Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0196 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor, der die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters im Bereich neben dem Rathaus vorsieht. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein eingeschossiges Verkaufsgebäude mit einem flachgeneigten Pultdach und einer maximalen Verkaufsfläche von 1.400 Quadratmetern. Für Kunden und Personal sind etwa 97 Stellplätze vorgesehen. Die Zufahrt zum Standort soll über die Blumenkamper Straße sowie über die Brüner Straße, östlich des Pastorates, erfolgen. Die Rückseite des Gebäudes wird entlang der Straße Hellefisch platziert.
Da für das betreffende Areal derzeit die erforderliche Rechtsgrundlage fehlt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ansiedlung den Entwicklungszielen der Stadt entspricht und das bestehende Einzelhandelskonzept bereits dahingehend angepasst wurde, den zentralen Versorgungsbereich an diesem Standort zu vergrößern. Bestehende Auswirkungsanalysen zur Einzelhandelsverträglichkeit und zum Verkehrsaufkommen müssen im Zuge des Verfahrens auf den aktuellen Antrag angepasst werden.
Die Fachdienste 61 empfehlen dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Lebensmitteleinzelhandel Blumenkamper Straße“ vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024Abstimmungsergebnis: vertagt