1. Änderung Regionalplan Ruhr - Stellungnahme Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die erste Änderung des Regionalplans Ruhr dient der Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes und des Landesentwicklungsplanes NRW. Im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) ist die Ausweisung dieser Flächen erforderlich, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Der vorliegende Entwurf sieht eine Fläche von insgesamt 2.691 Hektar vor, womit das regionale Teilflächenziel von 2.036 Hektar überschritten wird, um einen vorsorglichen Puffer für die Erreichung der Klimaziele zu gewährleisten.
Für das Stadtgebiet Hamminkeln sind im Entwurf zwei Beschleunigungsgebiete für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von etwa 80 Hektar ausgewiesen. Die Fläche Hmn_03 umfasst 63,7 Hektar und befindet sich westlich von Nordbrock sowie nördlich der Borkener Straße (L896). Die Fläche Hmn_09 hat eine Größe von 16,5 Hektar und liegt nördlich von Marienthal und südlich der B70. Die tatsächliche Anzahl der Windenergieanlagen in diesen Gebieten hängt von technischen Parametern wie Mindestabständen, Standsicherheit sowie den Grenzwerten für Schall- und Schattenbelastungen ab.
Die Verwaltung unterstützt die vorgeschlagenen Standorte im Regionalplan und befürwortet die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete zur Förderung der Energiewende und zur Erhöhung der Planungssicherheit. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen.
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- 20.02.2025Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
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