Einführung eines kommunalen Wildtierverbots, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung eines Bewohners vor, die eine Einschränkung bei der Vermietung kommunaler Flächen an Zirkusbetriebe vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, dass öffentliche Flächen künftig nur noch an Zirkusse vermietet werden dürfen, die keine gefährlichen Wildtiere wie Elefanten, Großkatzen, Bären oder Primaten ab einer bestimmten Größe mitführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gefahren Rechnung zu tragen, die von der Haltung solcher Tierarten in mobilen Einrichtungen ausgehen können. Bestehende Verträge oder Zusagen sollen von einer solchen Regelung unberührte bleiben.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und weist darauf hin, dass ein umfassendes Verbot rechtlich schwer umsetzbar ist. Da die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz beim Bund liegt, sind Kommunen an bestehende Erlaubnisse gebunden, sofern diese nach dem Bundesgesetz vorliegen. Ein kommunales Einschreiten wäre lediglich im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts bei konkreten Gefahren für Personen oder Sachen möglich. In der Vergangenheit sind im Stadtgebiet keine Vorfälle oder eine konkrete Gefahrenlage durch Wildtiere in Zirkusaufführungen aktenkundig geworden. Zudem wird angemerkt, dass ein solcher Beschluss primär als politisches Signal zu werten wäre, da Zirkusunternehmen auch private Flächen oder andere Kommunen nutzen können.
Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage und des mangelnden Handlungsbedarfs im Bereich der Gefahrenabwehr empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, kein kommunales Wildtierverbot auf öffentlichen Flächen zu beschließen. Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltung(en)
- 13.02.2025Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)