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Beschlussvorlage

1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss

2025/0008 20.02.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 20.02.2025 · Rat (30. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantragt den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Anlass für das Vorhaben ist eine Anfrage bezüglich der Installation eines Billard-Cafés mit Spielautomaten in den Räumlichkeiten der Marktstraße 19b und 19c. Aufgrund der Nähe zu einer Grundschule ist ein Betrieb als Vergnügungsstätte nach aktueller Rechtslage nicht genehmigungsfähig.

Mit der geplanten Änderung soll die bestehende Ausnahme für das Gebäudeensemble in der Marktstraße aufgehoben werden, sodass Vergnügungsstätten im Kerngebiet des Bebauungsplanes künftig vollständig ausgeschlossen sind. Die Begründung der Verwaltung umfasst den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Wahrung eines sicheren Umfelds für Bildungseinrichtungen. Zudem sollen die Wohnqualität und soziale Strukturen, etwa in der Nähe der evangelischen Kirche, erhalten und Risiken wie Kriminalität oder Vandalismus minimiert werden. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Gebietsqualität, um eine Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen durch Vergnügungsstätten zu verhindern und einen sogenannten „Trading-down-Effekt“ zu vermeiden.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

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