Einführung der Pflicht auf allen Neubauten in Hamminkeln Photovoltaik zu errichten hier: Anregung gem. § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW wurde die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen Neubauten in Hamminkeln vorgeschlagen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 thematisiert die rechtliche Ausgangslage, wonach nach der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) bereits seit dem 1. Januar 2025 bei bestimmten Neubauten eine Abdeckung von mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche durch Photovoltaik vorgeschrieben ist.
Die Anregung wird als relevant für die Planung von Neubaugebieten sowie für die Vergabe von Baugrundstücken eingestuft. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, die Anregung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)