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Beschlussvorlage

Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln

2024/0194 18.09.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 18.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Abgesetzt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0194 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für einen Bereich an der Mehrhooger Straße im Ortsrandbereich von Hamminkeln. Ziel des Antrags ist es, durch eine Satzung einzelne Flächen im Außenbereich so umzuwidmen, dass dort eine Bebauung im Rahmen des § 3komma34 BauGB möglich wird. Hintergrund des Vorhabens ist der Wunsch eines privaten Bauherrn, auf einer Parzelle im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Wohnhaus zu errichten, was nach der aktuellen Rechtslage im Außenbereich nicht zulässig ist.

Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass eine Aufstellung eines Bebauungsplans für das betreffende Gebiet aufgrund mangelnder Mitwirkungsbereitschaft einiger Eigentümer nicht in Betracht gezogen wurde. Aus städtebaulicher Sicht wird die Notwendigkeit einer Einbeziehungssatzung abgelehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Stadt keine Entwicklungsabsichten bestehen und die räumliche Prägung durch die angrenzende Bebauung aufgrund einer dominanten Gehölzstruktur nicht hinreichend gegeben sei. Die bestehende Vegetation wirke als räumliche Zäsur zwischen der Wohnbebauung am Klafter- und Scheffelweg und den Gebäuden an der Mehrhooger Straße. Die Verwaltung bewertet die Satzung als eine Maßnahme zugunsten eines privaten Belangs, die aufgrund einer möglichen Präzedenzfallwirkung nicht zu empfehlen sei. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen.

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