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Mitteilungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" und die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Sachstandsbericht

2024/0256 06.02.2025 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln sollen die rechtliche Grundlage für eine gewerbliche Nutzung nahe dem Weikensee schaffen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung einer Gewerbefläche vor, die Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Hotel mit Restaurant und Veranstaltungsräumen umfassen soll. Dabei sollen bestehende Flächen, die derzeit unter anderem als Sondergebiet für Hotel und Restaurant sowie als Grünfläche ausgewiesen sind, überwiegend in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.

Aktuell besteht jedoch ein raumordnungsrechtliches Hindernis durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Änderung des Landesentwicklungsplans bestehen derzeit Bedenken gegen die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung. Der RVR sieht der Darstellung einer gewerblichen Baufläche im planerischen Freiraum entgegen, da die zugrunde liegenden Festlegungen für unwirksam erklärt wurden.

In Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr und dem zuständigen Landesministerium hat die Stadt Hamminkeln daher am 13. Dezember 2024 ein Verfahren zur Abweichung von den Zielen der Regionalplanung beantragt. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird im ersten Quartal 2025 erwartet. Im Falle eines positiven Bescheides kann das Planungsverfahren fortgesetzt werden.

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