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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus; hier: Sachstandsbericht und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

2025/0054 20.02.2025 Fachdienste 61

⏸ Zurückgestellt 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2025/0054 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Sachstand und dem weiteren Vorgehen bezüglich einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus. Im Rahmen der Vorbereitung für die Ratssitzung am 20. Februar 2025 liegen nun zwei fachjuristische Gutachten vor.

Eine von der Nachbarschaft vorgelegte Ausarbeitung der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte kommt zu dem Ergebnis, dass die Bauvoranfrage abzulehnen sei. Dies wird damit begründet, dass der östliche Grundstücksbereich durch den Bebauungsplan H14I als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist und der westliche Teil als Außenbereich einzustufen sei. Eine gleichzeitige fachjuristische Beratung, die von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde, bewertet die Situation differenzierter. Demnach ist eine bauliche Nutzung als Lebensmitteldiscounter auf dem westlichen Grundstücksteil, der nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, nach § 34 BauGB zulässig. Eine Unzulässigkeit besteht lediglich für den östlichen Teil aufgrund der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 I.

Die Verwaltung hat dem Antragsteller bereits eine Anhörung zur beabsichtigten Versagung des Bauvorbescheides zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, das Vorhaben durch eine Umplanung auf den westlichen Grundstücksbereich zu beschränken. Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Steuerung des Projekts über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP). Ein solches Verfahren biete der Kommune erweiterte Möglichkeiten bei der Gestaltung von Gebäuden, der Verkehrsführung und der Grünflächengestaltung sowie eine höhere Rechtssicherheit. Zudem könnten im Rahmen eines VEP Kosten für Erschließungsmaßnahmen auf den Vorhabenträger übertragen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Standort am Hellefisch weiter zu verfolgen und zeitnah einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

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