Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Überlegung zur Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln; hier Antrag der USD-Fraktion vom 28.07.2024

2024/0205 10.10.2024 Fachdienste 23

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0205 der Fachdienste 23 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Prüfung der Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln. Der Antrag sieht vor, ein altes Gebäude, das bislang als Geräteschuppen genutzt wurde, für die Beisetzung von Urnen umzugestalten. Das Gebäude wird derzeit bauordnungsrechtlich für kleinere Trauerfeiern genutzt, eine dauerhafte Nutzung als Trauerhalle ist jedoch nach der Fertigstellung der umgebauten städtischen Friedhofshalle nicht mehr vorgesehen.

Die Vorlage thematisiert zwei Kernfragen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Stadt über die bestehenden Urnenbestattungsformen hinaus Kolumbarien in Wand-, Stele- oder Gebäudeform anbieten möchte. Bisherige Diskussionen im Arbeitskreis Friedhofswesen kamen zu dem Ergebnis, dass aufgrund ausreichender Flächenkapazitäten keine unmittelbare Notwendigkeit für solche Anlagen bestand. Sollte eine Erweiterung des Angebots politisch beschlossen werden, soll zudem geprüft werden, ob das Gebäude auf der Brauereistraße durch den Einbau von Urnenkammern dauerhaft für diesen Zweck umgenutzt werden kann.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Bauwerk aus den 1930er Jahren keine Statik- oder Bauunterlagen vorliegen, was die langfristige bauliche Sicherheit infrage stellt. Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, bei einer grundsätzlichen Entscheidung für Kolumbarien eine Anlage auf der benachbarten Rasenfläche zu planen und das bestehende Gebäude stattdessen als Andachts- und Gedenkraum zu erhalten, sofern keine baurechtlichen Hindernisse bestehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 207 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge