhorst schließt die Versickerung jedoch für Regenwasser aus, das von den Tiefhöfen stammt, da dieses von der Unteren Wasserbehörde als stark belastet eingestuft wurde. Zur Ermittlung von Lösungsansätzen ist eine gemeinsame Diskussion mit der Stadtverwaltung und der Unteren Wasserbehörde für September vorgesehen.
Der zweite Punkt betrifft die Erstellung einer Verkehrsflusssimulation. Hierfür ist eine Abstimmung mit der Autobahn GmbH und Straßen NRW notwendig, um die Objektplanung des neuen Knotenpunktes inklusive eines Signalisierungskonzepts abzuschließen. Es steht noch eine Rückmeldung der Autobahn GmbH bezüglich der Gestaltung der Borde unterhalb der Autobahnbrücke aus. Ein Termin zur Klärung der offenen Fragen mit den beteiligten Akteuren und dem Vorhabenträger ist in Planung.
Seitens des Vorhabenträgers wurde mitgeteilt, dass trotz der bestehenden Herausforderungen an der Ansiedlung in Hamminkeln festgehalten wird und ein Austausch mit der Stadt stattfindet.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 18.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 20.06.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19.Mitteilungen und Anfragen