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Beschlussvorlage

Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (sog. Grundsteuer C)

2024/0165 10.10.2024 Fachdienste 20

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) einstimmig 3) 4 Ja-Stimmen und 31 Nein-Stimmen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2024/0165 die Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke, der sogenannten Grundsteuer C, zum 1. Januar 2025 beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch eine höhere Besteuerung unbebauter, sofort bebaubarer Flächen die Verfügbarkeit von Bauland für Wohn- und Gewerbezwecke zu erhöhen und die Innenentwicklung zu stärken.

Nach aktuellen Planungen der Fachdienste umfasst die Umsetzung das gesamte Stadtgebiet. Die Identifizierung der betroffenen Flächen ergab bisher 109 Grundstücke zu Wohnzwecken sowie 16 Grundstücke zu Gewerbezwecken. Als Hebesatz für die Grundsteuer C wird das Fünffache des für 2025 noch festzulegenden Hebesatzes der Grundsteuer B vorgeschlagen. Durch diese Maßnahme könnten nach Schätzungen der Verwaltung Mehrerträge von mindestens knapp 150.000 Euro zur Haushaltskonsolidierung entstehen.

Die Vorlage weist jedoch auch auf mögliche Herausforderungen hin. Es wird mit einem hohen Prozessrisiko durch mögliche Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform gerechnet. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die steuerliche Behandlung aufgrund der komplexen Kriterien für die Bürger schwer nachvollziehbar sein könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat empfehlen, die Einführung der Grundsteuer C für das gesamte Stadtgebiet zu beschließen.

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