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Beschlussvorlage

Einführung der Pflicht auf allen kommunalen Gebäuden in Hamminkeln Photovoltaik zu errichten, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW

2025/0048 13.02.2025 Fachdienste 60

🟢 Beschlossen 13.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Stadt Hamminkeln wird über die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen kommunalen Gebäuden beraten. Eine entsprechende Anregung wird im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Die Verwaltung vertritt dazu die Ansicht, dass bereits ausreichende Grundlagen für den Umgang mit dieser Thematik vorhanden sind. Bestehende Ratsbeschlüsse regeln bereits die Vermietung von Dachflächen zur regenerativen Energieerzeugung sowie Kooperationsgespräche mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG.

Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass eine pauschale Belegungspflicht aufgrund der Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung nicht befürwortet wird. Bei einigen Liegenschaften sei eine Flächenvergrößerung teilweise nicht möglich oder sinnvoll. Zudem sollen bei geplanten energetischen Sanierungen die Möglichkeiten für PV-Anlagen im Rahmen der technischen Untersuchungen geprüft werden, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Bei Neubauten werde die Errichtung von Anlagen bereits in der Planung berücksichtigt.

Da die grundsätzliche Entscheidung über das Gebäudemanagement dem Rat obliegt, wird vorgeschlagen, die Anregung an den Bauausschuss zu verweisen. Dieser soll die Angelegenheit im kommenden Sitzungszyklus beraten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.

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