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Beschlussvorlage

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich Einmündung „An der Windmühle/ Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln

2024/0195 10.10.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen

✦ KI-Zusammenfassung

Ein Vorhabenträger hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Grundstück im Bereich der Einmündung „An der Windmühle/Ringenberger Straße“ beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Die Fläche ist aktuell im Bebauungsplan Nr. 9 „Kerschenkamp“ als öffentliche Grünfläche festgesetzt, was eine Änderung der Flächennutzung erforderlich macht.

Die Fachdienste 61 führen dazu aus, dass das Vorhaben Aspekte der Innenverdichtung sowie die Nutzung vorhandener Infrastrukturen umfasst, wodurch landwirtschaftliche Flächen im Randbereich geschont werden könnten. Zudem wird auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum verwiesen. Demgegenüber stehen mögliche Nachteile wie der Verlust von Erholungsflächen, Auswirkungen auf das Stadtklima und die Biodiversität sowie ein erhöhtes Überschwemmungsrisiko bei Starkregen. Zur Minimierung dieser Einflüsse sollen Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Regenwassermanagement oder der Erhalt von Bäumen geprüft werden. Zudem wird die städtebauliche Einfügung der viergeschossigen Bebauung in das Umfeld thematisiert.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle / Ringenberger Straße“ zu fassen.

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