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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Errichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte, hier:Alternativen zur MassivbauweiseZur Vorlage · 2024/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Stellungnahme zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Hamminkeln vor. Damit wird der Beschluss vom 2. Mai 2024, der die Planung von Unterkünften in Massivbauweise vorsah, überprüft. Hintergrund sind Anregungen aus den Ausschüssen sowie eine durch einen externen Berater durchgeführte Vergleichsprüfung bezüglich der Wirtschaftlichkeit. Ziel der Maßnahmen ist es, die gesetzlichen Verpflichtungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu erfüllen, den Grundbedarf an Unterbringungsmöglichkeiten sicherzustellen und Kapazitäten in Schulen freizumachen.
Als Optionen werden die Erweiterung bestehender Anlagen sowie Neubauten auf neuen Grundstücken betrachtet. Eine Erweiterung der Unterkunft in der Kreutzstraße in Mehrhoog durch Holzrahmencontainer ist denkbar und könnte etwa 56 zusätzliche Plätze schaffen. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro zuzüglich Erschließungskosten. Bei Neubauten wird das Grundstück „Am Feldrain“ von der Verwaltung bevorzugt, wobei andere Standorte in Dingden oder Mehrhoog aufgrund von Immissionsschutz oder dem Ziel einer gleichmäßigen Verteilung als weniger geeignet eingestuft wurden.
Ein Vergleich zwischen Containerbauweise und Massivbauweise für 400 Plätze zeigt unterschiedliche finanzielle Auswirkungen. Die Investitionskosten für die Containerbauweise werden auf etwa 7,8 Millionen Euro geschätzt, während die Massivbauweise rund 17,8 Millionen Euro beanspruchen würde. Während die Containerbauweise kurzfristig geringere Zinsbelastungen verursacht, weist die Verwaltung auf eine kürzere Nutzungsdauer von etwa 15 Jahren hin. Die konventionelle Bauweise hat hingegen eine längere Nutzungsdauer von 80 Jahren, was sich anders auf die jährlichen Abschreibungen und den langfristigen Ergebnishaushalt auswirkt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) 12 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen 3) 10 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen 4) einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zu 1) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2) 6 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Zu 3) 4 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Zu 4) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zu 1) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2) 6 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Zu 3) 4 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Zu 4) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmen - 3.Bauhofkonzept 2030+, hier:Vorstellung der bisherigen Ergebnisse und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung für das Bauhofkonzept 2030+ vor. Die Planung umfasst Anforderungen an Werkstätten, Fahrzeugflächen, Büro- und Sozialräume sowie eine energetisch optimierte Gebäudehülle. Ein zentraler Aspekt ist die geplante Einrichtung eines Wertstoffhofes für Grünschnitt und Bioabfall.
In einer Untersuchung durch eine Arbeitsgruppe und ein Ingenieurbüro wurden zwei Varianten geprüft: der Abriss mit Neubau sowie eine Teilkernsanierung inklusive Neubau. Die Kosten für beide Varianten werden auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt, wobei die Planungskosten von 1,2 Millionen Euro bereits berücksichtigt sind. Diese Kalkulation beinhaltet keine Kosten für den Erwerb von Grundstücken oder eine mögliche temporäre Unterbringung des Bauhofs. Es wurde festgestellt, dass bereits ohne die Implementierung eines Wertstoffhofes ein zusätzlicher Flächenbedarf besteht.
Die weitere Vorgehensweise sieht vor, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und geeignete Flächen zu finden, wobei der bestehende Standort aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bevorzugt wird. Nach der Bedarfsfeststellung soll die Objekt- und Fachplanung der Leistungsphasen 1 bis 4 durchgeführt werden, wofür Kosten von etwa 420.000 Euro erwartet werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Anpassung des Bedarfsprogramms sowie der Beschaffung geeigneter Grundstücke zu beauftragen und die Mittel für die Objekt- und Fachplanung im Haushalt 2025 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 4.4. Reinigungsstufe Zentralkläranlage hier: Machbarkeitsstudie und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0214 befasst sich mit der Implementierung einer vierten Reinigungsstufe in der Zentralkläranlage Hamminkeln. Ziel ist die Reduzierung von Mikroschadstoffen wie Arzneimittelrückständen, Pestiziden und Keimen sowie die Behandlung von Abwasserverfärbungen, um die Wasserqualität der Issel zu verbessern.
Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde die Technologie der Firma USONiQ getestet. Die wissenschaftliche Begleitung durch das Analyse Institut IUTA der Universität Duisburg-Essen sowie die anschließenden Untersuchungen zur Alltagstauglichkeit und zum Bromatbildungsrisiko lieferten positive Ergebnisse. Die Ergebnisse der Studie werden derzeit von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem LANUV technisch geprüft. Eine fertiggestellte Bedarfsplanung zur Integration einer Vollstrom-Behandlung sowie eine entsprechende Kostenschätzung liegen vor und werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Die Verwaltung plant, nach einer positiven Beschlussfassung und der Bestätigung durch die Bezirksregierung Fördergelder für die Umsetzung zu beantragen. Eine Fachplanung ist vorgesehen, wobei aufgrund bestehender Patente eine Vergabe als Generalunternehmer an den Patenthalter angestrebt wird. Ein Baubeginn wird für das Jahr 202<0xE2><0x80><0xAF>7 angestrebt. Für die Umsetzung sind Haushaltsmittel in den Jahren 2024, 2025 und 2026 vorgesehen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedarfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln sowie der weiteren Planung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmigRatsmitglied Herr Tenhumberg ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Spielplatz Haferkamp Mehrhoog hier: Schließung des StandortesZur Vorlage · 2024/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0171 des Vorstandsbereichs III sieht die Schließung des Spielplatzes Haferkamp in Mehrhoog vor. Die Fläche von rund 1.078 Quadratmetern befindet sich in einem Wohngebiet. Laut Verwaltung kommt es auf dem Gelände regelmäßig zu Vandalismus, wie etwa durch weggeworfene Zigarettenreste oder zerschlagene Flaschen, sowie zu Lärmbelästigungen durch Jugendliche. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, führt der städtische Bauhof im zweitägigen Rhythmus Reinigungsarbeiten durch.
Als Alternative wird die Umgestaltung des Spielplatzes Schwalbenweg vorgeschlagen. Dieser liegt in einer Gehdistanz von sechs bis acht Minuten zum Standort Haferkamp. Durch die Übernahme der Spielgeräte vom Haferkamp soll der Spielplatz Schwalbenweg aufgewertet werden. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit einer dauerhaften Kostenersparnis, da der Personalaufwand für die Reinigung und Überwachung des Standortes Haferkamp entfallen würde. Die Kosten für die Schließung und die Umgestaltung werden auf etwa 16.000 Euro brutto geschätzt, sofern die Mittel im Haushaltsplan 2025 genehmigt werden.
Die Fläche des Spielplatzes Haferkamp könnte künftig als Bauland genutzt werden; über die konkrete Folgenutzung des Grundstücks muss jedoch in separaten Gremien entschieden werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Standort Haferkamp aufzugeben und die Mittel für die Neugestaltung des Spielplatzes Schwalbenweg im Haushaltsjahr 2025 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen und 11 Nein-StimmenRatsmitglied Herr Tenhumberg ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 6.Folgenutzung der Grundschule Hamminkeln, hier: Nutzungskonzept HVV und Nutzungsänderung Kiga/WohnenZur Vorlage · 2024/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Debatte um die künftige Nutzung des alten Grundschulgebäudes an der Mehrhooger Straße liegt ein Nutzungskonzept des Hamminkelner Verkehrsvereins (HVV) vor. Der Entwurf sieht die Einrichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit einer Gaststätte, einem Versammlungsraum, einem Stadtarchiv sowie einem Spielraum vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Sanierung der Turnhalle für eine mögliche Nutzung durch einen Sportverein mit einem hohen Aufwand verbunden wäre. Für das Vorhaben sind zudem bauordnungsrechtliche Genehmigungen hinsichtlich Brandschutz und Barrierefreiheit sowie ein Nachweis über die Finanzierung von Umbau-, Betriebs- und Instandhaltungskosten erforderlich.
Parallel dazu besteht seitens eines Investors Interesse an der Nutzung des neueren Gebäudeteils aus den Jahren 1975 und 1996. Geplant ist dort die Errichtung einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss sowie die Schaffung von Wohneinheiten oder inklusiven Wohnformen im Obergeschoss. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage vorgelegt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Gespräche mit dem Interessenten zur Wohn- und Kitanutzung fortzuführen und den HVV aufzufordern, das vorliegende Konzept hinsichtlich der Finanzierung und der Trägerschaft zu konkretisieren.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme 2) 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 7.Folgenutzung alte GS Hamminkeln; hier: Antrag der FWI FraktionZur Vorlage · 2024/0207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/0207 befasst sich mit der Frage der künftigen Nutzung der ehemaligen Grundschule in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der FWI Fraktion, der am 27. August 2024 eingereicht wurde. Der inhaltliche Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Prüfung einer Umgestaltung des Gebäudes zu einer Kindertagesstätte.
Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass die inhaltlichen Ziele des Antrags der bereits bestehenden Vorlage 2024/0212 entsprechen, welche die Nutzungsart des Objekts thematisiert. Da die Entscheidung über die künftige Nutzung bereits im Rahmen der laufenden Beratung zur genannten Vorlage behandelt wird, unterbreitet die zuständige Vorstandsbereichsleitung keinen separaten Beschlussvorschlag zu dem Antrag der Fraktion.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Bauausschusses am 19. September 2024 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel werden in dem Dokument nicht weiter ausgeführt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich III.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung - 8.Erneuerung Kunstrasenplatz HSV, hier: rechtliche Bewertung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0210 befasst sich mit der rechtlichen Bewertung und der geplanten Erneuerung des Kunstrasenplatzes des Hamminkelner Sportvereins (HSV) auf dem Sportgelände am Mühlenrott. Der Verein hatte am 8. Juni 2024 die Erneuerung der Fläche beantragt. Da die 2010 in Betrieb genommene Fläche nach Einschätzung einer Fachfirma aufgrund fehlender Befestigung eine hohe Unfallgefahr aufweist und weitere Reparaturen abgelehnt wurden, ist die Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Hamminkeln nicht mehr gewährleistet.
Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei ergab, dass die Stadt als Vermieter im Rahmen des Nutzungsvertrages zur Instandsetzung verpflichtet ist. Da der Vertrag als Mietverhältnis einzustufen ist, obliegt die Pflicht zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands sowie die Erneuerung irreparabler Teile der Stadt. Eine Übertragung dieser Instandsetzungspflicht auf den Verein ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Diese Bewertung gilt aufgrund der einheitlichen Vertragsgestaltung auch für weitere Sportvereine und deren Spielflächen.
Die Kosten für die Erneuerung der Kunstrasenoberfläche werden auf circa 230.000 Euro geschätzt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Finanzmittel für den Haushalt 202
0 einzustellen und die Erneuerung des Kunstrasenplatzes als Vereinssportfläche und öffentliche Spielfläche umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 9.Überlegung zur Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln; hier Antrag der USD-Fraktion vom 28.07.2024Zur Vorlage · 2024/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0205 der Fachdienste 23 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Prüfung der Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln. Der Antrag sieht vor, ein altes Gebäude, das bislang als Geräteschuppen genutzt wurde, für die Beisetzung von Urnen umzugestalten. Das Gebäude wird derzeit bauordnungsrechtlich für kleinere Trauerfeiern genutzt, eine dauerhafte Nutzung als Trauerhalle ist jedoch nach der Fertigstellung der umgebauten städtischen Friedhofshalle nicht mehr vorgesehen.
Die Vorlage thematisiert zwei Kernfragen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Stadt über die bestehenden Urnenbestattungsformen hinaus Kolumbarien in Wand-, Stele- oder Gebäudeform anbieten möchte. Bisherige Diskussionen im Arbeitskreis Friedhofswesen kamen zu dem Ergebnis, dass aufgrund ausreichender Flächenkapazitäten keine unmittelbare Notwendigkeit für solche Anlagen bestand. Sollte eine Erweiterung des Angebots politisch beschlossen werden, soll zudem geprüft werden, ob das Gebäude auf der Brauereistraße durch den Einbau von Urnenkammern dauerhaft für diesen Zweck umgenutzt werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Bauwerk aus den 1930er Jahren keine Statik- oder Bauunterlagen vorliegen, was die langfristige bauliche Sicherheit infrage stellt. Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, bei einer grundsätzlichen Entscheidung für Kolumbarien eine Anlage auf der benachbarten Rasenfläche zu planen und das bestehende Gebäude stattdessen als Andachts- und Gedenkraum zu erhalten, sofern keine baurechtlichen Hindernisse bestehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 26.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.Erneuerung Heizungsanlage Schloss Ringenberg, hier: Bereitstellung außerplanmäßiger FinanzmittelZur Vorlage · 2024/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0213 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erneuerung der Heizungsanlage im Schloss Ringenberg. Im Rahmen von Wartungsarbeiten im August 2024 wurde festgestellt, dass der Wärmeerzeuger aufgrund von Korrosion an Teilen des Wärmetauschers beschädigt ist. Als unmittelbare Maßnahme zur Vermeidung von Folgeschäden an der Regelung, der Unterverteilung und den Pumpengruppen werden derzeit automatisierte Absperrvorrichtungen installiert.
Da eine Instandsetzung der bestehenden Anlage nicht möglich ist, schlägt die Verwaltung den Austausch des Kessels durch eine moderne Gas-Brennwerttherme in Kaskadenschaltung vor. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse im Heizungsraum wird diese Lösung als wirtschaftlichste und nachhaltigste Option bewertet. Die Kosten für dieses Vorhaben werden auf etwa 130.000 € geschätzt. Als Alternative wird die Miete einer mobilen Heizstation aufgeführt, die monatliche Bruttokosten von 5.300 € verursachen würde und zudem die Nutzung der Außenanlagen einschränken könnte. Der Einsatz regenerativer Energien wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der wirtschaftlichen Unwirtschaftlichkeit ohne eine energetische Gesamtsanierung als nicht umsetzbar eingestuft.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 130.000 € soll durch Einsparungen bei den Zinsaufwendungen erfolgen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bereitstellung der Finanzmittel zu genehmigen und die Verwaltung mit dem Austausch der Anlage zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Beratung über die Fortführung/Beendigung der Ortsteilsammlung Bioabfall ab 2025Zur Vorlage · 2024/0217 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0217 befasst sich mit der Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung der Bioabfallsammlung in den Hamminkelner Ortsteilen ab dem Jahr 2025. Seit dem 1. Januar 2023 werden in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum, Wertherbruch und Mehrhoog Bioabfall in Sammelcontainern im Bringsystem erfasst. Ziel dieses Systems ist es, die Sammelmengen zusätzlich zur stationären Annahmestelle an der Güterstraße zu erhöhen und den Bürgerservice zu verbessern.
Ein Vergleich der Daten für den Zeitraum von Januar bis Juli der Jahre 2023 und 2024 zeigt, dass die absolute Bioabfallmenge in diesem Zeitraum um etwa 61 Tonnen, was einem Zuwachs von rund 14 Prozent entspricht, gestiegen ist. Während die Mengen an der zentralen Annahmestelle um knapp 9 Tonnen zunahmen, verzeichneten die Ortsteile Brünen, Dingden und Mehrhoog ebenfalls Zunahmen. In Loikum ist ein leichter Anstieg und in Wertherbruch ein Rückgang der Mengen festzustellen.
Die jährlichen Kosten für die Bereitstellung der Container und den Transport belaufen sich auf etwa 40.000 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige System beizubehalten, jedoch mit der Modifikation, die Sammlung in den Ortsteilen Wertherbruch und Loikum abwechselnd im 14-Tage-Rhythmus durchzuführen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Sammlung in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Mehrhoog sowie im Wechsel zwischen Loikum und Wertherbruch fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 12.Erweiterung des Standortkonzeptes um die Standorte für die Altkleidersammlung unter Berücksichtigung der aktuellen RechtsprechungZur Vorlage · 2024/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0218 sieht eine Erweiterung des Standortkonzeptes für die Altkleidersammlung in Hamminkeln vor. Ziel der Anpassung ist es, die Anzahl der Sammelcontainer auf öffentlichen Flächen festzulegen, um eine Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums sowie eine Beeinflussung des Orts- und Stadtbildes zu vermeiden.
Nach dem vorliegenden Konzept sollen im gesamten Stadtgebiet insgesamt 29 Glascontainerstandorte und 20 Altkleiderstandorte festgesetzt werden. Die Anzahl der Altkleiderstandorte umfasst dabei 18 Container im Eigentum der Stadt sowie drei Container, die sich derzeit in der Beschaffung befinden, sowie sieben durch Dritte betriebene Container. Für weitere Anträge auf straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen soll zukünftig keine Erlaubnis erteilt werden, sofern die festgelegte Obergrenze erreicht ist.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach ist die Vermeidung einer Verschandelung des Stadtbildes ein zulässiger straßenrechtlicher Grund zur Begrenzung von Standplätzen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzliche Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ab dem 1. Januar 2025 eine getrennte Erfassung von Alttextilien für private Haushalte vorzuhalten. Das Konzept wurde unter Berücksichtigung abfallfachlicher und städteplanerischer Belange sowie der Wettbewerbsneutralität erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 13.Prüfauftrag zur Kiessubstitution bei Bauprojekten auf Antrag der CDU vom 20.01.2024 hier: Ergebnis der Prüfung nach Beschluss des Rates vom 02.05.2024 (2024/0058)Zur Vorlage · 2024/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion aus dem Januar 2024 wurde die Verwendung von Recyclingmaterial bei Bauprojekten in Hamminkeln geprüft. Im Zentrum der Untersuchung stand die Frage, ob Pflastersteine aus Recyclingmaterial eingesetzt werden können und welche Güteklassen dabei einzuhalten sind.
Die Prüfung ergab, dass im Straßen- und Hochbau Recycling-Baustoffe unter Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen und technischen Lieferbedingungen verwendet werden können. Einige Hersteller bieten bereits Pflastersteine mit einem Anteil von bis zu 40 Prozent an Recycling-Granulat an. Zwar ist die Verfügbarkeit ausreichender Mengen an zugelassenem Material derzeit noch begrenzt, jedoch nutzt das Steinwerk „bvw“ in Hamminkeln bereits Produktionsreste im Herstellungsprozess. Eine Marktabfrage zeigte zudem, dass die Kosten für Pflastersteine mit Recyclinganteil nicht wesentlich von konventionellen Steinen abweichen.
Die Verwaltung sieht daher keine Hindernisse für den Einsatz von Betonsteinpflaster mit Recyclinganteilen. Während sich der aktuelle Prüfauftrag auf Pflastersteine beschränkt, wurde eine weitergehende Untersuchung zur Verwendung von Recyclingmaterial bei allen Baustoffen an den Klimabeirat verwiesen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung anzuweisen, bei konkreten Maßnahmen künftig die Möglichkeit für den Einsatz von Betonsteinpflaster mit Recyclingzusätzen zu prüfen und diese bei Eignung bevorzugt einzusetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 14.Prüfung von geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen "Minkelsches Feld" hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 15.07.2024Zur Vorlage · 2024/0166 · Beschlussvorlage
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Die FWI-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Einführung weiterer Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich „Minkelsches Feld“ zu prüfen. Hintergrund sind Anliegerbeschwerden sowie Verkehrsmessungen, die auf überhöhte Geschwindigkeiten in dem bereits verkehrsberuhigten Gebiet zwischen der Mehrhooger Straße und dem Rickelsweg hinweisen. Der Antrag verweist dabei auf bauliche Veränderungen im Bereich „Via Salza Irpina“.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine vorübergehende Zunahme des Verkehrs durch eine Baumaßnahme an der L 602 bedingt war, welche eine Umleitung über das „Minkelsche Feld“ erforderte. Nach Abschluss dieser Arbeiten habe sich die Verkehrslage wieder stabilisiert. Ein Vergleich mit dem Bereich „Via Salza Irpina“ verdeutlicht laut Verwaltung, dass dort bauliche Anpassungen zu Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr sowie zu erhöhten Lärm- und Abgaswerten führten. Der Einsatz von Fahrbahnschwellen wird aufgrund möglicher Beeinträchtigungen für Rettungsdienste und Winterräumdienste nicht empfohlen. Eine Begehung des Gebiets ergab keine Flächen, die durch bauliche Veränderungen unter Einhaltung technischer Richtlinien, wie etwa der Sichtachsen, verbessert werden könnten.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag abzulehnen. Für die Durchsetzung der allgemeinen Verkehrsregeln ist die zuständige Polizeibehörde verantwortlich.
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- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 15.Bürgerradweg Wertherbruch/Mussumer Straße hier: Genehmigung überplanmäßiger AusgabenZur Vorlage · 2024/0209 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0209 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für den Bürgerradweg in Wertherbruch an der Mussumer Straße. Die Baumaßnahmen wurden in Kooperation mit StraßenNRW durchgeführt. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und StraßenNRW sind die Stadt für die Beauftragung der Maßnahmen verantwortlich, während die Kosten vollständig durch StraßenNRW erstattet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten liegt eine weitere Abrechnung des ausführenden Unternehmens vor, die durch die Stadt beglichen werden muss. Auf dem entsprechenden PSP-Element stehen derzeit nur 298.869,85 € zur Verfügung, während eine offene Rechnung in Höhe von 448.896,83 € vorliegt. Dies führt zu einem Fehlbetrag von 150.026,98 €. Die Verwaltung führt diesen Fehlbetrag auf interne Buchungsvorgänge zurück, bei denen Forderungen gegenüber StraßenNRW in höheren Volumina eingebucht wurden, als die tatsächlichen Zahlungen eingingen, um die Auftragsvergabe zu ermöglichen. Zudem führten nachträgliche Auftragsvergaben zu einem höheren Gesamtaufwand, der im Tiefbauamt nicht vorab eingeplant war.
Zur Deckung des Fehlbetrags wird vorgeschlagen, Mittel aus eingesparten Zinsaufwendungen zu verwenden. Die Maßnahme soll bis Ende 2024 schlussgerechnet werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 150.026,98 € durch die genannten Einsparungen zu decken.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 16.Überprüfung von Umlaufschranken, Sperrpfosten und ähnlicher Einbauten, hier: Sachstand der Umsetzung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0170 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2024/0170 des Vorstandsbereichs III informiert über den aktuellen Sachstand bei der Überprüfung und Anpassung von Umlaufschranken, Sperrpfosten und ähnlichen Einbauten in Hamminkeln. Hintergrund der Maßnahme ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2021, der eine Bestandserfassung dieser Anlagen auslöste. Die entsprechende Bestandsaufnahme wurde im Jahr 2022 abgeschlossen, worauf eine Bewertung durch den Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde folgten.
Von den insgesamt 185 vorhandenen Anlagen müssen 137 Anlagen verändert oder ertüchtigt werden. Bisher wurden 32 Anlagen durch den Bauhof umgerüstet. Die Verwaltung plant, die verbleibenden Arbeiten bis Mitte 2025 abzuschließen. Da die Umsetzung durch eigenes Personal des Bauhofs neben den regulären Pflichtaufgaben erfolgt, belaufen sich die Kosten pro Anlage auf durchschnittlich 20 Euro an Materialkosten sowie etwa vier bis fünf Personalstunden. Die Priorisierung der Arbeiten erfolgte nach dem Kriterium der Verkehrssicherheit, wobei nicht verkehrssichere Anlagen vorrangig bearbeitet wurden. Die im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Daten werden zudem in die künftigen wiederkehrenden Begehungen integriert, um eine frühzeitige Erkennung und Behebung von Schäden zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung)
- 17.Hochwasser- und Überflutungsschutz bei AbwasseranlagenZur Vorlage · 2024/0215 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2024/0215 informiert der Regiebetrieb Abwasserwirtschaft über einen Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr des Landes NRW vom 5. Juli 2024. Dieser Erlass legt neue Anforderungen an den Hochwasser- und Starkregenschutz von Abwasseranlagen fest.
Gemäß den Vorgaben müssen Abwasseranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach den Regeln der Technik hochwassersicher betrieben werden. Für Anlagen in diesen Gebieten müssen die Erstellung einer Grobanalyse, eines Schutzkonzeptes sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Davon betroffen ist unter anderem die Zuwegung der Kläranlage Marienthal, wobei die Verwaltung bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen hat. Für Kläranlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind die Fristen für die Grobanalyse bis Ende 2026, für das Schutzkonzept bis Ende 2028 und für die Umsetzung der Maßnahmen bis Ende 2032 festgesetzt. Für weitere Abwasserbehandlungsanlagen gelten Fristen bis zum Jahr 2035.
Die Verwaltung teilt die Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, dass ein risikobasierter Ansatz zur Sicherung der Funktionstüchtigkeit notwendig ist. Die Umsetzung der Anforderungen wird nach Einschätzung der Verwaltung erhebliche Personal- und Finanzmittel binden. Zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen wird die Verwaltung entsprechende Mittel in den Haushalt ab 2025 einstellen. Die genauen Auswirkungen auf die Abwassergebühren können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Bauausschuss (21. Sitzung)
- 18.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 26.06.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19.Mitteilungen und Anfragen