Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Benutzungsordnung für städtische Sportstätten. Grund für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Softwareumstellung, die eine Umstellung der Entgelte von Brutto- auf Nettobeträge erforderlich macht. In diesem Zuge soll ein Passus ergänzt werden, wonach sich die Entgelte um die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhöhen. Konkret sollen für Hallenteile künftig 3,03 Euro netto (entspricht 3,60 Euro brutto) und für Außensportanlagen 3,28 Euro netto (entspricht 3,90 Euro brutto) berechnet werden. Für das Hallenbad ist ein Nettobetrag von 11,10 Euro vorgesehen, was einem Bruttobetrag von 13,20 Euro entspricht. Zur besseren Klarheit soll zudem der Name der Satzung in „Entgelt- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln“ geändert werden.
Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Anpassung der Entgelte aufgrund gestiegener Kosten vor. Ein Vorschlag umfasst die Erhöhung des Entgelts für die Nutzung von Hallenteilen auf netto 3,36 Euro, was einem Bruttobetrag von 4,00 Euro entspricht. Die Gebühren für Außensportanlagen sollen unverändert bei 3,90 Euro brutto bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Änderungen gemäß den vorliegenden Anlagen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.Veränderte Raumnutzung Grundschule Mehrhoog aufgrund SanierungsarbeitenZur Vorlage · 2025/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund anstehender Sanierungsarbeiten an der ehemaligen Bonhoefferschule, die im Herbst 2025 beginnen und voraussichtlich zwei Jahre andauern werden, ist eine veränderte Raumnutzung in der Grundschule Mehrhoog vorgesehen. Da eine Containerlösung aufgrund hoher Kosten und ungeeigneter Standorte verworfen wurde, plant die Verwaltung eine interne Umstrukturierung der Räumlichkeiten, um den Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS) sicherzustellen.
Im Rahmen dieses Plans soll die Aula für den Mittagstisch der OGS-Kinder ausgestattet werden, während Klassenzimmer nach Unterrichtsende für die Hausaufgabenbetreuung genutzt werden sollen. Der bisherige Computerraum wird als allgemeiner Ganztagsraum umgewidmet, wobei 15 Laptops für die sonderpädagogische Förderung bereitgestellt werden. Zudem wird die Schulbücherei in den Musikraum verlegt und das Büro der OGS-Leitung im Büro der Konrektorin untergebracht. Auch das Lehrerzimmer soll durch eine neue Sitzecke als Teamtreffpunkt ergänzt werden.
Da die Betreuung auf unterschiedlichen Ebenen stattfindet, ist zudem eine personelle Aufstockung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Kosten für Laptops, zusätzliche Möbel sowie die Personalkosten für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die notwendigen Mittel für das veränderte Raumprogramm während der Umbauphase zur Verfügung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Digitalpakt II - Informationen zur FörderungZur Vorlage · 2025/0025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln informiert über den aktuellen Stand zum Digitalpakt II. Als Schulträgerin der öffentlichen Schulen im Stadtgebiet hat die Verwaltung von der Bezirksregierung Düsseldorf die Mitteilung erhalten, dass die Fördermodalitäten des Landes derzeit überarbeitet werden. Die neuen Vorgaben für die Förderung werden voraussichtlich nach den Sommerferien 2025 veröffentlicht.
Es wird davon ausgegangen, dass der Verteilerschlüssel für die Mittel ähnlich wie beim Digitalpakt I gestaltet sein könnte, bei dem die Stadt Hamminkeln Fördermittel in Höhe von etwa 600.000 Euro erhalten hat. Mögliche Inhalte der Förderung könnten unter anderem iPads für Lehrkräfte sowie teilweise auch für Schülerinnen und Schüler umfassen. Die administrativen Aufgaben im Rahmen dieses Programms verbleiben weiterhin bei den Kommunen. Sobald konkrete Informationen zur Umsetzung vorliegen, wird die Verwaltung darüber berichten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung)
- 5.Neues Konzept der I-Pad-Überlassung an Schüler und SchülerinnenZur Vorlage · 2025/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird das bisherige Verfahren zur Beschaffung und Überlassung von iPads an Schülerinnen und Schüler in Hamminkeln überprüft. Auf Initiative der CDU und der FWI soll das aktuelle Vorgehen im zuständigen Fachausschuss erörtert werden. Dabei steht die Prüfung von Alternativen, wie etwa einer Leasingvariante, sowie der Austausch mit der Nachbarkommune Bocholt im Fokus. Das dortige Modell sieht eine freiwillige Anschaffung durch Erziehungsberechtigte vor, wobei die Stadt Zuschüsse gewährt und für den Fall einer Nicht-Anschaffung Leihgeräte bereitstellt.
Die Verwaltung plant, im Zuge der Fortschreibung des Medienentwicklungsplans bis zum Schuljahr 2026/27 ein neues Modell zu erarbeiten. Hierbei werden die technischen und pädagogischen Konzepte der Schulen einbezogen. Parallel dazu wird eine aktualisierte rechtliche Beurteilung durch den Städte- und Gemeindebund bezüglich möglicher Eigenanteile der Eltern abgewartet.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Modells zur iPad-Ausgabe unter Begleitung eines Beratungsbüros zu prüfen. Für diesen Prozess wurde eine Erhöhung der Haushaltsansätze im Jahr 2025 von bisher 55.000 Euro auf 70.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 6.KLasen I-PAD für Grundschulen und GesamtschuleZur Vorlage · 2025/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für die Grund- und Gesamtschulen der Stadt insgesamt 67 iPads als Klassenraum-Ausstattung bereitzustellen. Davon entfallen 34 Geräte auf die Grundschulklassen der Jahrgangsstufen drei und vier sowie 33 Geräte auf die Klassen der Gesamtschule, wobei die Oberstufe nicht berücksichtigt ist. Der finanzielle Umfang für diese Anschaffung beläuft sich auf 27.336 Euro.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung des digitalen Unterrichts sowie die einheitliche Nutzung von Anwendungen wie der Classroom-App zur organisatorischen Unterrichtsvorbereitung. Die Verwaltung führt an, dass die Geräte als Teil der Schulträgeraufgabe zur Bereitstellung einer technisch zeitgemäßen Sachausstattung dienen. Während die Ausstattung einzelner Lehrkräfte in die Zuständigkeit des Landes NRW fällt, sollen die Klassenraum-iPads dauerhaft in den jeweiligen Schulen verbleiben.
Für die Anschaffung fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Geräte aufgrund von Änderungen im Förderprogramm des Digitalpakts I bereits vorhanden sind. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt, die Bereitstellung dieser Klassenraum-iPads vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Modernisierungsmaßnahmen in der Kindertageseinrichtung LoikumZur Vorlage · 2025/0029 · Beschlussvorlage
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In der Kindertageseinrichtung Loikum ist ein zweiter Bauabschnitt für Modernisierungsmaßnahmen geplant. Ziel ist die Anpassung des Obergeschosses an aktuelle Anforderungen im Elementarbereich. Dies umfasst die Schaffung von Nebenräumen, die Veränderung von Verkehrsflächen sowie die Einrichtung eines weiteren Sanitärbereichs und notwendiger Immissionsschutzmaßnahmen. Nach einer Begehung durch Vertreter des Landesjugendamtes Köln, des Jugendamtes Kreis Wesel, des Trägers, des Bistums Münster und der Stadt Hamminkeln wurde darauf hingewiesen, dass ohne diese baulichen Änderungen der Weiterbetrieb als dreigruppige Einrichtung infrage steht. Der Jugendhilfeträger Kreis Wesel sieht die Notwendigkeit einer dreigruppigen Einrichtung für den Ortsteil Loikum/Wertherbruch weiterhin gegeben.
Für das Vorhaben besteht die Möglichkeit, Fördermittel des Landes NRW in Höhe von bis zu 350.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Bei einem Eigenanteil von 30 Prozent könnte sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf etwa 460.000 Euro belaufen. Die Katholische Kirchengemeinde Maria Frieden als Trägerin wird den Förderantrag stellen und die Mittel der Stadt Hamminkeln überlassen, während die Kommune den Eigenanteil trägt. Aufgrund laufender Projekte ist eine Umsetzung der Bauarbeiten für das Jahr 2026 vorgesehen. Für das Jahr 2025 sollen Planungskosten in Höhe von rund 35.000 Euro bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung sowie der Vorbereitung der Planungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.Komm und Bleib - Leaderförderung als RegionalprojektZur Vorlage · 2025/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Projekt „Komm und bleib“, welches die Gewinnung und Unterstützung von pädagogischem Personal in Hamminkeln zum Ziel hat, soll als regionales LEADER-Projekt weiterentwickelt werden. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Initiative gemeinsam mit den Nachbarkommunen Hünxe und Schermbeck umzusetzen. Als Antragstellerin für dieses regionale Vorhaben soll die Akademie Klausenhof fungieren, sofern die Eigenanteile der drei beteiligten Kommunen gesichert sind.
Die Ausrichtung auf eine regionale Zusammenarbeit begründet sich durch die ähnliche ländliche Struktur der beteiligten Städte sowie deren gemeinsame Zuweisung zur Jugendhilfe des Kreises Wesel. Ein Projektstart ist für den 1. November 2025 geplant, wobei die Laufzeit auf 36 Monate angesetzt ist. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich pro Kommune auf rund 50.000 Euro über die gesamte Projektlaufzeit. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Betrag von 3.000 Euro im Rahmen eines Nachtrags beantragt. Die Kosten für die Jahre 2026 und 2027 werden mit jeweils 16.500 Euro sowie 14.000 Euro für das Jahr 2028 veranschlagt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die gemeinsame Antragstellung über die Akademie Klausenhals anzustreben.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Einführung einer Bezahlkarte für AsylsuchendeZur Vorlage · 2025/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Personen vor, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Grundlage hierfür ist die am 7. Januar 2025 in Kraft getretene Bezahlkartenverordnung NRW. Demnach sollen die Leistungen für volljährige sowie unbegleitete minderjährige Personen künftig grundsätzlich über die Karte ausgezahlt werden. Für bestehende Leistungsbezüge ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der die Umstellung bis spätestens zum 1. Januar 2026 erfolgen muss.
Die Bezahlkarte ermöglicht Einkäufe im Inland sowie im Online-Handel, schließt jedoch Zahlungen ins Ausland, Geldtransfers ins Ausland sowie Ausgaben für Glücksspiel und sexuelle Dienstleistungen aus. Eine monatliche Barabhebung in Höhe von bis zu 50 Euro ist möglich. Für Bedarfsgemeinschaften können Partnerkarten bereitgestellt werden. Die Kosten des Dienstleisters werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei zwischen der Kommune und der Bezirksregierung eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen wird.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für alle Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.Flüchtlingssituation in HamminkelnZur Vorlage · 2025/0034 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2025/0034 gibt einen Überblick über die aktuelle Flüchtlingssituation in Hamminkeln für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Die Stadt beherbergt Personen aus insgesamt 34 Nationen. Zu den größten Gruppen zählen Menschen aus der Ukraine mit 332 Personen, Syrien mit 317, Afghanistan mit 192, der Irak mit 106 sowie die Türkei mit 51 Personen.
Hinsichtlich des rechtlichen Status befinden sich derzeit 274 Personen im laufenden Asylverfahren. Für 67 Personen wurde das Asylverfahren abgelehnt, was eine Ausweispflicht zur Folge hat. Mit Stand des 22. Januar 2025 wurden weitere 14 Personen bis zum 3. Februar 2025 zugewiesen. In den vergangenen sechs Monaten lag die durchschnittliche Zuweisungsquote bei etwa 29 Personen pro Monat.
Basierend auf der Aufnahmequote vom 17. Januar 2025 besteht für Hamminkeln die Verpflichtung, weitere 121 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie zusätzlich 50 Personen mit Wohnsitzzuweisung aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufnahmequoten dynamisch sind.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung)
- 11.Unterbringung von Flüchtlingen in den OrtsteilenZur Vorlage · 2025/0035 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die Einführung eines neuen Verfahrens zur Verteilung von Flüchtlingen auf die Ortsteile. Basierend auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, der Vertreter aus Politik, Kirchen, Flüchtlingshilfen, Caritas sowie die Verwaltung angehören, soll ein neuer Verteilschlüssel angewendet werden. Dieser berechnet sich aus der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortsteils multipliziert mit einem spezifischen Faktor. Dabei erhalten Hamminkeln und Dingden den Faktor 2, Mehrhoog, Brünen und Ringenberg den Faktor 1,5 sowie Loikum und Wertherbruch den Faktor 0,5.
Nach Anwendung dieses Schlüssels ergibt sich eine prozentuale Verteilung von 30 % für Dingden, 29 % für Hamminkeln, 20 % für Mehrhoog, 13 % für Brünen, 6 % für Ringenberg sowie jeweils 1 % für Loikum und Wertherbruch. Bei der aktuellen Anzahl von 1.248 Geflüchteten (Stand Januar 2025) müssten in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Loikum und Wertherbruch neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Für die Auswahl konkreter Grundstücke soll ein Bewertungsschlüssel auf Basis eines Punktesystems genutzt werden. Dieser berücksichtigt Kriterien wie die Entfernung zur Nahversorgung, zu Ärzten sowie zu Kindertagesstätten und Grundschulen, das Baurecht, Immissionsbeschränkungen und die bisherige Nutzung der Flächen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorgeschlagenen Parameter grundsätzlich anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 20.11.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13.Mitteilungen und Anfragen