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Beschlussvorlage

Erneuerung Kunstrasenplatz HSV, hier: rechtliche Bewertung und weitere Vorgehensweise

2024/0210 10.10.2024 Vorstandsbereich III

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0210 befasst sich mit der rechtlichen Bewertung und der geplanten Erneuerung des Kunstrasenplatzes des Hamminkelner Sportvereins (HSV) auf dem Sportgelände am Mühlenrott. Der Verein hatte am 8. Juni 2024 die Erneuerung der Fläche beantragt. Da die 2010 in Betrieb genommene Fläche nach Einschätzung einer Fachfirma aufgrund fehlender Befestigung eine hohe Unfallgefahr aufweist und weitere Reparaturen abgelehnt wurden, ist die Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Hamminkeln nicht mehr gewährleistet.

Eine rechtliche Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei ergab, dass die Stadt als Vermieter im Rahmen des Nutzungsvertrages zur Instandsetzung verpflichtet ist. Da der Vertrag als Mietverhältnis einzustufen ist, obliegt die Pflicht zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands sowie die Erneuerung irreparabler Teile der Stadt. Eine Übertragung dieser Instandsetzungspflicht auf den Verein ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Diese Bewertung gilt aufgrund der einheitlichen Vertragsgestaltung auch für weitere Sportvereine und deren Spielflächen.

Die Kosten für die Erneuerung der Kunstrasenoberfläche werden auf circa 230.000 Euro geschätzt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Finanzmittel für den Haushalt 202

0 einzustellen und die Erneuerung des Kunstrasenplatzes als Vereinssportfläche und öffentliche Spielfläche umzusetzen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 10.10.2024
    Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
  • 19.09.2024
    Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)