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Beschlussvorlage

1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss

2025/0009 20.02.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Änderung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Anpassung ist die textliche Festsetzung zur Grenzlinie zwischen den Parkplätzen eines Textilmarktes und eines Drogeriemarktes. Ziel der Änderung ist es, bestehende bauliche Anlagen, die nicht den aktuellen Bebauungsplanfestsetzungen entsprechen, rechtlich zu legitimieren.

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens fand eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 22. November 2024 statt. Dabei gingen Stellungnahmen der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie der Westnetz GmbH ein. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH verwies auf Gasleitungen im Plangebiet und die Notwendigkeit, Baumstandorte abzustimmen, um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden. Die Westnetz GmbH wies darauf hin, dass Versorgungsleitungen und die Straßenbeleuchtung durch Tiefbauarbeiten unbeeinträchtigt bleiben müssen und bei Arbeiten eine Planauskunft einzuholen ist. Die Verwaltung nahm diese Hinweise zur Kenntnis und stellte fest, dass keine Auswirkungen auf die Planung resultieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nun den Satzungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen. Als Grundlage für die Entscheidung dient die Entwurfsbegründung.

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