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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Haushalt und Jahresabschluss
- 1.2Stadtgeschichte
- 2.Wohnbedarf in Ringenberg, hier: Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2024/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0206 der Fachdienste 23 befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Die sich aus verschiedenen Vereinen bildende Interessengemeinschaft regt an, verschiedene Grundstücke in Ringenberg zu erwerben, um diese später als Bauland für die Wohnbebauung zu vermarkten und so die Wohnsituation sowie die Ortsentwicklung zu verbessern.
Im Fokus stehen dabei teilweise bebaute Grundstücke, die unter anderem die Objekte Hauptstraße 16 und Hauptstraße 18 umfassen. Die Immobilie in der Hauptstraße 16, die derzeit gewerblich als Fitnessstudio genutzt wird, steht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Verkauf. Die Verwaltung gibt an, dass die betreffenden Flächen größtenteils durch bestehende Bebauungspläne baulich nutzbar sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung der Interessengemeinschaft zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird empfohlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit den Eigentümern der in Betracht kommenden Grundstücke in Verhandlungen über einen möglichen Grunderwerb durch die Stadt Hamminkeln einzutreten. Da für die weitere Beratung gegebenenfalls schutzbedürftige Eigentümerinformationen vorgetragen werden müssen, wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat in nichtöffentlicher Form durchzuführen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret bezifferbar, da die erforderlichen Mittel für die Folgejahre erst noch bereitgestellt werden müssten.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3.Überlegung zur Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln; hier Antrag der USD-Fraktion vom 28.07.2024Zur Vorlage · 2024/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0205 der Fachdienste 23 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Prüfung der Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln. Der Antrag sieht vor, ein altes Gebäude, das bislang als Geräteschuppen genutzt wurde, für die Beisetzung von Urnen umzugestalten. Das Gebäude wird derzeit bauordnungsrechtlich für kleinere Trauerfeiern genutzt, eine dauerhafte Nutzung als Trauerhalle ist jedoch nach der Fertigstellung der umgebauten städtischen Friedhofshalle nicht mehr vorgesehen.
Die Vorlage thematisiert zwei Kernfragen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Stadt über die bestehenden Urnenbestattungsformen hinaus Kolumbarien in Wand-, Stele- oder Gebäudeform anbieten möchte. Bisherige Diskussionen im Arbeitskreis Friedhofswesen kamen zu dem Ergebnis, dass aufgrund ausreichender Flächenkapazitäten keine unmittelbare Notwendigkeit für solche Anlagen bestand. Sollte eine Erweiterung des Angebots politisch beschlossen werden, soll zudem geprüft werden, ob das Gebäude auf der Brauereistraße durch den Einbau von Urnenkammern dauerhaft für diesen Zweck umgenutzt werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Bauwerk aus den 1930er Jahren keine Statik- oder Bauunterlagen vorliegen, was die langfristige bauliche Sicherheit infrage stellt. Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, bei einer grundsätzlichen Entscheidung für Kolumbarien eine Anlage auf der benachbarten Rasenfläche zu planen und das bestehende Gebäude stattdessen als Andachts- und Gedenkraum zu erhalten, sofern keine baurechtlichen Hindernisse bestehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4.Bürgerantrag zur Einrichtung einer 30er-Zone im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2024/0219 befasst sich mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Dingden. Grundlage der Vorlage ist ein Bürgerantrag, der per E-Mail am 4. September 2024 eingereicht wurde. Der Antragsteller fordert eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bocholter Straße sowie auf der Nordbrocker Straße auf 30 km/h und die entsprechende Installation einer Zonenbeschilderung.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis nimmt. Die Angelegenheit soll im Anschluss zwecks weiterer Bearbeitung zuständigkeitshalber an den Bürgermeister übergeben werden, um sie als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 32.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 5.Erweiterung des Sirenennetzes im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2024/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Erweiterung des Sirenennetzes zur Bevölkerungswarnung. Im Rahmen des Sirenenförderungsprogramms 2.0 des Landes Nordrhein-Westfalen stehen zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 27.760 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Mittel für den Bau von vier zusätzlichen Zivilschutzsirenen einzusetzen, um das bestehende Netz aus aktuell 22 stationären Anlagen zu ergänzen.
Die geplanten Standorte befinden sich in den Ortsteilen Brünen-Unterbauerschaft, Dingden-Lankern, Dingden-Nordbrock und Hamminkeln-Hülshorst. Die Inbetriebnahme der neuen Anlagen ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Damit die Bauausführung im geplanten Zeitraum erfolgen kann und die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen, soll die Vergabe des Auftrags noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 178.092,21 Euro. Der Feuerschutsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2025 bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 11.09.2024 · Feuerschutzausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 6.Städtische Bücherei Hamminkeln - aktueller SachstandZur Vorlage · 2024/0220 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2024/0220 der Fachdienste 40 informiert über den aktuellen Sachstand der Städtischen Bücherei Hamminkeln, die seit zehn Jahren in den Räumlichkeiten der Gesamtschule im Souterrain untergebracht ist. In der vorliegenden Dokumentation werden die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die aktuelle Auslastung dargelegt.
Die Statistik der Bücherei weist für das Jahr 2023 einen Anstieg der Besucherzahlen auf 8.540 Personen im Vergleich zu 5.873 Personen im Jahr 2022 aus. Parallel dazu stiegen die Neuanmeldungen von 117 auf 177 an. Bei den physischen Medien wurden im Jahr 2023 insgesamt 38.449 Ausleihvorgänge verzeichnet, während es im Vorjahr 22.662 waren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kinder- und Jugendliteratur mit 17.942 Entleihungen. Neben der klassischen Medienausleihe, die durch die Onleihe und digitale Portale für eMedien erweitert wurde, bietet die Einrichtung ein Veranstaltungsprogramm sowie Führungen an. Zudem ist die Einführung eines Patenschaftsmodells sowie eine Zusammenarbeit mit der VHS des Zweckverbandes Wesel-Hamminkeln-Schermbeck zum Thema Künstliche Intelligenz in Vorbereitung.
Die personelle Situation umfasst zwei hauptamtliche Kräfte sowie fünf ehrenamtliche Kräfte, wobei zum 1. Oktober 2024 ein Ehrenamt ausscheidet. Die wöchentliche Öffnungszeit beträgt 20 Stunden. Für den weiteren Ausbau der Bildungsangebote und die Vernetzung innerhalb der Stadtgesellschaft werden personelle, technische und budgetäre Ressourcen für Medienerwerb und Öffentlichkeitsarbeit als notwendig angeführt. Die Leiterin der Stadtbibliothek wird im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Präsentation halten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 7.Mittelverwendung nach Auflösung der Derik-Baegert-Gesellscaft durch den Kulturraum Niederrhein e.V.Zur Vorlage · 2024/0208 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2024/0208 der Fachdienste 40 informiert über die Verwendung von Mitteln, die der Kulturraum Niederrhein e.V. nach der Auflösung der Derik-Baegert-Gesellschaft erhalten hat. Das Restvermögen des Vereins ist zweckgebunden für die Weiterführung der kulturellen Arbeit auf Schloss Ringenberg vorgesehen.
Der Kulturraum Niederrhein e.V. hat der Stadt Hamminkeln eine Übersicht über die Verwendung dieser Mittel vorgelegt. Die Mittel wurden bereits für verschiedene Residenzprogramme sowie die Musiek Biennale Niederrhein auf Schloss Ringenberg eingesetzt. Der Verein unterstützt das Schloss zudem bei der Entwicklung neuer Profile.
Aufgrund von Stipendienprogrammen und steigenden Besucherzahlen im Bereich Poetry Slam plant Schloss Ringenberg, sich für ein Regional-Kultur-Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen zu bewerben. In Kooperation mit dem Pankok Museum und dem Ensemble Borghees aus Emmerich soll die Förderung eines Literaturfestivals beantragt werden. Dieses Projekt ist Teil des Themenjahres „Freiheit/Vrijheid“ im Jahr 2025, welches den 80. Befreiungstag in den Niederlanden sowie den 40. Jahrestag des Schengen-Abkommens thematisiert. Die finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 8.Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2024/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0164 legt die Verwaltung der Stadt Hamminkeln Grundsätze über die Art, den Umfang und die Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW fest. Eine solche Übertragung ermöglicht es, nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel in das darauffolgende Haushaltsjahr zu übertragen, was die entsprechenden Positionen im Folgehaushalt erhöht. Da der Rat durch einen Beschluss vom 2. Mai 2024 eine frühzeitigere Einbringung und Beratung des Haushalts beschlossen hat, ist die Anwendung dieses Instruments nun erforderlich geworden.
Die Regelungen sehen vor, dass nur absolut notwendige Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen übertragen werden, wobei die Genehmigung beim Kämmerer liegt. Anträge müssen eine Begründung sowie eine Zweckbestimmung enthalten. Bei konsumtiven Ermächtigungsübertragungen bleibt die Verfügbarkeit bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres bestehen. Für investive Ermächtigungen gilt eine Frist von höchstens zwei Jahren nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem die wesentlichen Teile eines Gegenstandes in Benutzung genommen werden können, sofern die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen wurde.
Die Ermittlung der benötigten Übertragungen erfolgt durch die Produktverantwortlichen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Die Beantragung erfolgt über den Dienstweg bei den Fachdiensten 20. Dem Rat wird eine Übersicht der Übertragungen inklusive der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgelegten Regelungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9.Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (sog. Grundsteuer C)Zur Vorlage · 2024/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2024/0165 die Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke, der sogenannten Grundsteuer C, zum 1. Januar 2025 beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch eine höhere Besteuerung unbebauter, sofort bebaubarer Flächen die Verfügbarkeit von Bauland für Wohn- und Gewerbezwecke zu erhöhen und die Innenentwicklung zu stärken.
Nach aktuellen Planungen der Fachdienste umfasst die Umsetzung das gesamte Stadtgebiet. Die Identifizierung der betroffenen Flächen ergab bisher 109 Grundstücke zu Wohnzwecken sowie 16 Grundstücke zu Gewerbezwecken. Als Hebesatz für die Grundsteuer C wird das Fünffache des für 2025 noch festzulegenden Hebesatzes der Grundsteuer B vorgeschlagen. Durch diese Maßnahme könnten nach Schätzungen der Verwaltung Mehrerträge von mindestens knapp 150.000 Euro zur Haushaltskonsolidierung entstehen.
Die Vorlage weist jedoch auch auf mögliche Herausforderungen hin. Es wird mit einem hohen Prozessrisiko durch mögliche Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform gerechnet. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die steuerliche Behandlung aufgrund der komplexen Kriterien für die Bürger schwer nachvollziehbar sein könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat empfehlen, die Einführung der Grundsteuer C für das gesamte Stadtgebiet zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) einstimmig 3) 4 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1.) einstimmig2.) einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1.) einstimmig2.) einstimmig - 10.Maßnahmen zur HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 2024/0162-1 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2024/0162-1 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. April 2024. In diesem wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt Haushaltskonsolidierung als festen Bestandteil im Haupt- und Finanzausschuss zu etablieren, um gezielt Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung zu erarbeiten.
Im Rahmen dieses Prozesses wurden die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und USD aufgefordert, bereits diskutierte Maßnahmen innerhalb ihrer Fraktionen weiter zu thematisieren sowie zusätzliche Vorschläge zur Konsolidierung einzubringen. Die vorliegende Vorlage enthält neben einer Übersicht potenziell veräußerbarer Grundstücke, einer Prioritätenliste geplanter Investitionsmaßnahmen sowie einer Auflistung nicht zweckgebundener Liegenschaften auch die eingegangenen Anträge und Vorschläge der Fraktionen sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll im Rahmen der anstehenden Sitzungen über die Umsetzung konkreter Maßnahmen entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, bestimmte Investitionen aus der Prioritätenliste zu streichen, den Betrieb und die Veräußerung von Gebäuden sowie die Veräußerung von Grundstücken festzulegen und weitere Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die politische Entscheidung über die künftige Haushaltsführung und die Verwaltung des kommunalen Vermögens.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 21 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 2) 27 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen 3) 3 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen 4) 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1.) 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen2.) 11Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen3.) 2 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen4.) 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 EnthaltungenAusschussmitglied Freigang ist während der Abs
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1.) 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen2.) 11Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen3.) 2 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen4.) 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 EnthaltungenAusschussmitglied Freigang ist während der Abs - 11.Rücknahme eines Ratsbeschlusses, hier Gründung einer Stromvertriebsgesellschaft zum 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/0185 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2024/0185 wird die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2024 beantragt. Der ursprüngliche Beschluss hatte die Verwaltung beauftragt, Vertragsverhandlungen zur Gründung einer Stromvertriebsgesellschaft mit dem Ziel einer Gründung bis spätestens zum 31. Dezember 2025 aufzunehmen.
Grund für den vorliegenden Antrag ist die Entwicklung der Gespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG. Vertreter der Genossenschaft haben dargelegt, dass eine regionale Stromversorgung aus ihrer Sicht durch die Genossenschaft selbst, unter Einbindung eines externen Anbieters, realisiert werden sollte. Da die Leistungen des von der Genossenschaft angestrebten externen Anbieters kostenpflichtig sind, sieht die Verwaltung von einem kommunalen Angebot dieser Dienstleistung ab.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschluss zur Gründung einer eigenen Stromvertriebsgesellschaft aufzuheben und die Initiative für die regionale Stromversorgung der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG zu überlassen. Der Vorschlag sieht vor, die Beauftragung der Verwaltung zur Aufnahme der entsprechenden Vertragsverhandlungen aus der Vorlage 2024/0014 zu widerrufen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. September 2024 sowie im Rat am 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Adams ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 12.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 22.08.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13.Mitteilungen und Anfragen
- 13.1Betuwe
- 13.2Wohnmobilplätze
- 13.3Beschlusskontrolle