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Beschlussvorlage

Wohnbedarf in Ringenberg, hier: Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRW

2024/0206 10.10.2024 Fachdienste 23

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmigDie Ratsmitglieder Frau Becker, Frau Hoffmann und Herr Nelz sind während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0206 der Fachdienste 23 befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Die sich aus verschiedenen Vereinen bildende Interessengemeinschaft regt an, verschiedene Grundstücke in Ringenberg zu erwerben, um diese später als Bauland für die Wohnbebauung zu vermarkten und so die Wohnsituation sowie die Ortsentwicklung zu verbessern.

Im Fokus stehen dabei teilweise bebaute Grundstücke, die unter anderem die Objekte Hauptstraße 16 und Hauptstraße 18 umfassen. Die Immobilie in der Hauptstraße 16, die derzeit gewerblich als Fitnessstudio genutzt wird, steht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Verkauf. Die Verwaltung gibt an, dass die betreffenden Flächen größtenteils durch bestehende Bebauungspläne baulich nutzbar sind.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung der Interessengemeinschaft zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird empfohlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit den Eigentümern der in Betracht kommenden Grundstücke in Verhandlungen über einen möglichen Grunderwerb durch die Stadt Hamminkeln einzutreten. Da für die weitere Beratung gegebenenfalls schutzbedürftige Eigentümerinformationen vorgetragen werden müssen, wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat in nichtöffentlicher Form durchzuführen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret bezifferbar, da die erforderlichen Mittel für die Folgejahre erst noch bereitgestellt werden müssten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge