Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" und die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2024/0256 · Mitteilungsvorlage
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Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln sollen die rechtliche Grundlage für eine gewerbliche Nutzung nahe dem Weikensee schaffen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung einer Gewerbefläche vor, die Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Hotel mit Restaurant und Veranstaltungsräumen umfassen soll. Dabei sollen bestehende Flächen, die derzeit unter anderem als Sondergebiet für Hotel und Restaurant sowie als Grünfläche ausgewiesen sind, überwiegend in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Aktuell besteht jedoch ein raumordnungsrechtliches Hindernis durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Änderung des Landesentwicklungsplans bestehen derzeit Bedenken gegen die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung. Der RVR sieht der Darstellung einer gewerblichen Baufläche im planerischen Freiraum entgegen, da die zugrunde liegenden Festlegungen für unwirksam erklärt wurden.
In Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr und dem zuständigen Landesministerium hat die Stadt Hamminkeln daher am 13. Dezember 2024 ein Verfahren zur Abweichung von den Zielen der Regionalplanung beantragt. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird im ersten Quartal 2025 erwartet. Im Falle eines positiven Bescheides kann das Planungsverfahren fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 3.Vorstellung des Abschlussberichts „Fokuskonzept Mobilität Hamminkeln“Zur Vorlage · 2025/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Abschlussbericht zum „Fokuskonzept Mobilität Hamminkeln“ zur Kenntnis zu nehmen und als strategische Grundlage für die künftige Mobilitätsplanung anzuerkennen. Das Projekt, das seit Februar 2024 gemeinsam mit einem externen Büro durchgeführt wurde, umfasst eine Analyse der aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Mobilität. Ziel des Konzepts ist die Förderung der Mobilitätswende, der Klimaschutz sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit und Lebensqualität. In den Erstellungsprozess wurden verschiedene Akteure wie Verkehrsunternehmen, Bürgerbusvereine und Schulen einbezogen.
Der Bericht enthält Empfehlungen für nachhaltige, digitale und sozial gerechte Maßnahmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Maßnahmen sukzessive zu prüfen und umzusetzen, sofern die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Zudem soll die zuständige Fachabteilung Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Vorhaben prüfen und den zuständigen Ausschuss regelmäßig über den Fortschritt informieren. Eine detaillierte Kostenplanung für die Umsetzung erfolgt im Rahmen der weiteren Maßnahmenplanung.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 4.1. Änderung Regionalplan Ruhr - Stellungnahme Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0006 · Beschlussvorlage
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Die erste Änderung des Regionalplans Ruhr dient der Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes und des Landesentwicklungsplanes NRW. Im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) ist die Ausweisung dieser Flächen erforderlich, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Der vorliegende Entwurf sieht eine Fläche von insgesamt 2.691 Hektar vor, womit das regionale Teilflächenziel von 2.036 Hektar überschritten wird, um einen vorsorglichen Puffer für die Erreichung der Klimaziele zu gewährleisten.
Für das Stadtgebiet Hamminkeln sind im Entwurf zwei Beschleunigungsgebiete für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von etwa 80 Hektar ausgewiesen. Die Fläche Hmn_03 umfasst 63,7 Hektar und befindet sich westlich von Nordbrock sowie nördlich der Borkener Straße (L896). Die Fläche Hmn_09 hat eine Größe von 16,5 Hektar und liegt nördlich von Marienthal und südlich der B70. Die tatsächliche Anzahl der Windenergieanlagen in diesen Gebieten hängt von technischen Parametern wie Mindestabständen, Standsicherheit sowie den Grenzwerten für Schall- und Schattenbelastungen ab.
Die Verwaltung unterstützt die vorgeschlagenen Standorte im Regionalplan und befürwortet die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete zur Förderung der Energiewende und zur Erhöhung der Planungssicherheit. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 5.Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountermarktes im Ortsteil Hamminkeln - Prüfung von StandortalternativenZur Vorlage · 2025/0028 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Planung eines Lebensmitteldiscountermarktes im Ortsteil Hamminkeln hat die Verwaltung verschiedene Alternativstandorte auf ihre planerische Machbarkeit geprüft. Die Untersuchung erfolgte in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) unter Berücksichtigung der Ziele des Landesentwicklungsplans NRW, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an allgemeine Siedlungsbereiche und zentrale Versorgungsbereiche.
Die Prüfung umfasste sechs potenzielle Standorte. Während Standorte wie Daßhorst, Isselburger Straße und Industriestraße aufgrund ihrer Einstufung als Gewerbe- oder Industriegebiete nicht mit den raumordnerischen Zielen vereinbar sind, erfüllen auch andere untersuchte Flächen die Kriterien nicht. Lediglich der Standort „Am Hellefisch“ erfüllt alle Vorgaben des Landesentwicklungsplans, da er sich sowohl in einem allgemeinen Siedlungsbereich als auch in einem zentralen Versorgungsbereich befindet.
Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die Verwaltung, die weitere Planung auf den Standort „Am Hellefisch“ zu konzentrieren. Dabei wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegenüber einer einfachen Bauvoranfrage nach dem Baugesetzbuch bevorzugt, um die Steuerungsmöglichkeiten bei der Gebäudegestaltung, der Verkehrsführung und der Infrastruktur zu erhöhen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, diesen Standort weiter zu verfolgen und das entsprechende Planungsverfahren einzuleiten.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 6.Antrag auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0026 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2025/0026 wird die Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln thematisiert. Der Antrag bezieht sich auf ein Vorhaben im Bereich der Mehrhooger Straße, bei dem ein Einzelbauherr die Errichtung eines Wohnhauses auf einer Parzelle anstrebt. Da das Grundstück derzeit im Außenbereich liegt, ist ein solches Bauvorhaben nach aktueller Lage unzulässig.
Um die rechtliche Grundlage für eine Einbeziehungssatzung zu schaffen, ist neben der Satzung auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel dieser Änderung wäre es, den Bereich als Wohnbaufläche auszuweisen, um dem städtebaulichen Entwicklungsgebot gemäß Baugesetzbuch zu entsprechen.
Die Fachdienste 61 führen jedoch aus, dass für den betreffenden Standort keine städtebauliche Absicht oder Notwendigkeit einer baulichen Entwicklung vorliegt. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der städtebaulichen Ordnung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag auf die Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt - 7.Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Weseler Straße im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0012 · Beschlussvorlage
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Für ein Grundstück an der Weseler Straße im Ortsteil Brünen wurde der Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gestellt. Ziel des Antrags ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Bau eines Einfamilienhauses auf einer Fläche, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist. Damit die Satzung den Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung entspricht, wäre zusätzlich eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die zuständige Fachabteilung hat Vorbehalte gegen das Vorhaben angemeldet. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage bestehen seitens der Stadt Hamminkeln derzeit keine städtebaulichen Entwicklungsabsichten für diesen Standort. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufstellung einer solchen Satzung primär einem privaten Interesse dient und eine Präzedenzwirkung entfalten könnte. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans wird von der Fachabteilung nicht befürwortet.
Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag auf Aufstellung der Einbeziehungssatzung abzulehnen.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig vertagt - 8.1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0008 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung beantragt den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Anlass für das Vorhaben ist eine Anfrage bezüglich der Installation eines Billard-Cafés mit Spielautomaten in den Räumlichkeiten der Marktstraße 19b und 19c. Aufgrund der Nähe zu einer Grundschule ist ein Betrieb als Vergnügungsstätte nach aktueller Rechtslage nicht genehmigungsfähig.
Mit der geplanten Änderung soll die bestehende Ausnahme für das Gebäudeensemble in der Marktstraße aufgehoben werden, sodass Vergnügungsstätten im Kerngebiet des Bebauungsplanes künftig vollständig ausgeschlossen sind. Die Begründung der Verwaltung umfasst den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Wahrung eines sicheren Umfelds für Bildungseinrichtungen. Zudem sollen die Wohnqualität und soziale Strukturen, etwa in der Nähe der evangelischen Kirche, erhalten und Risiken wie Kriminalität oder Vandalismus minimiert werden. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Gebietsqualität, um eine Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen durch Vergnügungsstätten zu verhindern und einen sogenannten „Trading-down-Effekt“ zu vermeiden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Tekaat ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Tekaat ist bei der Abstimmung nicht anwesend. - 9.4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2025/0007 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung berät über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planänderung ist die Anpassung der aktuellen Festsetzungen, um eine Umnutzung eines aufgegebenen Speditionsgeländes in Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Verfahren wird als Bebauungsplanung zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wodurch eine direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfs möglich ist.
Laut der Beschlussvorlage der Fachdienste 61 bleiben der städtebauliche Entwurf und die Bebauungsstruktur im Wesentlichen unverändert. Die Erschließung des Gebiets ist weiterhin auf privater Basis vorgesehen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie von fünf freistehenden Häusern, die im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues realisiert werden sollen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Tekaat ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Tekaat ist bei der Abstimmung nicht anwesend. - 10.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2025/0019 · Beschlussvorlage
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Der Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern schaffen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Unvereinbarkeit der Regelungen nach § 13b BauGB mit Unionsrecht muss das Verfahren nun im regulären Verfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung strebt daher eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen an.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligung liegen Stellungnahmen verschiedener Träger vor, die in die weitere Planung einfließen. Die Bezirksregierung Arnsberg gab Hinweise zu ehemaligen Bergwerksfeldern im Geltungsbereich des Plans. Da aktuell keine Bergbautätigkeiten dokumentiert sind und keine Beeinträchtigungen der Oberfläche zu erwarten sind, bestehen aus bergbaurechtlicher Sicht keine Bedenken.
Hinsichtlich der Telekommunikationsinfrastruktur wird die Anregung der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Festsetzung spezieller Trassen nicht übernommen, um dem Wettbewerbsrecht zu entsprechen. Ein Hinweis zum Verbau von Leitungen im Bereich von Baumpflanzungen soll jedoch in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Für die Stromversorgung ist die Ausweisung einer Fläche von etwa 40 Quadratmetern für eine Trafostation sowie einer entsprechenden Kabeltrasse vorgesehen, um den Anforderungen der Westnetz GmbH gerecht zu werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die entsprechenden Mitteilungen in die Bebauungsplanunterlagen aufzunehmen.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2025/0018 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Entscheidung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die geplante Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“. Das Ziel dieses Vorhabens ist der Bau von drei Wohnhäusern, die insgesamt 35 Wohneinheiten umfassen sollen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes sieht vor, eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen war, in Wohnbaufläche umzuwidmen. Damit soll das gesetzliche Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erfüllt werden, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im September 2023 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Da im Rahmen des Parallelverfahrens zum Bebauungsplan „Mattenkamp“ bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger im Zeitraum von Juli bis August 2023 erfolgt ist, wird nun die direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 58. Änderung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 12.Außenbereichssatzung „Nordbrocker Straße“ im Ortsteil Dingden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2025/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Außenbereichssatzung „Nordbrocker Straße“ im Ortsteil Dingden. Grundlage hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Hamminkeln vom 10. Oktober 2024. Ziel der Satzung ist es, Erweiterungsmöglichkeiten für bauliche Anlagen, insbesondere für Nebengebäude, bis zu einer festgelegten Obergrenze zu schaffen sowie bestehende Gebäude abzusichern.
Die Pläne und Unterlagen für das Aufstellungsverfahren liegen vor. Im Rahmen des Verfahrens ist die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt. Die Fachdienste 61 sind für diese Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 13.1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Änderung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Anpassung ist die textliche Festsetzung zur Grenzlinie zwischen den Parkplätzen eines Textilmarktes und eines Drogeriemarktes. Ziel der Änderung ist es, bestehende bauliche Anlagen, die nicht den aktuellen Bebauungsplanfestsetzungen entsprechen, rechtlich zu legitimieren.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens fand eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 22. November 2024 statt. Dabei gingen Stellungnahmen der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie der Westnetz GmbH ein. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH verwies auf Gasleitungen im Plangebiet und die Notwendigkeit, Baumstandorte abzustimmen, um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden. Die Westnetz GmbH wies darauf hin, dass Versorgungsleitungen und die Straßenbeleuchtung durch Tiefbauarbeiten unbeeinträchtigt bleiben müssen und bei Arbeiten eine Planauskunft einzuholen ist. Die Verwaltung nahm diese Hinweise zur Kenntnis und stellte fest, dass keine Auswirkungen auf die Planung resultieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nun den Satzungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen. Als Grundlage für die Entscheidung dient die Entwurfsbegründung.
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- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 14.Außenbereichssatzung Butenfeld/ Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln berät über die Außenbereichssatzung „Butenfeld/Strauchheide“. Ziel der Satzung ist die Ermöglichung von Wohnbauvorhaben durch bauliche Nachverdichtung im ausgewiesenen Bereich. Im Zuge des Verfahrens wurden Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung, die zwischen Oktober und November 2024 stattfand, geprüft.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie den Hinweis auf die Lage in Wasserschutzzonen, was im Entwurf berücksichtigt wurde. Der Kreis Wesel regte eine Herausnahme eines Grundstücks aus dem Satzungsbereich an; der Ausschuss empfieident jedoch, den Bereich unverändert zu lassen, um eine Ungleichbehandlung von Nachbargrundstücken zu vermeiden und Ausnahmeregelungen im Einzelfall beizubehalten. Die Beteiligung der Wasserwerke sowie Hinweise zur Regenwasserversickerung wurden ebenfalls thematisiert.
Vom Landesbetrieb Wald und Holz wurde auf die Einhaltung von Abständen zu Waldstrukturen hingewiesen, was in künftigen Baugenehmigungsverfahren zu beachten ist. Hinsichtlich der Deutsche Bahn AG ergaben sich keine neuen Anforderungen an den Immissionsschutz oder die Erschließung durch den Streckenausbau. Ein Anliegen einer Bürgerin zur Erweiterung des Satzungsbereichs um ein angrenzendes Grundstück wurde abgelehnt, da kein räumlicher Zusammenhang zur bestehenden Bebauung vorliegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Außenbereichssatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Bürgermeister Romanski hat hierbei aufgrund seiner Befangenheit kein Stimmrecht.Sodann übernimmt Bürgermeister Romanski wieder die Sitzungsleitung.
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 15.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 21.11.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16.Mitteilungen und Anfragen