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Beschlussvorlage

Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

2025/0023 20.02.2025 Fachdienste 50

🟢 Beschlossen 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln bereitet die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Personen vor, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Grundlage hierfür ist die am 7. Januar 2025 in Kraft getretene Bezahlkartenverordnung NRW. Demnach sollen die Leistungen für volljährige sowie unbegleitete minderjährige Personen künftig grundsätzlich über die Karte ausgezahlt werden. Für bestehende Leistungsbezüge ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der die Umstellung bis spätestens zum 1. Januar 2026 erfolgen muss.

Die Bezahlkarte ermöglicht Einkäufe im Inland sowie im Online-Handel, schließt jedoch Zahlungen ins Ausland, Geldtransfers ins Ausland sowie Ausgaben für Glücksspiel und sexuelle Dienstleistungen aus. Eine monatliche Barabhebung in Höhe von bis zu 50 Euro ist möglich. Für Bedarfsgemeinschaften können Partnerkarten bereitgestellt werden. Die Kosten des Dienstleisters werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei zwischen der Kommune und der Bezirksregierung eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen wird.

Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für alle Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschließen.

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