Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern schaffen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Unvereinbarkeit der Regelungen nach § 13b BauGB mit Unionsrecht muss das Verfahren nun im regulären Verfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung strebt daher eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen an.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligung liegen Stellungnahmen verschiedener Träger vor, die in die weitere Planung einfließen. Die Bezirksregierung Arnsberg gab Hinweise zu ehemaligen Bergwerksfeldern im Geltungsbereich des Plans. Da aktuell keine Bergbautätigkeiten dokumentiert sind und keine Beeinträchtigungen der Oberfläche zu erwarten sind, bestehen aus bergbaurechtlicher Sicht keine Bedenken.
Hinsichtlich der Telekommunikationsinfrastruktur wird die Anregung der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Festsetzung spezieller Trassen nicht übernommen, um dem Wettbewerbsrecht zu entsprechen. Ein Hinweis zum Verbau von Leitungen im Bereich von Baumpflanzungen soll jedoch in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Für die Stromversorgung ist die Ausweisung einer Fläche von etwa 40 Quadratmetern für eine Trafostation sowie einer entsprechenden Kabeltrasse vorgesehen, um den Anforderungen der Westnetz GmbH gerecht zu werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die entsprechenden Mitteilungen in die Bebauungsplanunterlagen aufzunehmen.
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- 06.02.2025Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)