Rücknahme eines Ratsbeschlusses, hier Gründung einer Stromvertriebsgesellschaft zum 01.01.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2024/0185 wird die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2024 beantragt. Der ursprüngliche Beschluss hatte die Verwaltung beauftragt, Vertragsverhandlungen zur Gründung einer Stromvertriebsgesellschaft mit dem Ziel einer Gründung bis spätestens zum 31. Dezember 2025 aufzunehmen.
Grund für den vorliegenden Antrag ist die Entwicklung der Gespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG. Vertreter der Genossenschaft haben dargelegt, dass eine regionale Stromversorgung aus ihrer Sicht durch die Genossenschaft selbst, unter Einbindung eines externen Anbieters, realisiert werden sollte. Da die Leistungen des von der Genossenschaft angestrebten externen Anbieters kostenpflichtig sind, sieht die Verwaltung von einem kommunalen Angebot dieser Dienstleistung ab.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschluss zur Gründung einer eigenen Stromvertriebsgesellschaft aufzuheben und die Initiative für die regionale Stromversorgung der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG zu überlassen. Der Vorschlag sieht vor, die Beauftragung der Verwaltung zur Aufnahme der entsprechenden Vertragsverhandlungen aus der Vorlage 2024/0014 zu widerrufen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. September 2024 sowie im Rat am 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Adams ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.09.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig