Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Benutzungsordnung für städtische Sportstätten. Grund für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Softwareumstellung, die eine Umstellung der Entgelte von Brutto- auf Nettobeträge erforderlich macht. In diesem Zuge soll ein Passus ergänzt werden, wonach sich die Entgelte um die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhöhen. Konkret sollen für Hallenteile künftig 3,03 Euro netto (entspricht 3,60 Euro brutto) und für Außensportanlagen 3,28 Euro netto (entspricht 3,90 Euro brutto) berechnet werden. Für das Hallenbad ist ein Nettobetrag von 11,10 Euro vorgesehen, was einem Bruttobetrag von 13,20 Euro entspricht. Zur besseren Klarheit soll zudem der Name der Satzung in „Entgelt- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln“ geändert werden.
Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Anpassung der Entgelte aufgrund gestiegener Kosten vor. Ein Vorschlag umfasst die Erhöhung des Entgelts für die Nutzung von Hallenteilen auf netto 3,36 Euro, was einem Bruttobetrag von 4,00 Euro entspricht. Die Gebühren für Außensportanlagen sollen unverändert bei 3,90 Euro brutto bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Änderungen gemäß den vorliegenden Anlagen zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 20.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)