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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Bundestagswahl 2025
- 2.Ausweitung des Standortgutachtens für die Grundschule Dingden auf den Alternativstandort der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0046 wird die Erweiterung eines Standortgutachtens für die Grundschule Dingden thematisiert. Nachdem der Rat am 5. Dezember 2024 beschlossen hatte, bei der Planung für den Ausbau der Schule ausschließlich den Standort an der Weberstraße zu berücksichtigen, liegt nun eine Anregung gemäß § 24 GO NRW vor. Drei Bürger beantragen darin, den ehemaligen Hauptschulstandort an der Krechtinger Straße ebenfalls in die Untersuchung einzubeziehen.
Die Antragsteller führen an, dass dieser Standort aus infrastrukturellen, verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Gründen geprüft werden sollte. Zudem wird auf ein mögliches Bürgerbegehren hingewiesen, falls der Rat der Anregung nicht folgt, da für eine Kostenschätzung im Rahmen eines solchen Verfahrens ebenfalls eine Untersuchung des Standorts notwendig wäre.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das bestehende Gutachten um den Standort an der Krechtinger Straße zu ergänzen. Dabei sollen die Wirtschaftlichkeit sowie das Raumprogramm für eine 3,5- oder 4-zügige Grundschule geprüft werden. Die Kosten für diese Erweiterung der Machbarkeitsstudie werden auf etwa 25.000 Euro brutto geschätzt. Da im Haushaltsplan 2025 keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, sollen die Ausgaben über Einsparungen bei den Personalkosten aus Stellenvakanzen im Bereich des Bauhofes und des Tiefbaus gedeckt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Erweiterung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: (kein Text vorhanden) - 3.Informationskampagnen und Beratung über Photovoltaik durch die Stadt Hamminkeln hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW liegt der Stadt Hamminkeln ein Vorschlag vor, Informationskampagnen und Beratungsangebote zum Thema Photovoltaik durch die Kommune zu etablieren. Die entsprechende Anfrage ging im Dezember 2024 ein.
Bereits bestehende Angebote zur Energieberatung werden in der Vorlage angeführt. So findet gemeinsam mit dem Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel alle zwei Wochen eine digitale Sprechstunde statt, bei der ein Experte der Verbraucherzentrale NRW Fragen zum energieeffizienten Bauen und Wohnen beantwortet. Zudem nimmt die Stadt am Projekt „Klimafit Ruhr“ des Regionalverbands Ruhr (RVR) teil, welches regelmäßige Vorträge zu Photovoltaik-Themen beinhaltet.
Da das Anliegen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien liegt, wird vorgeschlagen, die Anregung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll über diese Weiterleitung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Einführung der Pflicht auf allen kommunalen Gebäuden in Hamminkeln Photovoltaik zu errichten, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird über die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen kommunalen Gebäuden beraten. Eine entsprechende Anregung wird im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Die Verwaltung vertritt dazu die Ansicht, dass bereits ausreichende Grundlagen für den Umgang mit dieser Thematik vorhanden sind. Bestehende Ratsbeschlüsse regeln bereits die Vermietung von Dachflächen zur regenerativen Energieerzeugung sowie Kooperationsgespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG.
Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass eine pauschale Belegungspflicht aufgrund der Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung nicht befürwortet wird. Bei einigen Liegenschaften sei eine Flächenvergrößerung teilweise nicht möglich oder sinnvoll. Zudem sollen bei geplanten energetischen Sanierungen die Möglichkeiten für PV-Anlagen im Rahmen der technischen Untersuchungen geprüft werden, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Bei Neubauten werde die Errichtung von Anlagen bereits in der Planung berücksichtigt.
Da die grundsätzliche Entscheidung über das Gebäudemanagement dem Rat obliegt, wird vorgeschlagen, die Anregung an den Bauausschuss zu verweisen. Dieser soll die Angelegenheit im kommenden Sitzungszyklus beraten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Einführung der Pflicht auf allen Neubauten in Hamminkeln Photovoltaik zu errichten hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW wurde die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen Neubauten in Hamminkeln vorgeschlagen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 thematisiert die rechtliche Ausgangslage, wonach nach der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) bereits seit dem 1. Januar 2025 bei bestimmten Neubauten eine Abdeckung von mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche durch Photovoltaik vorgeschrieben ist.
Die Anregung wird als relevant für die Planung von Neubaugebieten sowie für die Vergabe von Baugrundstücken eingestuft. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, die Anregung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.Erleichterung von Holzbau bei Gebäuden hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0043 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag zur Erleichterung des Holzbaus bei Gebäuden vor. Grundlage hierfür ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die am 2. Dezember 2024 eingegangen ist. Der Inhalt der Anregung befasst sich mit der Erleichterung des Bauens von Wohngebäuden aus Holz.
Das Thema wird im Kontext von Klimaschutz und ressourcenschonendem Bauen eingeordnet. Aufgrund dieser thematischen Relevanz sieht der Beschlussvorschlag vor, die vorliegende Anregung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Damit soll eine fachspezifische Prüfung der Angelegenheit durch das zuständige Gremium ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Reduzierung der Anzahl der Parkplätze hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In Hamminkeln liegt eine Anregung nach § 24 GO NRW vor, die eine Reduzierung der Anzahl an Parkplätzen für Kraftfahrzeuge zum Ziel hat. Das entsprechende Schreiben ging am 2. Dezember 2024 bei der Stadtverwaltung ein. Nach der fachlichen Einschätzung der zuständigen Fachdienste bezieht sich das Anliegen auf Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum. Hierzu zählen beispielsweise Flächen, die Bestandteil von Straßen- oder Platzgestaltungen sind, sowie eigenständige Stellplatzanlagen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die in der Anregung enthaltenen Punkte im Wesentlichen für zukünftige Planungen zur Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen relevant sind. Aus diesem Grund wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, die vorliegende Anregung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Damit soll eine inhaltliche Prüfung im zuständigen Fachgremium ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.Errichtung einer Fahrradreparaturstation am Bahnhof in Hamminkeln und Mehrhoog hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung nach § 24 GO NRW vom 2. Dezember 2024 wurde die Errichtung einer Fahrradreparaturstation an den Bahnhöfen in Hamminkeln und Mehrhoog vorgeschlagen. Im Stadtgebiet existiert zum jetzigen Zeitpunkt lediglich ein privat errichteter Fahrradrastplatz am Standort Kesseldorf, konkret an der Ecke Lichtenholz/Kesseldorfer Straße.
Da die vorliegende Anregung Relevanz für die Planungen zur Radverkehrsförderung besitzt, ist eine fachliche Prüfung durch den zuständigen Ausschuss erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verweist. Damit wird die weitere Beratung des Anliegens in dem Gremium sichergestellt, das für die entsprechenden Planungen zuständig ist.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Errichtung von Fahrradboxen am Bahnhof Hamminkeln und Mehrhoog hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln wird über eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Errichtung von Fahrradboxen an den Bahnhöfen in Hamminkeln und Mehrhoog beraten. Die entsprechende Anfrage ging im Dezember 2024 ein.
Am Bahnhof in Mehrhoog sind aktuell 24 Fahrradboxen vorhanden, während für den Bahnhof in Hamminkeln die Errichtung von insgesamt acht weiteren Boxen für das Frühjahr 2025 vorgesehen ist. Da die Anregung die Planungen zur Umgestaltung der Bahnhöfe betrifft, wurde im Rahmen dieser Beschlussvorlage entschieden, die Angelegenheit zur weiteren fachlichen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Die Vorlage dient somit der Klärung des weiteren Vorgehens bei der Bahnhofsgestaltung.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 10.Einführung von Parkgebühren, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag eines Einwohners vor, Parkgebühren einzuführen. Die Anregung, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht wurde, nennt als Ziele zusätzliche Einnahmen, eine effizientere Nutzung von Parkflächen sowie die Förderung des Umweltverbunds aus Radverkehr, Fußverkehr und öffentlichem Personennahverkehr. Zudem sollen das Verkehrsaufkommen reduziert und die Lebensqualität gesteigert werden.
Die Verwaltung hat zu diesem Vorschlag Stellung genommen. Aus ordnungsbehördlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die Einführung von Gebühren nicht zwangsläufig zu mehr freien Parkplätzen oder weniger Verkehr führt. Es besteht die Erwartung, dass Autofahrer zur Vermeidung von Kosten auf Nebenstraßen ausweichen könnten, was die Anwohnerschaft betreffen und das Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen erhöhen könnte. Zudem wird auf mögliche Forderungen nach Bewohnerparkplätzen hingewiesen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte weist die zuständige Fachabteilung darauf hin, dass den zu erwartenden Einnahmen die Kosten für Parkscheinautomaten sowie der Personalbedarf für die zusätzliche Überwachung gegenüberstehen. Die derzeitige personelle Ausstattung der Verwaltung reicht nicht aus, um den erforderlichen Kontrollaufwand zu bewältigen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat, an der aktuellen Parkraumbewirtschaftung keine Änderungen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Einführung eines kommunalen Wildtierverbots, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung eines Bewohners vor, die eine Einschränkung bei der Vermietung kommunaler Flächen an Zirkusbetriebe vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, dass öffentliche Flächen künftig nur noch an Zirkusse vermietet werden dürfen, die keine gefährlichen Wildtiere wie Elefanten, Großkatzen, Bären oder Primaten ab einer bestimmten Größe mitführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gefahren Rechnung zu tragen, die von der Haltung solcher Tierarten in mobilen Einrichtungen ausgehen können. Bestehende Verträge oder Zusagen sollen von einer solchen Regelung unberührte bleiben.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und weist darauf hin, dass ein umfassendes Verbot rechtlich schwer umsetzbar ist. Da die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz beim Bund liegt, sind Kommunen an bestehende Erlaubnisse gebunden, sofern diese nach dem Bundesgesetz vorliegen. Ein kommunales Einschreiten wäre lediglich im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts bei konkreten Gefahren für Personen oder Sachen möglich. In der Vergangenheit sind im Stadtgebiet keine Vorfälle oder eine konkrete Gefahrenlage durch Wildtiere in Zirkusaufführungen aktenkundig geworden. Zudem wird angemerkt, dass ein solcher Beschluss primär als politisches Signal zu werten wäre, da Zirkusunternehmen auch private Flächen oder andere Kommunen nutzen können.
Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage und des mangelnden Handlungsbedarfs im Bereich der Gefahrenabwehr empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, kein kommunales Wildtierverbot auf öffentlichen Flächen zu beschließen. Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 12.Veganes Essen in kommunalen Betrieben, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0030 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Anregung vor, die von einem Bürger eingereicht wurde. Ziel des Antrags ist die Einführung eines veganen Essensangebots in allen kommunalen Betrieben der Stadt Hamminkeln.
In den Schulen sowie in der KiTa am Bach besteht bereits die Möglichkeit, vegetarische oder vegane Speisen auszuwählen oder zu bestellen. Für die Dienststellen der Stadtverwaltung wird jedoch auf Basis der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten kein Bedarf an entsprechenden Angeboten festgestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag sowie den beschriebenen Sachstand zur Kenntnis nimmt. Da die Angelegenheit als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft wird, soll die Zuständigkeit für die weitere Erledigung dem Bürgermeister übertragen werden.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke vorgelegt, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Ziel dieser lokalen Steuer ist es, durch eine Lenkungswirkung den Einsatz von Mehrweglösungen zu fördern und das Aufkommen von Abfällen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Der Text verweist auf aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Verpackungsgesetz und das Einwegkunststofffondsgesetz des Bundes, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eine solche kommunale Steuer ermöglicht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der Gestaltung einer Satzung der lokale Bezug gewahrt bleiben muss und mögliche Doppelbelastungen durch bestehende Bundesregelungen zu berücksichtigen sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Zusammenstellung aller relevanten Fakten für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer zu beauftragen. Die Verwaltung soll hierzu eine detaillierte Beschlussvorlage für kommende Sitzungen vorbereiten. In diesem Prozess sollen auch Entwicklungen in Nachbarkommunen sowie die spezifischen Voraussetzungen für kleinere Flächenkommunen untersucht werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 14.Jagdbefriedung auf allen kommunalen Flächen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW:Zur Vorlage · 2025/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde beantragt, auf allen kommunalen Flächen der Stadt Hamminkeln eine Jagdbefriedung einzuführen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2025/0002 empfiehlt jedoch, diesen Antrag zurückzuweisen.
Die Begründung der Fachdienste stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes. Demnach können Grundstücksflächen nur auf Antrag natürlicher Personen als Eigentümer zu befriedeten Bezirken erklärt werden. Da die Stadt Hamminkeln als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts auftritt, besitzt sie für ihre eigenen Flächen keine Antragsberechtigung. Eine inhaltliche Prüfung der Anregung wird daher als entbehrlich eingestuft.
Ergänzend wird auf das Landesjagdgesetz NRW verwiesen, wonach bestimmte Bereiche, wie etwa kommunale Friedhöfe, bereits grundsätzlich jagdfrei sind, wenngleich befristete Ausnahmen möglich bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt die Ablehnung des Antrags empfehlen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 15.Neufassung der FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2025/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für den Zeitraum 2025/2026 vorgelegt. Die neue Kalkulation berücksichtigt die abgeschlossene Modernisierung der bestehenden Trauhalle sowie gestiegene Kosten bei Unternehmerleistungen. Zudem wird mit der neuen Grabart „Baumgräber für Urnenbeisetzungen“ eine weitere Leistung in das Gebührensystem aufgenommen.
Der jährliche Kostenaufwand wird für den Zeitraum 2025/2026 auf rund 618.290 Euro geschätzt, was einer Steigerung von etwa 105.000 Euro gegenüber der Kalkulation aus dem Jahr 2021 entspricht. Nach Abzug von Kostenpositionen ohne direkten Leistungszusammenhang zum Friedhofswesen sowie eines festgelegten Öffentlichkeitsanteils ergibt sich ein ansatzfähiger jährlicher Kostenbetrag von circa 533.050 Euro. Zu den wesentlichen Kostentreiber gehören die Erhöhung der Gebühren für Grabbereitungen und Bestattungen aufgrund teurerer Unternehmerleistungen, gestiegene Abschreibungen bei der Nutzung der Leichenhallen sowie ein erhöhter Pflegeaufwand bei Rasengräbern.
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Neufassung, um die Vorgaben zur Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erfüllen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat empfehlen, die neue Satzung mit Wirkung zum 1. März 2025 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 16.Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Benutzungsordnung für städtische Sportstätten. Grund für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Softwareumstellung, die eine Umstellung der Entgelte von Brutto- auf Nettobeträge erforderlich macht. In diesem Zuge soll ein Passus ergänzt werden, wonach sich die Entgelte um die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhöhen. Konkret sollen für Hallenteile künftig 3,03 Euro netto (entspricht 3,60 Euro brutto) und für Außensportanlagen 3,28 Euro netto (entspricht 3,90 Euro brutto) berechnet werden. Für das Hallenbad ist ein Nettobetrag von 11,10 Euro vorgesehen, was einem Bruttobetrag von 13,20 Euro entspricht. Zur besseren Klarheit soll zudem der Name der Satzung in „Entgelt- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln“ geändert werden.
Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Anpassung der Entgelte aufgrund gestiegener Kosten vor. Ein Vorschlag umfasst die Erhöhung des Entgelts für die Nutzung von Hallenteilen auf netto 3,36 Euro, was einem Bruttobetrag von 4,00 Euro entspricht. Die Gebühren für Außensportanlagen sollen unverändert bei 3,90 Euro brutto bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Änderungen gemäß den vorliegenden Anlagen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 05.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 17.Musikschule Hamminkeln- Änderung des Personaleinsatzes nach Herrenberg-UrteilZur Vorlage · 2025/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit hat die Musikschule Hamminkeln ihre Personalstruktur angepasst. Im Zuge dessen wurden mehrere Honorarverträge in Verträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) umgewandelt, was zu monatlichen Mehrkosten von etwa 2.500 Euro führt. Aktuell sind an der Musikschule vierzehn Lehrkräfte beschäftigt, wovon dreizehn auf Basis des TvöD-Tarifs angestellt sind.
Um die entstandenen Kosten zu decken, wurden zum 1. Januar 2025 die Unterrichtsgebühren erhöht. Während der Betrieb im Jahr 2024 durch den Verzicht der Lehrkräfte auf Weihnachtsgeld sowie durch Rücklagen gesichert werden konnte, ist für das Jahr 2026 kein ausgeglichener Haushalt mehr absehbar. Die derzeitige Vereinbarung zwischen der Stadt und der Musikschule sieht einen jährlichen Zuschuss von 99.000 Euro vor, berücksichtigt jedoch keine Tarifsteigerungen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine neue Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2031 zu schließen. Dabei soll der jährliche Zuschuss auf 127.000 Euro angehoben und eine Regelung für zukünftige Tarifsteigerungen bei den Personalkosten aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss dieser neuen Vereinbarung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 18.Städtische Bücherei Hamminkeln - aktuelle StatistikZur Vorlage · 2025/0037 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtbücherei Hamminkeln verzeichnete im Jahr 2024 einen Anstieg der Besucherzahlen auf 10.208 Personen gegenüber 8.540 im Vorjahr. Parallel dazu stiegen die Neuanmeldungen von 177 auf 201 an. Bei den physischen Medien wurden insgesamt 43.026 Ausleihvorgänge registriert, verglichen mit 38.449 im Jahr 2023. Ein Zuwachs war insbesondere bei der Kinder- und Jugendliteratur zu verzeichnen, die 27.338 Entleihungen erreichte. Der Medienbestand wurde auf insgesamt 13.689 Einheiten erweitert. Im Bereich der digitalen Angebote sank die Zahl der Ausleihungen aufgrund technischer Umgestaltungen leicht von 5.191 auf 4.758.
Das Veranstaltungsprogramm der Einrichtung wurde im Jahr 2024 ausgeweitet, wobei 82 Termine mit insgesamt 2.099 Besuchern stattfanden. Für das Jahr 2025 sind weitere Formate wie Kamishibai-Lesungen sowie Lesungen im Rahmen der Nacht der Bibliotheken geplant. Eine Ausweitung des Programms ist aufgrund der aktuellen Personalstruktur und des vorhandenen Budgets nicht vorgesehen. Zudem wird eine Veranstaltungsreihe zum Thema Künstliche Intelligenz in Zusammenarbeit mit der VHS Wesel/Hamminkeln/Schermbeck angestrebt, deren Umsetzung von einer noch ausstehenden Genehmigung durch die BZRG abhängt.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 19.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 28.11.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20.Mitteilungen und Anfragen
- 20.1Bahnlinie "Bocholter"
- 20.2Sachstand fehlerhafte Stimmzettel
- 20.3Sachstand Bauvoranfrage LIDL
- 20.4Sicherheitskonzept Rosenmontagszug Dingden
- 20.5Bundestagswahl 2025