Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1LIDL
- 1.2Deutsche Bahn
- 2.Ausweitung des Standortgutachtens für die Grundschule Dingden auf den Alternativstandort der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0046 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0046 wird die Erweiterung eines Standortgutachtens für die Grundschule Dingden thematisiert. Nachdem der Rat am 5. Dezember 2024 beschlossen hatte, bei der Planung für den Ausbau der Schule ausschließlich den Standort an der Weberstraße zu berücksichtigen, liegt nun eine Anregung gemäß § 24 GO NRW vor. Drei Bürger beantragen darin, den ehemaligen Hauptschulstandort an der Krechtinger Straße ebenfalls in die Untersuchung einzubeziehen.
Die Antragsteller führen an, dass dieser Standort aus infrastrukturellen, verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Gründen geprüft werden sollte. Zudem wird auf ein mögliches Bürgerbegehren hingewiesen, falls der Rat der Anregung nicht folgt, da für eine Kostenschätzung im Rahmen eines solchen Verfahrens ebenfalls eine Untersuchung des Standorts notwendig wäre.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das bestehende Gutachten um den Standort an der Krechtinger Straße zu ergänzen. Dabei sollen die Wirtschaftlichkeit sowie das Raumprogramm für eine 3,5- oder 4-zügige Grundschule geprüft werden. Die Kosten für diese Erweiterung der Machbarkeitsstudie werden auf etwa 25.000 Euro brutto geschätzt. Da im Haushaltsplan 2025 keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, sollen die Ausgaben über Einsparungen bei den Personalkosten aus Stellenvakanzen im Bereich des Bauhofes und des Tiefbaus gedeckt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Erweiterung zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 3.Einführung von Parkgebühren, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0021 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag eines Einwohners vor, Parkgebühren einzuführen. Die Anregung, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht wurde, nennt als Ziele zusätzliche Einnahmen, eine effizientere Nutzung von Parkflächen sowie die Förderung des Umweltverbunds aus Radverkehr, Fußverkehr und öffentlichem Personennahverkehr. Zudem sollen das Verkehrsaufkommen reduziert und die Lebensqualität gesteigert werden.
Die Verwaltung hat zu diesem Vorschlag Stellung genommen. Aus ordnungsbehördlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die Einführung von Gebühren nicht zwangsläufig zu mehr freien Parkplätzen oder weniger Verkehr führt. Es besteht die Erwartung, dass Autofahrer zur Vermeidung von Kosten auf Nebenstraßen ausweichen könnten, was die Anwohnerschaft betreffen und das Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen erhöhen könnte. Zudem wird auf mögliche Forderungen nach Bewohnerparkplätzen hingewiesen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte weist die zuständige Fachabteilung darauf hin, dass den zu erwartenden Einnahmen die Kosten für Parkscheinautomaten sowie der Personalbedarf für die zusätzliche Überwachung gegenüberstehen. Die derzeitige personelle Ausstattung der Verwaltung reicht nicht aus, um den erforderlichen Kontrollaufwand zu bewältigen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat, an der aktuellen Parkraumbewirtschaftung keine Änderungen vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Einführung eines kommunalen Wildtierverbots, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0022 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung eines Bewohners vor, die eine Einschränkung bei der Vermietung kommunaler Flächen an Zirkusbetriebe vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, dass öffentliche Flächen künftig nur noch an Zirkusse vermietet werden dürfen, die keine gefährlichen Wildtiere wie Elefanten, Großkatzen, Bären oder Primaten ab einer bestimmten Größe mitführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gefahren Rechnung zu tragen, die von der Haltung solcher Tierarten in mobilen Einrichtungen ausgehen können. Bestehende Verträge oder Zusagen sollen von einer solchen Regelung unberührte bleiben.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und weist darauf hin, dass ein umfassendes Verbot rechtlich schwer umsetzbar ist. Da die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz beim Bund liegt, sind Kommunen an bestehende Erlaubnisse gebunden, sofern diese nach dem Bundesgesetz vorliegen. Ein kommunales Einschreiten wäre lediglich im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts bei konkreten Gefahren für Personen oder Sachen möglich. In der Vergangenheit sind im Stadtgebiet keine Vorfälle oder eine konkrete Gefahrenlage durch Wildtiere in Zirkusaufführungen aktenkundig geworden. Zudem wird angemerkt, dass ein solcher Beschluss primär als politisches Signal zu werten wäre, da Zirkusunternehmen auch private Flächen oder andere Kommunen nutzen können.
Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage und des mangelnden Handlungsbedarfs im Bereich der Gefahrenabwehr empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, kein kommunales Wildtierverbot auf öffentlichen Flächen zu beschließen. Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltung(en) - 5.Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0047 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke vorgelegt, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Ziel dieser lokalen Steuer ist es, durch eine Lenkungswirkung den Einsatz von Mehrweglösungen zu fördern und das Aufkommen von Abfällen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Der Text verweist auf aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Verpackungsgesetz und das Einwegkunststofffondsgesetz des Bundes, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eine solche kommunale Steuer ermöglicht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der Gestaltung einer Satzung der lokale Bezug gewahrt bleiben muss und mögliche Doppelbelastungen durch bestehende Bundesregelungen zu berücksichtigen sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Zusammenstellung aller relevanten Fakten für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer zu beauftragen. Die Verwaltung soll hierzu eine detaillierte Beschlussvorlage für kommende Sitzungen vorbereiten. In diesem Prozess sollen auch Entwicklungen in Nachbarkommunen sowie die spezifischen Voraussetzungen für kleinere Flächenkommunen untersucht werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.Jagdbefriedung auf allen kommunalen Flächen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW:Zur Vorlage · 2025/0002 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde beantragt, auf allen kommunalen Flächen der Stadt Hamminkeln eine Jagdbefriedung einzuführen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2025/0002 empfiehlt jedoch, diesen Antrag zurückzuweisen.
Die Begründung der Fachdienste stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes. Demnach können Grundstücksflächen nur auf Antrag natürlicher Personen als Eigentümer zu befriedeten Bezirken erklärt werden. Da die Stadt Hamminkeln als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts auftritt, besitzt sie für ihre eigenen Flächen keine Antragsberechtigung. Eine inhaltliche Prüfung der Anregung wird daher als entbehrlich eingestuft.
Ergänzend wird auf das Landesjagdgesetz NRW verwiesen, wonach bestimmte Bereiche, wie etwa kommunale Friedhöfe, bereits grundsätzlich jagdfrei sind, wenngleich befristete Ausnahmen möglich bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt die Ablehnung des Antrags empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Neufassung der FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2025/0033 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für den Zeitraum 2025/2026 vorgelegt. Die neue Kalkulation berücksichtigt die abgeschlossene Modernisierung der bestehenden Trauhalle sowie gestiegene Kosten bei Unternehmerleistungen. Zudem wird mit der neuen Grabart „Baumgräber für Urnenbeisetzungen“ eine weitere Leistung in das Gebührensystem aufgenommen.
Der jährliche Kostenaufwand wird für den Zeitraum 2025/2026 auf rund 618.290 Euro geschätzt, was einer Steigerung von etwa 105.000 Euro gegenüber der Kalkulation aus dem Jahr 2021 entspricht. Nach Abzug von Kostenpositionen ohne direkten Leistungszusammenhang zum Friedhofswesen sowie eines festgelegten Öffentlichkeitsanteils ergibt sich ein ansatzfähiger jährlicher Kostenbetrag von circa 533.050 Euro. Zu den wesentlichen Kostentreiber gehören die Erhöhung der Gebühren für Grabbereitungen und Bestattungen aufgrund teurerer Unternehmerleistungen, gestiegene Abschreibungen bei der Nutzung der Leichenhallen sowie ein erhöhter Pflegeaufwand bei Rasengräbern.
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Neufassung, um die Vorgaben zur Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erfüllen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat empfehlen, die neue Satzung mit Wirkung zum 1. März 2025 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Benutzungsordnung für städtische Sportstätten. Grund für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Softwareumstellung, die eine Umstellung der Entgelte von Brutto- auf Nettobeträge erforderlich macht. In diesem Zuge soll ein Passus ergänzt werden, wonach sich die Entgelte um die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhöhen. Konkret sollen für Hallenteile künftig 3,03 Euro netto (entspricht 3,60 Euro brutto) und für Außensportanlagen 3,28 Euro netto (entspricht 3,90 Euro brutto) berechnet werden. Für das Hallenbad ist ein Nettobetrag von 11,10 Euro vorgesehen, was einem Bruttobetrag von 13,20 Euro entspricht. Zur besseren Klarheit soll zudem der Name der Satzung in „Entgelt- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln“ geändert werden.
Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Anpassung der Entgelte aufgrund gestiegener Kosten vor. Ein Vorschlag umfasst die Erhöhung des Entgelts für die Nutzung von Hallenteilen auf netto 3,36 Euro, was einem Bruttobetrag von 4,00 Euro entspricht. Die Gebühren für Außensportanlagen sollen unverändert bei 3,90 Euro brutto bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Änderungen gemäß den vorliegenden Anlagen zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Musikschule Hamminkeln- Änderung des Personaleinsatzes nach Herrenberg-UrteilZur Vorlage · 2025/0038 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit hat die Musikschule Hamminkeln ihre Personalstruktur angepasst. Im Zuge dessen wurden mehrere Honorarverträge in Verträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) umgewandelt, was zu monatlichen Mehrkosten von etwa 2.500 Euro führt. Aktuell sind an der Musikschule vierzehn Lehrkräfte beschäftigt, wovon dreizehn auf Basis des TvöD-Tarifs angestellt sind.
Um die entstandenen Kosten zu decken, wurden zum 1. Januar 2025 die Unterrichtsgebühren erhöht. Während der Betrieb im Jahr 2024 durch den Verzicht der Lehrkräfte auf Weihnachtsgeld sowie durch Rücklagen gesichert werden konnte, ist für das Jahr 2026 kein ausgeglichener Haushalt mehr absehbar. Die derzeitige Vereinbarung zwischen der Stadt und der Musikschule sieht einen jährlichen Zuschuss von 99.000 Euro vor, berücksichtigt jedoch keine Tarifsteigerungen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine neue Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2031 zu schließen. Dabei soll der jährliche Zuschuss auf 127.000 Euro angehoben und eine Regelung für zukünftige Tarifsteigerungen bei den Personalkosten aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss dieser neuen Vereinbarung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 10.Veränderte Raumnutzung Grundschule Mehrhoog aufgrund SanierungsarbeitenZur Vorlage · 2025/0004 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten an der ehemaligen Bonhoefferschule, die im Herbst 2025 beginnen und voraussichtlich zwei Jahre andauern werden, ist eine veränderte Raumnutzung in der Grundschule Mehrhoog vorgesehen. Da eine Containerlösung aufgrund hoher Kosten und ungeeigneter Standorte verworfen wurde, plant die Verwaltung eine interne Umstrukturierung der Räumlichkeiten, um den Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS) sicherzustellen.
Im Rahmen dieses Plans soll die Aula für den Mittagstisch der OGS-Kinder ausgestattet werden, während Klassenzimmer nach Unterrichtsende für die Hausaufgabenbetreuung genutzt werden sollen. Der bisherige Computerraum wird als allgemeiner Ganztagsraum umgewidmet, wobei 15 Laptops für die sonderpädagogische Förderung bereitgestellt werden. Zudem wird die Schulbücherei in den Musikraum verlegt und das Büro der OGS-Leitung im Büro der Konrektorin untergebracht. Auch das Lehrerzimmer soll durch eine neue Sitzecke als Teamtreffpunkt ergänzt werden.
Da die Betreuung auf unterschiedlichen Ebenen stattfindet, ist zudem eine personelle Aufstockung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Kosten für Laptops, zusätzliche Möbel sowie die Personalkosten für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die notwendigen Mittel für das veränderte Raumprogramm während der Umbauphase zur Verfügung zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Neues Konzept der I-Pad-Überlassung an Schüler und SchülerinnenZur Vorlage · 2025/0027 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird das bisherige Verfahren zur Beschaffung und Überlassung von iPads an Schülerinnen und Schüler in Hamminkeln überprüft. Auf Initiative der CDU und der FWI soll das aktuelle Vorgehen im zuständigen Fachausschuss erörtert werden. Dabei steht die Prüfung von Alternativen, wie etwa einer Leasingvariante, sowie der Austausch mit der Nachbarkommune Bocholt im Fokus. Das dortige Modell sieht eine freiwillige Anschaffung durch Erziehungsberechtigte vor, wobei die Stadt Zuschüsse gewährt und für den Fall einer Nicht-Anschaffung Leihgeräte bereitstellt.
Die Verwaltung plant, im Zuge der Fortschreibung des Medienentwicklungsplans bis zum Schuljahr 2026/27 ein neues Modell zu erarbeiten. Hierbei werden die technischen und pädagogischen Konzepte der Schulen einbezogen. Parallel dazu wird eine aktualisierte rechtliche Beurteilung durch den Städte- und Gemeindebund bezüglich möglicher Eigenanteile der Eltern abgewartet.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Modells zur iPad-Ausgabe unter Begleitung eines Beratungsbüros zu prüfen. Für diesen Prozess wurde eine Erhöhung der Haushaltsansätze im Jahr 2025 von bisher 55.000 Euro auf 70.000 Euro vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltung(en) - 12.KLasen I-PAD für Grundschulen und GesamtschuleZur Vorlage · 2025/0001 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für die Grund- und Gesamtschulen der Stadt insgesamt 67 iPads als Klassenraum-Ausstattung bereitzustellen. Davon entfallen 34 Geräte auf die Grundschulklassen der Jahrgangsstufen drei und vier sowie 33 Geräte auf die Klassen der Gesamtschule, wobei die Oberstufe nicht berücksichtigt ist. Der finanzielle Umfang für diese Anschaffung beläuft sich auf 27.336 Euro.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung des digitalen Unterrichts sowie die einheitliche Nutzung von Anwendungen wie der Classroom-App zur organisatorischen Unterrichtsvorbereitung. Die Verwaltung führt an, dass die Geräte als Teil der Schulträgeraufgabe zur Bereitstellung einer technisch zeitgemäßen Sachausstattung dienen. Während die Ausstattung einzelner Lehrkräfte in die Zuständigkeit des Landes NRW fällt, sollen die Klassenraum-iPads dauerhaft in den jeweiligen Schulen verbleiben.
Für die Anschaffung fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Geräte aufgrund von Änderungen im Förderprogramm des Digitalpakts I bereits vorhanden sind. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt, die Bereitstellung dieser Klassenraum-iPads vorzusehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Modernisierungsmaßnahmen in der Kindertageseinrichtung LoikumZur Vorlage · 2025/0029 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Kindertageseinrichtung Loikum ist ein zweiter Bauabschnitt für Modernisierungsmaßnahmen geplant. Ziel ist die Anpassung des Obergeschosses an aktuelle Anforderungen im Elementarbereich. Dies umfasst die Schaffung von Nebenräumen, die Veränderung von Verkehrsflächen sowie die Einrichtung eines weiteren Sanitärbereichs und notwendiger Immissionsschutzmaßnahmen. Nach einer Begehung durch Vertreter des Landesjugendamtes Köln, des Jugendamtes Kreis Wesel, des Trägers, des Bistums Münster und der Stadt Hamminkeln wurde darauf hingewiesen, dass ohne diese baulichen Änderungen der Weiterbetrieb als dreigruppige Einrichtung infrage steht. Der Jugendhilfeträger Kreis Wesel sieht die Notwendigkeit einer dreigruppigen Einrichtung für den Ortsteil Loikum/Wertherbruch weiterhin gegeben.
Für das Vorhaben besteht die Möglichkeit, Fördermittel des Landes NRW in Höhe von bis zu 350.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Bei einem Eigenanteil von 30 Prozent könnte sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf etwa 460.000 Euro belaufen. Die Katholische Kirchengemeinde Maria Frieden als Trägerin wird den Förderantrag stellen und die Mittel der Stadt Hamminkeln überlassen, während die Kommune den Eigenanteil trägt. Aufgrund laufender Projekte ist eine Umsetzung der Bauarbeiten für das Jahr 2026 vorgesehen. Für das Jahr 2025 sollen Planungskosten in Höhe von rund 35.000 Euro bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung sowie der Vorbereitung der Planungen zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 14.Komm und Bleib - Leaderförderung als RegionalprojektZur Vorlage · 2025/0003 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Projekt „Komm und bleib“, welches die Gewinnung und Unterstützung von pädagogischem Personal in Hamminkeln zum Ziel hat, soll als regionales LEADER-Projekt weiterentwickelt werden. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Initiative gemeinsam mit den Nachbarkommunen Hünxe und Schermbeck umzusetzen. Als Antragstellerin für dieses regionale Vorhaben soll die Akademie Klausenhof fungieren, sofern die Eigenanteile der drei beteiligten Kommunen gesichert sind.
Die Ausrichtung auf eine regionale Zusammenarbeit begründet sich durch die ähnliche ländliche Struktur der beteiligten Städte sowie deren gemeinsame Zuweisung zur Jugendhilfe des Kreises Wesel. Ein Projektstart ist für den 1. November 2025 geplant, wobei die Laufzeit auf 36 Monate angesetzt ist. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich pro Kommune auf rund 50.000 Euro über die gesamte Projektlaufzeit. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Betrag von 3.000 Euro im Rahmen eines Nachtrags beantragt. Die Kosten für die Jahre 2026 und 2027 werden mit jeweils 16.500 Euro sowie 14.000 Euro für das Jahr 2028 veranschlagt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die gemeinsame Antragstellung über die Akademie Klausenhals anzustreben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 15.Einführung einer Bezahlkarte für AsylsuchendeZur Vorlage · 2025/0023 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Personen vor, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Grundlage hierfür ist die am 7. Januar 2025 in Kraft getretene Bezahlkartenverordnung NRW. Demnach sollen die Leistungen für volljährige sowie unbegleitete minderjährige Personen künftig grundsätzlich über die Karte ausgezahlt werden. Für bestehende Leistungsbezüge ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der die Umstellung bis spätestens zum 1. Januar 2026 erfolgen muss.
Die Bezahlkarte ermöglicht Einkäufe im Inland sowie im Online-Handel, schließt jedoch Zahlungen ins Ausland, Geldtransfers ins Ausland sowie Ausgaben für Glücksspiel und sexuelle Dienstleistungen aus. Eine monatliche Barabhebung in Höhe von bis zu 50 Euro ist möglich. Für Bedarfsgemeinschaften können Partnerkarten bereitgestellt werden. Die Kosten des Dienstleisters werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei zwischen der Kommune und der Bezirksregierung eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen wird.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für alle Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 16.Unterbringung von Flüchtlingen in den OrtsteilenZur Vorlage · 2025/0035 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Einführung eines neuen Verfahrens zur Verteilung von Flüchtlingen auf die Ortsteile. Basierend auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, der Vertreter aus Politik, Kirchen, Flüchtlingshilfen, Caritas sowie die Verwaltung angehören, soll ein neuer Verteilschlüssel angewendet werden. Dieser berechnet sich aus der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortsteils multipliziert mit einem spezifischen Faktor. Dabei erhalten Hamminkeln und Dingden den Faktor 2, Mehrhoog, Brünen und Ringenberg den Faktor 1,5 sowie Loikum und Wertherbruch den Faktor 0,5.
Nach Anwendung dieses Schlüssels ergibt sich eine prozentuale Verteilung von 30 % für Dingden, 29 % für Hamminkeln, 20 % für Mehrhoog, 13 % für Brünen, 6 % für Ringenberg sowie jeweils 1 % für Loikum und Wertherbruch. Bei der aktuellen Anzahl von 1.248 Geflüchteten (Stand Januar 2025) müssten in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum und Wertherbruch neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Für die Auswahl konkreter Grundstücke soll ein Bewertungsschlüssel auf Basis eines Punktesystems genutzt werden. Dieser berücksichtigt Kriterien wie die Entfernung zur Nahversorgung, zu Ärzten sowie zu Kindertagesstätten und Grundschulen, das Baurecht, Immissionsbeschränkungen und die bisherige Nutzung der Flächen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorgeschlagenen Parameter grundsätzlich anzuwenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 17.Vorstellung des Abschlussberichts „Fokuskonzept Mobilität Hamminkeln“Zur Vorlage · 2025/0005 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Abschlussbericht zum „Fokuskonzept Mobilität Hamminkeln“ zur Kenntnis zu nehmen und als strategische Grundlage für die künftige Mobilitätsplanung anzuerkennen. Das Projekt, das seit Februar 2024 gemeinsam mit einem externen Büro durchgeführt wurde, umfasst eine Analyse der aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Mobilität. Ziel des Konzepts ist die Förderung der Mobilitätswende, der Klimaschutz sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit und Lebensqualität. In den Erstellungsprozess wurden verschiedene Akteure wie Verkehrsunternehmen, Bürgerbusvereine und Schulen einbezogen.
Der Bericht enthält Empfehlungen für nachhaltige, digitale und sozial gerechte Maßnahmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Maßnahmen sukzessive zu prüfen und umzusetzen, sofern die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Zudem soll die zuständige Fachabteilung Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Vorhaben prüfen und den zuständigen Ausschuss regelmäßig über den Fortschritt informieren. Eine detaillierte Kostenplanung für die Umsetzung erfolgt im Rahmen der weiteren Maßnahmenplanung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 18.1. Änderung Regionalplan Ruhr - Stellungnahme Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die erste Änderung des Regionalplans Ruhr dient der Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes und des Landesentwicklungsplanes NRW. Im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) ist die Ausweisung dieser Flächen erforderlich, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Der vorliegende Entwurf sieht eine Fläche von insgesamt 2.691 Hektar vor, womit das regionale Teilflächenziel von 2.036 Hektar überschritten wird, um einen vorsorglichen Puffer für die Erreichung der Klimaziele zu gewährleisten.
Für das Stadtgebiet Hamminkeln sind im Entwurf zwei Beschleunigungsgebiete für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von etwa 80 Hektar ausgewiesen. Die Fläche Hmn_03 umfasst 63,7 Hektar und befindet sich westlich von Nordbrock sowie nördlich der Borkener Straße (L896). Die Fläche Hmn_09 hat eine Größe von 16,5 Hektar und liegt nördlich von Marienthal und südlich der B70. Die tatsächliche Anzahl der Windenergieanlagen in diesen Gebieten hängt von technischen Parametern wie Mindestabständen, Standsicherheit sowie den Grenzwerten für Schall- und Schattenbelastungen ab.
Die Verwaltung unterstützt die vorgeschlagenen Standorte im Regionalplan und befürwortet die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete zur Förderung der Energiewende und zur Erhöhung der Planungssicherheit. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 19.1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0008 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Anlass für das Vorhaben ist eine Anfrage bezüglich der Installation eines Billard-Cafés mit Spielautomaten in den Räumlichkeiten der Marktstraße 19b und 19c. Aufgrund der Nähe zu einer Grundschule ist ein Betrieb als Vergnügungsstätte nach aktueller Rechtslage nicht genehmigungsfähig.
Mit der geplanten Änderung soll die bestehende Ausnahme für das Gebäudeensemble in der Marktstraße aufgehoben werden, sodass Vergnügungsstätten im Kerngebiet des Bebauungsplanes künftig vollständig ausgeschlossen sind. Die Begründung der Verwaltung umfasst den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Wahrung eines sicheren Umfelds für Bildungseinrichtungen. Zudem sollen die Wohnqualität und soziale Strukturen, etwa in der Nähe der evangelischen Kirche, erhalten und Risiken wie Kriminalität oder Vandalismus minimiert werden. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Gebietsqualität, um eine Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen durch Vergnügungsstätten zu verhindern und einen sogenannten „Trading-down-Effekt“ zu vermeiden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Tekaat ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 20.1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0009 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Änderung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Anpassung ist die textliche Festsetzung zur Grenzlinie zwischen den Parkplätzen eines Textilmarktes und eines Drogeriemarktes. Ziel der Änderung ist es, bestehende bauliche Anlagen, die nicht den aktuellen Bebauungsplanfestsetzungen entsprechen, rechtlich zu legitimieren.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens fand eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 22. November 2024 statt. Dabei gingen Stellungnahmen der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie der Westnetz GmbH ein. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH verwies auf Gasleitungen im Plangebiet und die Notwendigkeit, Baumstandorte abzustimmen, um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden. Die Westnetz GmbH wies darauf hin, dass Versorgungsleitungen und die Straßenbeleuchtung durch Tiefbauarbeiten unbeeinträchtigt bleiben müssen und bei Arbeiten eine Planauskunft einzuholen ist. Die Verwaltung nahm diese Hinweise zur Kenntnis und stellte fest, dass keine Auswirkungen auf die Planung resultieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nun den Satzungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen. Als Grundlage für die Entscheidung dient die Entwurfsbegründung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en) - 21.Außenbereichssatzung Butenfeld/ Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0010 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln berät über die Außenbereichssatzung „Butenfeld/Strauchheide“. Ziel der Satzung ist die Ermöglichung von Wohnbauvorhaben durch bauliche Nachverdichtung im ausgewiesenen Bereich. Im Zuge des Verfahrens wurden Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung, die zwischen Oktober und November 2024 stattfand, geprüft.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie den Hinweis auf die Lage in Wasserschutzzonen, was im Entwurf berücksichtigt wurde. Der Kreis Wesel regte eine Herausnahme eines Grundstücks aus dem Satzungsbereich an; der Ausschuss empfieident jedoch, den Bereich unverändert zu lassen, um eine Ungleichbehandlung von Nachbargrundstücken zu vermeiden und Ausnahmeregelungen im Einzelfall beizubehalten. Die Beteiligung der Wasserwerke sowie Hinweise zur Regenwasserversickerung wurden ebenfalls thematisiert.
Vom Landesbetrieb Wald und Holz wurde auf die Einhaltung von Abständen zu Waldstrukturen hingewiesen, was in künftigen Baugenehmigungsverfahren zu beachten ist. Hinsichtlich der Deutsche Bahn AG ergaben sich keine neuen Anforderungen an den Immissionsschutz oder die Erschließung durch den Streckenausbau. Ein Anliegen einer Bürgerin zur Erweiterung des Satzungsbereichs um ein angrenzendes Grundstück wurde abgelehnt, da kein räumlicher Zusammenhang zur bestehenden Bebauung vorliegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Außenbereichssatzung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Bürgermeister Romanski hat hierbei aufgrund seiner Befangenheit kein Stimmrecht.Sodann übernimmt Bürgermeister Romanski wieder die Sitzungsleitung.
- 06.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Bürgermeister Romanski hat hierbei aufgrund seiner Befangenheit kein Stimmrecht.Sodann übernimmt Bürgermeister Romanski wieder die Sitzungsleitung. - 22.Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus; hier: Sachstandsbericht und Beschlussfassung über das weitere VorgehenZur Vorlage · 2025/0054 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2025/0054 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Sachstand und dem weiteren Vorgehen bezüglich einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus. Im Rahmen der Vorbereitung für die Ratssitzung am 20. Februar 2025 liegen nun zwei fachjuristische Gutachten vor.
Eine von der Nachbarschaft vorgelegte Ausarbeitung der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte kommt zu dem Ergebnis, dass die Bauvoranfrage abzulehnen sei. Dies wird damit begründet, dass der östliche Grundstücksbereich durch den Bebauungsplan H14I als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist und der westliche Teil als Außenbereich einzustufen sei. Eine gleichzeitige fachjuristische Beratung, die von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde, bewertet die Situation differenzierter. Demnach ist eine bauliche Nutzung als Lebensmitteldiscounter auf dem westlichen Grundstücksteil, der nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, nach § 34 BauGB zulässig. Eine Unzulässigkeit besteht lediglich für den östlichen Teil aufgrund der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 I.
Die Verwaltung hat dem Antragsteller bereits eine Anhörung zur beabsichtigten Versagung des Bauvorbescheides zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, das Vorhaben durch eine Umplanung auf den westlichen Grundstücksbereich zu beschränken. Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Steuerung des Projekts über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP). Ein solches Verfahren biete der Kommune erweiterte Möglichkeiten bei der Gestaltung von Gebäuden, der Verkehrsführung und der Grünflächengestaltung sowie eine höhere Rechtssicherheit. Zudem könnten im Rahmen eines VEP Kosten für Erschließungsmaßnahmen auf den Vorhabenträger übertragen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Standort am Hellefisch weiter zu verfolgen und zeitnah einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 23.Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln - Antrag der FWI-Fraktion vom 03.02.2025Zur Vorlage · 2025/0020-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat beantragt, dass der Rat die Entscheidung über den Bauvorbescheid zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW an sich zieht. Ein bereits zuvor gestellter, gleichlautender Antrag war Gegenstand vorangegangener Beratungen im Rat. In diesem Zusammenhang sicherte die Verwaltung zu, offene Fragen im Rahmen einer fachjuristischen Beratung vor der Bescheidung der Bauvoranfrage zu klären.
Da die Frist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage am 17. Februar 2025 endet, wird die Verwaltung die Bescheidung innerhalb dieses Zeitraums unter Berücksichtigung der Ergebnisse der juristischen Beratung vornehmen. Infolgedessen ist eine Beratung des Antrags in der Ratssitzung am 20. Februar 2025 gegenstandslos. Ein Antrag auf eine Sondersitzung zur Sicherstellung einer fristgerechten Beratung wurde nicht gestellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht daher vor, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 24.Antrag der FWI vom 03.02.2025 - Anbindung der ZUE Rees II an den ÖPNV sowie Umstufung der Straßen Im Huck/ BinnenfeldZur Vorlage · 2025/0052 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Straßenklassifizierung vorsieht. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, auf die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve, den Kreis Wesel sowie die Stadt Rees einzuwirken, damit die ZUE Rees II über eine nahegelegene Haltestelle an die Linie 95 angebunden wird. Zudem sollen Gespräche zur Öffnung des nördlichen Bereichs der ZUE im Bereich der Schledenhorster Straße sowie zur Umstufung der K 28 in den Straßen Im Huck und Binnenfeld geführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. In Bezug auf die Anbindung an den ÖPNV und die Öffnung der ZUE sieht die zuständige Fachabteilung keine Zuständigkeit der Stadt Hamminkeln und erkennt keine Beeinträchtigung städtischer Belange. Hinsichtlich der Straßenumstufung führt die Verwaltung aus, dass die bauliche Gestaltung der Einmündung Schledenhorster Straße/Im Huck auf eine überörtliche Verkehrsverbindung hindehe, was die Einstufung als Kreisstraße rechtfertige. Da keine Änderung der Verkehrsbedeutung vorliege, die eine Umstufung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW rechtfertigen würde, wird gegen den Antrag der Fraktion gestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 25.Verabschiedung einer Resolution zur KreisumlageZur Vorlage · 2025/0049 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Verabschiedung einer Resolution zur Kreisumlage. Die allgemeine Kreisumlage ist laut den vorliegenden Unterlagen von 10,7 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 15,3 Millionen Euro gestiegen. Parallel dazu hat die Jugendamtsumlage von 4,6 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 10,7 Millionen Euro im Jahr 2025 zugenommen. Während der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 41,8 Prozent auf 36,2 Prozent gesunken ist, stieg der Hebesatz der Jugendamtsumlage von 17,91 Prozent auf 25,25 Prozent an.
Die Beschlussvorlage sieht vor, den Kreis Wesel aufzufordern, den Hebesatz der Kreisumlage auch für die Jahre ab 2026 möglichst konstant zu halten oder abzusenken. Dabei soll eine angemessene Auflösung der bestehenden Ausgleichsrücklage genutzt werden, um eine gerechte Verteilung der Lasten gemäß der Kommunalabgabenordnung sicherzustellen. Darüber hinaus wird der Kreis Wesel zur Beibehaltung einer konsequenten Haushaltspolitik und Aufgabenkritik aufgerufen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der interkommunalen Zusammenarbeit liegen, wobei die Stadt Hamminkeln ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an solchen Kooperationen signalisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 26.Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2025/0036 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2025/0036 der Fachdienste 10 regelt die Nachbesetzung von Vertretungen in Gremien der Wasser- und Bodenverbände. Da durch neu eingestelltes Personal in der Verwaltung vakante Stellen wieder besetzt werden können, schlägt die Verwaltung entsprechende personelle Ergänzungen vor.
Für den Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden, bei dem der Rat ein unmittelbares Entsendungsrecht hat, sollen Vertreter aus der Kläranlage sowie vom Bauhof für den Raesfelder Isselverband, die Untere Issel Süd und die Obere Issel entsandt werden.
Zudem wird eine Nachbesetzung für die Gruppe Erschwerer beantragung, wobei der Rat hier nur ein Vorschlagsrecht besitzt. Dies betrifft den Verbandsausschuss der Gruppe Erschwerer (Untere Issel Süd, Isselverband und Unterer Isselverband Nord) sowie den Vorstand der Gruppe Erschwerer beim Isselverband. Die vorgeschlagenen Nachfolger stammen aus dem Bereich des Bauhofs oder der Kläranlage. Auch für den Vorstand der Gruppe Gemeinden im Bereich Mittlere Issel wird eine Person aus der Kläranlage vorgeschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Besetzungsvorschläge auch für die Ausschussgruppe der Erschwerer bereits jetzt zu beschließen, um eine verlässliche Mandatsbesetzung zu gewährleisten. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die daraus resultierenden Weisungen an den betroffenen Personenkreis zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 27.Nachbesetzung von Ausschüssen; hier: Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung und BauausschussZur Vorlage · 2025/0053 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2025/25 befasst sich mit der Nachbesetzung von Mandaten im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Bauausschuss. Anlass hierfür ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seinen Funktionen als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie als stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss mit Wirkung zum 7. Februar 2025.
Auf Basis der Gemeindeordnung NRW sieht das Verfahren vor, dass die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds eine Nachfolge auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion wählen. Die SPD-Fraktion hat für die vakanten Positionen entsprechende Nachbesetzungen vorgeschlagen. Dies umfasst die Besetzung eines ordentlichen Mandats im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie die Besetzung eines stellvertretenden Mandats im Bauausschuss durch sachkundige Bürger.
Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde von den Fachdiensten 10 zur Beratung im Rat für die Sitzung am 20. Februar 2025 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 28.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 29.01.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 29.Mitteilungen und Anfragen
- 29.1Deutsche Bahn
- 29.2Bezahlkarte
- 29.3Bahnseitenweg Dingden-Lankern
- 29.4Straßenzustand Am Rott
- 29.5Betuwe
- 29.6Straßenbankette Borggraf
- 29.7Transportdruckleitung Brünen
- 29.8Glasfaser
- 29.9Ausgleichsmaßnahmen Daßhorst
- 29.10Flüchtlingsunterkunft Marienthal