Jagdbefriedung auf allen kommunalen Flächen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW:
✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde beantragt, auf allen kommunalen Flächen der Stadt Hamminkeln eine Jagdbefriedung einzuführen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2025/0002 empfiehlt jedoch, diesen Antrag zurückzuweisen.
Die Begründung der Fachdienste stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes. Demnach können Grundstücksflächen nur auf Antrag natürlicher Personen als Eigentümer zu befriedeten Bezirken erklärt werden. Da die Stadt Hamminkeln als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts auftritt, besitzt sie für ihre eigenen Flächen keine Antragsberechtigung. Eine inhaltliche Prüfung der Anregung wird daher als entbehrlich eingestuft.
Ergänzend wird auf das Landesjagdgesetz NRW verwiesen, wonach bestimmte Bereiche, wie etwa kommunale Friedhöfe, bereits grundsätzlich jagdfrei sind, wenngleich befristete Ausnahmen möglich bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt die Ablehnung des Antrags empfehlen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)