68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2024/0190 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine gewerbliche Nutzung, die Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Hotel mit Restaurant und Veranstaltungsräumen umfasst. Hierbei soll eine etwa 1,9 Hektar große Fläche, die derzeit als Sondergebiet für Hotel und Restaurant sowie als Grünfläche ausgewiesen ist, überwiegend in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Das Planverfahren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weitergeführt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mitgeteilt, dass raumordnungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches Teile der Festlegungen im Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt hat. Da die vorliegende Planung auf diesen nun weggefallenen Ausnahmetatbeständen basiert, kann die Anpassung an die Ziele der Raumordnung durch den Regionalverband nicht bestätigt werden.
Als Optionen zur Schaffung einer neuen Planungsgrundlage werden die dritte Änderung des Landesentwicklungsplanes durch das Land Nordrhein-Westfalen oder eine Anpassung des Regionalplans durch die Regionalplanungsbehörde angeführt. Eine zeitnahe Bearbeitung durch den Regionalverband ist aufgrund einer hohen Anzahl ähnlicher Fälle im Verbandsgebiet derzeit nicht zu erwarten, wenngleich eine grundsätzliche Handlungsbereitschaft signalisiert wurde.
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