Musikschule Hamminkeln- Änderung des Personaleinsatzes nach Herrenberg-Urteil
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit hat die Musikschule Hamminkeln ihre Personalstruktur angepasst. Im Zuge dessen wurden mehrere Honorarverträge in Verträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) umgewandelt, was zu monatlichen Mehrkosten von etwa 2.500 Euro führt. Aktuell sind an der Musikschule vierzehn Lehrkräfte beschäftigt, wovon dreizehn auf Basis des TvöD-Tarifs angestellt sind.
Um die entstandenen Kosten zu decken, wurden zum 1. Januar 2025 die Unterrichtsgebühren erhöht. Während der Betrieb im Jahr 2024 durch den Verzicht der Lehrkräfte auf Weihnachtsgeld sowie durch Rücklagen gesichert werden konnte, ist für das Jahr 2026 kein ausgeglichener Haushalt mehr absehbar. Die derzeitige Vereinbarung zwischen der Stadt und der Musikschule sieht einen jährlichen Zuschuss von 99.000 Euro vor, berücksichtigt jedoch keine Tarifsteigerungen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine neue Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2031 zu schließen. Dabei soll der jährliche Zuschuss auf 127.000 Euro angehoben und eine Regelung für zukünftige Tarifsteigerungen bei den Personalkosten aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss dieser neuen Vereinbarung zu beauftragen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.02.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 13.02.2025Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)