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Beschlussvorlage

Erweiterung des Standortkonzeptes um die Standorte für die Altkleidersammlung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

2024/0218 10.10.2024

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0218 sieht eine Erweiterung des Standortkonzeptes für die Altkleidersammlung in Hamminkeln vor. Ziel der Anpassung ist es, die Anzahl der Sammelcontainer auf öffentlichen Flächen festzulegen, um eine Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums sowie eine Beeinflussung des Orts- und Stadtbildes zu vermeiden.

Nach dem vorliegenden Konzept sollen im gesamten Stadtgebiet insgesamt 29 Glascontainerstandorte und 20 Altkleiderstandorte festgesetzt werden. Die Anzahl der Altkleiderstandorte umfasst dabei 18 Container im Eigentum der Stadt sowie drei Container, die sich derzeit in der Beschaffung befinden, sowie sieben durch Dritte betriebene Container. Für weitere Anträge auf straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen soll zukünftig keine Erlaubnis erteilt werden, sofern die festgelegte Obergrenze erreicht ist.

Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach ist die Vermeidung einer Verschandelung des Stadtbildes ein zulässiger straßenrechtlicher Grund zur Begrenzung von Standplätzen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die gesetzliche Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ab dem 1. Januar 2025 eine getrennte Erfassung von Alttextilien für private Haushalte vorzuhalten. Das Konzept wurde unter Berücksichtigung abfallfachlicher und städteplanerischer Belange sowie der Wettbewerbsneutralität erstellt.

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