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Mitteilungsvorlage

64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - Sachstandsbericht

2024/0188 18.09.2024 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2024/0188 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines ansässigen Elektrobetriebs, einschließlich des Neubaus einer Lager- und Logistikhalle, sowie die planerische Steuerung der Ortslage Brünen-Unterbauernschaft. Die geplante Änderung umfasst etwa 9,1 Hektar, wobei eine 6,9 Hektar große gewerbliche Baufläche und eine 1,8 Hektar große gemischte Baufläche vorgesehen sind.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Anpassung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung nicht bestätigt. Grund hierfür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2024, welches Teile der Festlegungen zur Ansiedlung von Vorhaben im planerischen Freiraum für unwirksam erklärt hat. Da die vorliegende Planung auf diesen nun unwirksamen Festlegungen basiert, kann das Planverfahren derzeit nicht weitergeführt werden.

Als Optionen zur Schaffung einer neuen Planungsgrundlage werden die 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes durch das Land Nordrhein-Westfalen oder eine Anpassung des Regionalplans durch die Regionalplanungsbehörde angeführt. Während eine Änderung des Landesentwicklungsplans auf einen Entwurf im Herbst 2024 hoffen lässt, ist bei einer Änderung durch den Regionalverband Ruhr aufgrund der Vielzahl an laufenden Verfahren mit keiner zeitnahen Bearbeitung zu rechnen. Der Regionalverband hat jedoch grundsätzliche Handlungsbereitschaft signalisiert.

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