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Beschlussvorlage

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

2025/0033 20.02.2025 Fachdienste 23

🟢 Beschlossen 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für den Zeitraum 2025/2026 vorgelegt. Die neue Kalkulation berücksichtigt die abgeschlossene Modernisierung der bestehenden Trauhalle sowie gestiegene Kosten bei Unternehmerleistungen. Zudem wird mit der neuen Grabart „Baumgräber für Urnenbeisetzungen“ eine weitere Leistung in das Gebührensystem aufgenommen.

Der jährliche Kostenaufwand wird für den Zeitraum 2025/2026 auf rund 618.290 Euro geschätzt, was einer Steigerung von etwa 105.000 Euro gegenüber der Kalkulation aus dem Jahr 2021 entspricht. Nach Abzug von Kostenpositionen ohne direkten Leistungszusammenhang zum Friedhofswesen sowie eines festgelegten Öffentlichkeitsanteils ergibt sich ein ansatzfähiger jährlicher Kostenbetrag von circa 533.050 Euro. Zu den wesentlichen Kostentreiber gehören die Erhöhung der Gebühren für Grabbereitungen und Bestattungen aufgrund teurerer Unternehmerleistungen, gestiegene Abschreibungen bei der Nutzung der Leichenhallen sowie ein erhöhter Pflegeaufwand bei Rasengräbern.

Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Neufassung, um die Vorgaben zur Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu erfüllen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat empfehlen, die neue Satzung mit Wirkung zum 1. März 2025 zu beschließen.

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