Erleichterung von Holzbau bei Gebäuden hier: Anregung gem. § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0043 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag zur Erleichterung des Holzbaus bei Gebäuden vor. Grundlage hierfür ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die am 2. Dezember 2024 eingegangen ist. Der Inhalt der Anregung befasst sich mit der Erleichterung des Bauens von Wohngebäuden aus Holz.
Das Thema wird im Kontext von Klimaschutz und ressourcenschonendem Bauen eingeordnet. Aufgrund dieser thematischen Relevanz sieht der Beschlussvorschlag vor, die vorliegende Anregung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Damit soll eine fachspezifische Prüfung der Angelegenheit durch das zuständige Gremium ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 98 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 13.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)