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Beschlussvorlage

Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW

2025/0047 20.02.2025 Infrastruktur Brücken, Spielplätze und Abfallbeseitigung

🟢 Beschlossen 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke vorgelegt, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Ziel dieser lokalen Steuer ist es, durch eine Lenkungswirkung den Einsatz von Mehrweglösungen zu fördern und das Aufkommen von Abfällen im öffentlichen Raum zu reduzieren.

Der Text verweist auf aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Verpackungsgesetz und das Einwegkunststofffondsgesetz des Bundes, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die eine solche kommunale Steuer ermöglicht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der Gestaltung einer Satzung der lokale Bezug gewahrt bleiben muss und mögliche Doppelbelastungen durch bestehende Bundesregelungen zu berücksichtigen sind.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Zusammenstellung aller relevanten Fakten für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer zu beauftragen. Die Verwaltung soll hierzu eine detaillierte Beschlussvorlage für kommende Sitzungen vorbereiten. In diesem Prozess sollen auch Entwicklungen in Nachbarkommunen sowie die spezifischen Voraussetzungen für kleinere Flächenkommunen untersucht werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.

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